Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil IV

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  • Dürfen Hunde eigentlich im Fußraum (zB des Beifahrersitzes) transportiert werden oder ist das verboten?

  • Zitat

    Dürfen Hunde eigentlich im Fußraum (zB des Beifahrersitzes) transportiert werden oder ist das verboten?

    Nee, das ist nicht erlaubt. Der Hund ist dort nicht gesichert und könnte den Fahrer behindern indem er z.B. auf den Schoß springt. Der Hund muss wirklich gesichert sein. entweder durch einen Gurt, eine Box oder ein Trenngitter.

  • Zitat

    Dürfen Hunde eigentlich im Fußraum (zB des Beifahrersitzes) transportiert werden oder ist das verboten?

    Da sitzt meine, allerdings habe ich einen Gurt angebracht, mit dem sie gesichert ist.

  • Eine nicht-Hundebezogene Frage:

    Ich habe vor geraumer Zeit zwei Paar Schuhe bestellt (online). Wurden geliefert, jedoch war ich mit dem Service bzw der Freundlichkeit des Kundesdiensts garnicht zufrieden.

    Heute kam unerwarteterweise ein Paket, ein Paar Schuhe, von dem gleichen Verkäufer wie die oben erwähnten Schuhe. Jedoch keine Rechnung, kein Rücksendeschein, nichts. Ich habe aber NICHTS mehr bestellt.

    Muss ich mich darum kümmern, dass der Lieferant seine Schuhe wieder zurückkriegt? Kann ich die einfach "behalten", bzw für eine gewissen Zeitraum aufbewahren um zu sehen, ob sich der Verkäufer meldet? Es geht mir nicht darum, dass ich die nicht-bestellsten Schuhe behalten will, eher darum dass der Verkäufer damals bei der Bestellung sowas von unfreundlich/unverschämt/nicht-service-erbringend war, dass es mir zu blöd ist, mich darum zu kümmern.

    Vlt kennt sich ja zufällig jemand damit aus.

  • Zitat

    Nee, das ist nicht erlaubt. Der Hund ist dort nicht gesichert und könnte den Fahrer behindern indem er z.B. auf den Schoß springt. Der Hund muss wirklich gesichert sein. entweder durch einen Gurt, eine Box oder ein Trenngitter.

    Würde es reichen, dass der Hund ein Geschirr trägt und mit einer Leine mit dem Sicherheitsgurt verbunden wird? Also quasi Hund - Geschirr - Leine - Sicherheitsgurt?

  • Zitat

    Eine nicht-Hundebezogene Frage:

    Ich habe vor geraumer Zeit zwei Paar Schuhe bestellt (online). Wurden geliefert, jedoch war ich mit dem Service bzw der Freundlichkeit des Kundesdiensts garnicht zufrieden.

    Heute kam unerwarteterweise ein Paket, ein Paar Schuhe, von dem gleichen Verkäufer wie die oben erwähnten Schuhe. Jedoch keine Rechnung, kein Rücksendeschein, nichts. Ich habe aber NICHTS mehr bestellt.

    Muss ich mich darum kümmern, dass der Lieferant seine Schuhe wieder zurückkriegt? Kann ich die einfach "behalten", bzw für eine gewissen Zeitraum aufbewahren um zu sehen, ob sich der Verkäufer meldet? Es geht mir nicht darum, dass ich die nicht-bestellsten Schuhe behalten will, eher darum dass der Verkäufer damals bei der Bestellung sowas von unfreundlich/unverschämt/nicht-service-erbringend war, dass es mir zu blöd ist, mich darum zu kümmern.

    Vlt kennt sich ja zufällig jemand damit aus.

    Im Grunde musst du es nur aufbewahren für das Unternehmen, musst es denen aber nicht zurücksenden auf eigene Kosten. Aber ganz genau müsste ich es auch nachschauen.

  • Zitat

    Eine nicht-Hundebezogene Frage:

    Ich habe vor geraumer Zeit zwei Paar Schuhe bestellt (online). Wurden geliefert, jedoch war ich mit dem Service bzw der Freundlichkeit des Kundesdiensts garnicht zufrieden.

    Heute kam unerwarteterweise ein Paket, ein Paar Schuhe, von dem gleichen Verkäufer wie die oben erwähnten Schuhe. Jedoch keine Rechnung, kein Rücksendeschein, nichts. Ich habe aber NICHTS mehr bestellt.

    Muss ich mich darum kümmern, dass der Lieferant seine Schuhe wieder zurückkriegt? Kann ich die einfach "behalten", bzw für eine gewissen Zeitraum aufbewahren um zu sehen, ob sich der Verkäufer meldet? Es geht mir nicht darum, dass ich die nicht-bestellsten Schuhe behalten will, eher darum dass der Verkäufer damals bei der Bestellung sowas von unfreundlich/unverschämt/nicht-service-erbringend war, dass es mir zu blöd ist, mich darum zu kümmern.

