Tollwutimpfung, Einreise Belgien

  • Hallo zusammen

    wir wollen morgen nach Belgien auf eine Beerdigung.
    Unser Hund(2 Jahre) ist letztes Jahr im April gegen Tollwut geimpft worden. Ich bin davon ausgegangen, das der Wirkstoff 3 Jahre "hält", was der Hersteller auch so sagt, der TA aber nur 1 Jahr eingetragen hat im Heimtierpass.

    NATÜRLICH IST DER TA HEUTE IM URLAUB!!!!
    Was nun, darf ich mit dem Hund nach Belgien, oder nicht?
    Was kann passieren, wenn ich einfach fahre ohne gültige Impfung?

    so ne scheiße

  • So viel ich weiß muss dein Hund vorher noch mal Impfen lassen -

    Zitat

    In Holland und Belgien gelten die normalen Einreisebestimmungen für EU-Länder. Das heißt, dass dein Hund zur eindeutigen Identifiierung elektronisch mit einem Chip gekennzeichnet sein muss (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip nicht dieser Norm entspricht, musst du als Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen. Hunde, die ab dem 4.7.2011 neu gekennzeichnet werden, müssen zwingend mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) versehen werden. Außerdem musst du in den Ländern den EU-Heimtierimpfpass mitführen, der die gültige Tollwutimpfung bestätigt (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig).


    Zitat von Fressnapf - Auf Tour

    Wenn die Impfung also nicht mehr gültig ist solltest du dir noch einen anderen Tierarzt suchen der dieses mal drei Jahre einträgt. Viele Tierärzte tragen nur noch ein Jahr ein weil sie davon profitieren (mehr geld verdienen)

  • Bei einer Kontrolle kann der Hund im worst case eingezogen werden und kostenpflichtig in Quarantäne genommen werden.
    Sprich, wenn du Glück hast würdest du deinen Hund nach 6 Monaten wieder bekommen und dürftest die Unterbringung auch noch bezahlen.

    Würdest du heute nachimpfen würde es ausreichen, weil es sich nicht um eine Erstimpfung handelt

  • Zitat

    Bei einer Kontrolle kann der Hund im worst case eingezogen werden und kostenpflichtig in Quarantäne genommen werden.
    Sprich, wenn du Glück hast würdest du deinen Hund nach 6 Monaten wieder bekommen und dürftest die Unterbringung auch noch bezahlen.

    Würdest du heute nachimpfen würde es ausreichen, weil es sich nicht um eine Erstimpfung handelt


    VORSICHT - das gilt nur, wenn im Zeitrahmen der Gültigkeit nachgeimpft wird!!!!! Der Hund ist jedoch schon im April 2013 geimpft worden und somit ist die Gültigkeit im APRIL 2014 ausgelaufen.

  • Zitat


    Ich bin davon ausgegangen, das der Wirkstoff 3 Jahre "hält", was der Hersteller auch so sagt, der TA aber nur 1 Jahr eingetragen hat im Heimtierpass.

    Das bespricht man eigentlich, bevor die Spritze in den Hund kommt. Wenn der Tierarzt nicht bereit ist, 3 Jahre einzutragen, sollte man die Praxis wieder verlassen und woanders impfen lassen.

    Das nützt Dir jetzt nix mehr, aber beim nächsten Mal würde ich so vorgehen.

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