Erlaubnis einer Hundehaltung

  • Zitat

    Danke für deine ganzen Tipps...


    Da nich für, die TE hatte drum gebeten.


    Zitat

    ...und Belehrungen


    als solche habe ich sie nie geschrieben. Aber als Alternative zum vorgeschlagenen Rechtsweg.


    Zitat

    Hier wurde wohl schon von Angesicht zu Angesicht kommuniziert


    Und das bedeutet, dass man nie wieder miteinander reden kann, um z.B. eventuelle Befürchtungen, dass ein großer Hund das Haus abreißt, zu zerstreuen und mit einer Haftpflichtversicherung, die Mietschäden miteinschließt, den Vermieter gänzlich zu gewinnen?




    Zitat

    Eine Wohnungsgesellschaft ist auch nicht unbedingt vergleichbar mir einem normalen Vermieter, mit dem man sich bei einer Tasse Kaffee zusammensetzt und die Lage bespricht.


    In der Kommunikation hab ich sie sehr ähnlich erlebt, schließlich sitzt doch immer ein Mensch am anderen Ende. Ich habe auch beides mit 1-3 Hunden hinter mir, und meiner Erfahrung nach steckten hinter solchen Ablehnungen bisher immer Befürchtungen um die Wohnung oder um die Nachbarschaft. Diese Befürchtungen ließen sich ausnahmslos im Gespräch ausräumen, einmal haben sogar ehemalige Nachbarn dem neuen Vermieter davon erzählt, wie sie meine Hunde erlebt haben, und damit wars auch für ihn kein Thema mehr.
    Ganz klar, es läuft vermutlich nicht immer so. Aber einen Versuch ist es wert, weil es auch das zukünftige Miteinander so angenehm macht.

  • danke für eure vielen antworten.


    zurzeit ist die Sache so:


    die absage zur Hundehaltung wurde uns von dem Kundenbetreuer der Wohnungsverwaltung ausgesprochen.
    der uns auch noch nicht kennt, da dieser erst seit 1 Jahr bei der Baugesellschaft arbeiten.


    nun wollten wir das nicht auf uns sitzen lassen und auch vorerst den Anwalt aus dem spiel lassen und haben uns per Brief an der Haupt-Chef gewendet. Dieser kennt uns schon seit 33 Jahren.


    jetzt heißt es abwarten auf seine Antwort.


    drückt die Daumen das alles gut geht, unsere nerven liegen Plank. :verzweifelt:


    Gruß Sandra

  • Da euch der "neue" Mitarbeiter nicht kannte, hat er vermutlich gedacht: Riesiger Hund - sagen wir besser mal nein.
    Die Idee, euch an den Vorgesetzen/Chef zu wenden und euer Anliegen da nochmal vorzutragen, ist jetzt erstmal der richtige Schritt.
    Da er euch seit 33 Jahren kennt, wird seine "Einzelfallentscheidung" aufgrund der guten Erfahrungen vermutlich anders ausfallen als die des neuen Mitarbeiters.
    Ihr seid gute Mieter und die wollen auch erstmal gefunden sein. Auch ein Vermieter kann heutzutage froh sein, einen zuverlässigen, ordentlichen, zahlungswilligen Mieter zu haben und darum wird auch denen daran gelegen sein, einen guten Mieter zu behalten. ;)


    Ich drücke euch die Daumen. :gut:

  • Hallo sapa79,


    wenn Ihr schon so lange dort wohnt, habt Ihr sicher einen Uralt-Mietvertrag. Was steht denn da drin zum Thema Tierhaltung? Hättet Ihr überhaupt fragen müssen?


    Ansonsten würde ich auch die Antwort der Baugenossenschaft abwarten und dann weiter sehen.


    Toi toi toi :gut:

  • wollte mich jetzt nochmal melden und ein Zwischenbericht abgeben
    also es blieb dabei das wir keine Erlaubnis bekommen. was wir haben ist eine frist bis Juni 2015 augezogen zu sein. der Hund ist definitiv zu groß für das Einfamilienhaus mit kleinem garten .
    wir lassen uns das nicht gefallen, wenn sich mit neuem haus bis dahin nix tut werden wir zu einem Anwalt spätestens im märz gehen müssen.
    es wird ein schlechtes licht auf die baugesellschaft werfen wenn ein langjähriger Mitarbeiter mit seiner Familie sogesagen rausgeworfen wird .
    zumal eine andere Familie mit der gleichen Hunderasse in einer 3 zkb Wohnung lebt bei der gleichen Gesellschaft.


    also ich werde bald weiter berichten wie es mit uns weiter geht.


    gruß sandra



  • Oh das tut mir leid für euch :/
    Wie hat sich denn die Wohnungsgesellschaft geäußert, wieso möchte sie nicht mehr, dass ihr einen Hund haltet?



    Die Formulierung im Mietvertrag ist der springende Punkt. Wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nur nach Erlaubnis des Vermieters gestattet ist, muss der Vermieter meines Wissens nach nicht begründen, wieso er den neuen Hund nicht gestattet. Wenn drinsteht, dass Tierhaltung grundsätzlich verboten ist, siehts anders aus, dann sind eure Chancen größer.
    Und wenn ich das richtig verstanden habe, dann habt ihr @sapa79 bereits einen neuen Hund und der Vermieter hat euch aufgefordert ihn abzugeben, und hat euch nun gekündigt, weil ihr das nicht tun wolltet?


    Auf dem Rechtsweg sehe ich da etwas schwarz, ehrlich gesagt. Wenn dann mit dem von dir genannten Argument des schlechten Rufs eine außergerichtlich Einigung zu erreichen versuchen, aber das kann auch nach hinten los gehen. Ich weiß nicht, wie groß deine Stadt ist, aber als "schwieriger Mieter" kann es im Falle des Falles auch schwerer werden, ein neues Miethaus zu finden.
    Eine Beratung mit einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt würde ich sobald wie möglich machen. Aber ihn auch ehrlich fragen, wie realistisch die Möglichkeit ist, einen eventuellen Prozess zu gewinnen.

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