ZitatEs ist für Deine Kundschaft wirklich nur zu hoffen, dass Du bald arbeitslos bist, wenn Du allen Deinen Klienten erzählst, wie die Rechtslage in einem hypothetischen Fall wäre. Die Frage ist, ob die Versicherung dafür aufkommt oder nicht - und dafür ist es schnurzpiepegal, was wäre, wenn es nicht drin stünde. Es steht nämlich drin. Ich habe noch keine Versicherung gefunden, in der es nicht drinsteht. Herrjesses.
Jetzt wieder richtig entnervte Grüße
Schnuffeltuchler
Ich erkläre das so wie das drin steht.
Natürlich hätte ich auch hier schreiben können, dass man halt lesen soll.
Aber meine Antwort bezog sich nur darauf, dass es nicht NUR in den Bereichen in denen Leinenpflicht besteht als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden KANN.
In der Basisversion der DEVK steht das übrigens nicht drin
kostet glaub ich 5€ mehr wenn das drin stehen soll.
Ich weiß, dass das oft drin steht, aber blind darauf verlassen würde ich mich nicht und deswegen sage ich, dass es im Ernstfall so sein könnte.
Bei einer Rexhtsberatung, interessiert mich natürlich auch nur was in den Bedingungen steht.