Frauchen muss 10.000 Euro für Feuerwehreinsatz zahlen

  • Das ist viel Geld, aber ich hab das schon mal gehört von jemandem - da war die Katze sehr hoch auf den Baum geflohen und kam nicht mehr runter -, dass der Feuerwehreinsatz in so einem Fall selbst bezahlt werden muss.


    Vermutlich geht es darum, wer Schuld hat. Und wenn ein Hund im Wald einfach so verschwindet und zig Leute den Wald umgraben müssen - nun, dann habe ich als Halter immer Schuld und muss den Rettungseinsatz dann auch bezahlen.

  • Würde nicht die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für die Rettung übernehmen?


    Grundsätzlich finde ich es aber verständlich und auch in Ordnung, wenn die Feuerwehr eine Rechnung stellt.
    Andersherum gefragt, woher kommt das Anspruchsdenken, dass die Feuerwehr für Dienstleistungen jenseits der Brandbekämpfung kostenlos arbeiten soll?

  • Wir hatten gerade auch eine lustige Diskussion über das Thema am Esstisch.


    In den meisten anderen Bundesländern müsste die Dame nichts zahlen. Aber das Berliner FwG ist etwas anders geregelt. Dieser Artikel erklärt es ganz gut, wie das wohl in Berlin "zusammengeschustert" wird http://www.qiez.de/berlin,mitt…-fuer-die-kosten/32907769


    Wobei ich sehr gespannt auf den Volltext zum Urteil bin...mir kommt das irgendwie ein bisschen zusammenkonstruiert vor. :???: *Sagt jemand aus Bayern* ;)

  • Die gute Frau bekommt zum Glück die Hälfte der Rechnung von Ihrer Haftpflicht bezahlt, die andere Hälfte will sie von ihrem Ex-Mann abknüpfen, der angeblich die Aufsichtspflicht verletzt hat :???:

  • Nachtrag: Dieser Artikel nennt genau das, was mich an der Geschichte so stört.


    http://www.maz-online.de/Brand…-fuer-Hunderettung-zahlen (= zugleich Quelle für das folgende Zitat)


    Zitat

    [...] Andere Hundehalter müssen damit weiter auf eine Klärung der rechtlichen Frage warten. Denn das Verwaltungsgericht entscheidet nicht, unter welchen Voraussetzungen die Feuerwehr überhaupt einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat. Geregelt ist das im Berliner Feuerwehrgesetz, das auf die sogenannte Gefährdungshaftung für Tiere im Bürgerlichen Gesetzbuch verweist. Demnach haften Halter unabhängig von einem persönlichen Verschulden für Personen- und Sachschäden, die ihr Tier verursacht. Skipper hatte aber nichts zerstört und niemanden angegriffen, sondern nur Kosten bei der Feuerwehr verursacht.


    Ohne Zweifel kaputt seien zwar der Dachsbau und der Waldboden, sagt Anwalt Reusch. «Das war aber nicht der Hund.» Beseitigt hat diesen Schaden auch nicht die Feuerwehr, sondern das Technische Hilfswerk - ohne dafür eine Rechnung zu schreiben. [...]

  • Zitat

    Würde nicht die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für die Rettung übernehmen?


    Grundsätzlich finde ich es aber verständlich und auch in Ordnung, wenn die Feuerwehr eine Rechnung stellt.
    Andersherum gefragt, woher kommt das Anspruchsdenken, dass die Feuerwehr für Dienstleistungen jenseits der Brandbekämpfung kostenlos arbeiten soll?



    Ursprünglich war das auch mal komplett kostenlos und in vielen Bundesländern ist das noch kostenlos.
    Wenn in Hintereicholsheim (Bayern) die freiwillige Feuerwehr die Katze von Frau Mayerhuber vom Baum holt geht das ganze Dorf auf die Straße wenn das plötzlich Geld kostet. :D

  • Zitat

    Ursprünglich war das auch mal komplett kostenlos und in vielen Bundesländern ist das noch kostenlos.
    Wenn in Hintereicholsheim (Bayern) die freiwillige Feuerwehr die Katze von Frau Mayerhuber vom Baum holt geht das ganze Dorf auf die Straße wenn das plötzlich Geld kostet. :D


    Ich bin ja in einem bayrischen Marktflecken aufgewachsen, da gab es in jedem kleinen Dörfchen eine eigene freiwillige Feuerwehr, und nach der Gebietsreform Anfang der 70er Jahre wurde gestritten, welche der Mini-Feuerwehren gemeinsam mit der Hauptfeuerwehr am Sitz der Gemeindeverwaltung löschen durfte, wenn es mal gebrannt hat :headbash:
    Dennoch: Die Feuerwehr und die immer teurere Ausstattung, Fuhrpark etc. muss irgendwie finanziert werden.
    Meines Wissen bekommt die Feuerwehr z.B. Einsätze bei Verkehrsunfällen von der Krankenkasse erstattet, also wenn ein Unfallopfer aus einem Fahrzeug geborgen werden muss.


    Wieso also nicht den Verursacher des Feuerwehreinsatzes zur Kasse bitten, wenn der Einsatz fahrlässig verursacht wurde? Darunter fällt meiner Meinung nach, wenn ein Hundehalter seinen Hund nicht an der Leine hat, wenn er dazu neigt zu jagen bzw. in Dachsbaue zu kriechen.

  • Weil sowas einfach nicht kosten darf...
    Hat nicht jeder Geld in Massen. Wenn jetzt die Wohnung brennt weil man die Kippe fallen gelassen hab (Beispiel Eigenverschulden) will keiner nachdenken müssen ob man sich das jetzt leisten kann die Feuerwehr zu rufen.
    Wo zieht man da dann die Grenzen?
    So wie das in Berlin ist ist das lächerlich und kein Paradebeispiel für ein funktionierendes gutes System.

  • Ich habe einen guten Bekannten, der vor Jahren einen schweren Unfall hatte. Seitdem ist er vorsichtig gesagt "körperlich eingeschränkt". Er bekam noch im Krankenhaus eine Rechnung für den Baum, den er bei dem Unfall beschädigt hatte.


    Ein anderer Fall: Die Katze eines Nachbarn saß hoch oben in einem Baum. Dieser rief die Feuerwehr: Kosten von 150 Euro musste er privat zahlen.

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