Ich sehe ehrlich nicht sooooo das Problem wegem Vermieter
Und falls doch, hilft es, wenn man vorschlägt, die Mietkaution um ein paar Monatsmieten zu erhöhen.
Das ist nur sehr begrenzt erlaubt. Die Kaution darf nur maximal drei Kaltmieten betragen, das ist so vom Gesetz vorgeschrieben (§ 551 Abs. 1, Abs. 4 BGB).