Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!
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Nö, das wurde eben nicht erklärt. Warum soll jemand, der einen Hund kauft, davon ausgehen, dass er ihm nach Kauf nicht gehört? Der Hund ist dem Käufer übergeben worden und also ist ihm auch das Eigentum daran verschafft worden.
Lololein hat es doch auf den vorherigen Seiten erklärt.. -
10. Dezember 2014 um 19:49
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Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern! - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ja er gehört dem Käufer. Aber eben nicht immer alleine
Aber das ist doch absurd. Dann hätte man, wenn man einen Partner hat, gar keine Möglichkeit, für sich alleine etwas zu kaufen. Wenn ich zu Saturn gehe und mir einen Computer kaufe und mein Freund ist dabei, gehört der Computer dann auch ihm, obwohl nur ich den Kaufvertrag unterschreibe und bezahle? Oder ich kaufe etwas und beauftrage jemanden, die Sache abzuholen und mir zu bringen. Dann wird dem doch damit nicht das Miteigentum zuteil. -
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Lololein hat es doch auf den vorherigen Seiten erklärt..
Das hätte ich mitgekriegt. -
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Jura macht nur dann Spaß wenn man "recht" hat

Stimmt

Jura ist zwar auch interessant und kann spannend sein aber ich finde die Rechtsmedizin am interessantesten

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Das hätte ich mitgekriegt.
Ja sorry, dann kann ich auch nicht mehr helfen. Sollen wir jetzt hier das gesamte Sachenrecht erklären? Man könnte jetzt noch so viele Situationen durchgehen, aber Fakt bleibt, dass hier keiner den genauen Sachverhalt kennt. Aber das Gericht kennt ihn und soweit ich mich erinnern kann, muss man ja immer noch Volljurist sein, um Richter zu werden.. -
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(Nur Chuck Norris kann eine Sache nach 433 BGB übereignen
)
LEGENDARY! 
@ RedPaula: Der Smiley ist zu genial...ist mir bisher noch nie aufgefallen.
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Meinst Du den hier ? :barb:
Smiley Seite 2 Nr. 5
:winkgrin:
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Ok, ich biete mich dann jetzt immer als Shopping-Begleitung an, dann gehören mir ganz viele Sachen ohne sie selbst gekauft zu haben. :d Und wenn meine Bekannten das anders sehen, verklage ich sie vor dem LG Bochum, wo ich auf jeden Fall Recht bekomme. :d
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Aber das ist doch absurd. Dann hätte man, wenn man einen Partner hat, gar keine Möglichkeit, für sich alleine etwas zu kaufen. Wenn ich zu Saturn gehe und mir einen Computer kaufe und mein Freund ist dabei, gehört der Computer dann auch ihm, obwohl nur ich den Kaufvertrag unterschreibe und bezahle? Oder ich kaufe etwas und beauftrage jemanden, die Sache abzuholen und mir zu bringen. Dann wird dem doch damit nicht das Miteigentum zuteil.In manchen Fällen ja.
Abholen ist nicht wichtig.
Wichtig ist wer was gekauft hat und an wen das EIGENTUM übergeben wurde. (NICHT An wen die SACHE übergeben wurde).
Gehst du zu Saturn mit deinem Partner und sagst "wir brauchen einen neuen Computer", dein Partner sich trennt, 50% des Haushalts will und beim Computer den Saturnmitarbeiter, der sich daran erinnert, nennt und dieser aussagt, dass ihr als Paar einen Computer gesucht habt, dann hat er Anrecht auf 50% des Erlöses aus dem Verkauf des Computers bzw. Anrecht auf 50% des geschätzten Wertes. -
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Meinst Du den hier ? :barb:
Smiley Seite 2 Nr. 5
:winkgrin:
Der ist auch cool, aber den hier finde ich noch toller: :zeus:

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