Huhu,
um diesen Thread nicht völlig zu zerschiessen, dachte ich mir, ich frag mal hier.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Gentests bei Mischlingen nicht aussagekräftig sind. Also auch vom Amt nicht anerkannt werden, wenn ein Listenhund-Verdacht besteht. Das also nur ein phänotypisches Gutachten zählt.
Nun gibt es wohl im oben genannten Thread andere Aussagen. Kann mich da jemand aufklären? Hat vielleicht jemand sogar ein Fallbeispiel wo ein Gentest anerkannt wurde?
Sollte es einen aussagekräftigen Test geben, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand die Bezeichnung oder das ausführende Institut nennen kann.
Danke