ZitatWildner hat geschrieben:Bücher für 30 Euro habt ihr bestimmt nicht verzollt.
Hmmm, wie nennst Du es dann, wenn du Bücher bei einem amerikanischen Versandhandel bestellst, die Waren dann über den Zoll gehen und man dann anschliessend vom Zollamt noch eine Rechnung bekommt?
Das war gewiss nicht böse gemeint, aber als Selbständiger bin ich für Klarheit der Bezeichnungen. Und da unter 150 Euro kein Zoll anfällt, ist es richtigerweise die Einfuhrumsatzsteuer.
Wir verzollen ja nun auch nicht jedes Jahr unser Auto, nur weil der Zoll seit diesem Jahr für das Eintreiben der Kfz-Steuer zuständig ist
Es bleibt trotzdem die Kfz-Steuer.