Ich hab mal eine bzw. zwei Fragen an die Versicherungsexperten hier:
1. Nehmen wir an, mein Hund schmeißt bei meinem Besuch beim Nachbarn, der zur Miete wohnt, das Aquarium um und das Wasser zerstört das Parkett. Dann würde ja rein theoretisch die Hundehalterhaftpflicht dem Nachbarn das Aquarium und dem Vermieter das Parkett ersetzen. Warum würde die Versicherung dann eine Regelung des gleichen Schadens in der von mir gemieteten Wohnung ausschließen? Jetzt bitte nicht antworten, weil es in den Versicherungsbedingungen steht, sondern mich würde ein vernünftiger Grund dafür interessieren.
2. Wie sieht es mit einem Firmenwagen aus? Ist dieser in den Mietsachen enthalten? Leider habe ich dazu nichts gefunden. Also als Beispiel: Mein Hund ist gesichert auf der Rückbank meines Firmenwagens und während der Fahrt zerkaut er unbemerkt die Rücksitze. Da es ja nicht mein Fahrzeug ist, sondern mir von der Firma gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, würde ich annehmen, dass dieser Fall versichert ist. Ist dem tatsächlich so?