    Vlt kennt sich ja zufällig jemand damit aus.


    Ist es wirklich an die Adressiert? Dann würde ich sage du darfst es behalten. Wenn ich dir ein Paket schicke an deine Adresse kann ich ja danach auch nicht sagen "ich will das wieder"

  • Zitat

    Dürfen Hunde eigentlich im Fußraum (zB des Beifahrersitzes) transportiert werden oder ist das verboten?

    Ich meine auch, es ist verboten. Finya sitzt trotzdem manchmal da, wenn wir bei wem anderen im Auto mitfahren und ich am Beifahrersitz sitze. Ich kann ja schlecht überall ihre Box mitschleppen^^


    @ Steffi
    Finya hatte ja nur 6 Wochen Leinenknast, aber ich hab den Rückruf da trotzdem ab und an abgefragt. Wenn sie gerade am Schnüffeln ist, ist es für sie egal, ob sie aus 2m oder 20m Entfernung zu mir kommen muss - beides nicht ihre liebste Aufgabe :D


    Edit:
    Jetzt hab ich doch glatt meine Frage vergessen^^

    Woher kommt eigentlich dieser Spruch "Wenn ein kleiner Hund auf dem Arm getragen wird, sieht ihn ein großer Hund schon mal als Beute. Da kann man nichts machen, wenn der dann hoch springt - selber Schuld!"

    Seit wann trägt man Beute (Hase? Reh?) auf dem Arm, damit der Hund sich das holen kann? :???:

  • Zitat

    Eine nicht-Hundebezogene Frage:

    Ich habe vor geraumer Zeit zwei Paar Schuhe bestellt (online). Wurden geliefert, jedoch war ich mit dem Service bzw der Freundlichkeit des Kundesdiensts garnicht zufrieden.

    Heute kam unerwarteterweise ein Paket, ein Paar Schuhe, von dem gleichen Verkäufer wie die oben erwähnten Schuhe. Jedoch keine Rechnung, kein Rücksendeschein, nichts. Ich habe aber NICHTS mehr bestellt.

    Muss ich mich darum kümmern, dass der Lieferant seine Schuhe wieder zurückkriegt? Kann ich die einfach "behalten", bzw für eine gewissen Zeitraum aufbewahren um zu sehen, ob sich der Verkäufer meldet? Es geht mir nicht darum, dass ich die nicht-bestellsten Schuhe behalten will, eher darum dass der Verkäufer damals bei der Bestellung sowas von unfreundlich/unverschämt/nicht-service-erbringend war, dass es mir zu blöd ist, mich darum zu kümmern.

    Vlt kennt sich ja zufällig jemand damit aus.

    Vielleicht hast Du bei ihm ja ausversehen ein Schuh-Abo abgeschlossen :D Bekommst jetzt jeden Monat ein paar Schuhe geschickt :lachtot:

    Spass beiseite :smile:

    Ist es ein anderes paar Schuhe oder ein anderes Modell, als die die Du bestellt und bekommen hast ?

    Hast Du dort ein Kundenkonto zum einloggen und kannst dort Deine Rechnungen, Lieferungen, Zahlungen einsehen ?

    A : Du bist in der Pflicht den Verkäufer anzuschreiben und und ihm dem Eingang der Schuhe mitzuteilen.
    Er muss für die Rücksendung sorgen, ohne das Dir Kosten und Aufwand entstehen. Das heißt : Er muss die Schuhe
    z.B. über Hermes abholen lassen oder Dir einen Rücksende Schein schicken. Falls Du es selber dann Portofrei zur
    Post bringen sollst. Muss er Dir eine Vergütung erstatten ( Wegegeld ) Denn es ist sein verschulden !
    Wenn der Preis der Schuhe den Aufwand übersteigt, verzichten einige Verkäufer rechnerisch auf die Schuhe.
    Sie schreiben sie ab und Du kannst sie behalten ( Kostenfaktor, Einkaufspreis ) Es rechnet sich nicht !

    B : Du spielst tote Maus und meldest Dich nicht ! Dann kann Dir aber passieren, das in einigen Monaten eine Rechnung
    kommt, wahrscheinlich schon gleich eine Mahnung mit Mahngebühren. In dem Laden wirst Du nie wieder bestellen
    da das schlechte Gewissen im Hinterkopf drückt und man auf sich aufmerksam machen könnte !

    Wenn Du nicht unbedingt Wert auf die Schuhe legst und nicht täglich daran denken möchtest, das eine Rechnung kommen könnte, würde ich mich bei dem Verkäufer melden !

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