Hallo
Ich komme zwar aus Thüringen, aber habe trotzdem keine Ahnung, wie es da mit der 20/40 Regelung aussieht. Ich habe ja nur einen kleinen Hund, wo diese Regel nicht von belangen ist. Doch in absehbarer Zeit möchte ich gerne einen zweiten, großen Hund dazuholen. Nun meine Frage: gibt es diese Regel (o.ä.) in Thüringen? Müsste ich erst einen Sachkundenachweis ablegen, bevor ein großer Hund kommen dürfte? Und dürften Minderjährige dann auch mal mit dem Hund gassi oder wäre das auch verboten?
Danke und Liebe Grüße
(hier noch zwei Seiten dazu, aber ich blicke da nicht ganz durch )
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Hund_%28Recht%29
http://www.thueringen.de/de/ti…/presse/50633/uindex.html