Läufigkeit? Kastration? Schwanger??
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Zitat
Etwas genauer sollte man bei dem Thema schon sein. Ein "Amputationsgesetz" gibt es nicht. Neben der medizinischen Indikation sind weitere Ausnahmen vom Verbot vorgesehen.
Hier der maßgebliche Auszug aus § 6 Tierschutzgesetz:
"Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
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5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
Das soll nicht heißen, dass alles, was gesetzlich erlaubt auch richtig ist. Trotzdem sollte man bei der Verwendung von Begriffen wie Strafbarkeit oder bei der Berufung auf die Rechtslage genauer sein, um nicht einen falschen Eindruck zu erwecken.
Bei dem Thema geht es zwangsläufig heiß her. Wenn Kastrationsgegner mit entsprechendem Engagement ihre Auffassungen vertreten, ist das für mich nachvollziehbar, da für die Autoren der Beiträge der Tierschutz im Vordergrund steht. Wie man selbst dazu steht, muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Die Haltung der Gegner kann ich grundsätzlich verstehen, auch wenn meist unerwähnt bleibt, wie die Hunde mit dem erhaltenden Trieb umgehen, den sie nicht ausleben dürfen.
Für mich selbst hat sich die Frage nicht gestellt, da ich zwei bereits kastrierte second-hand-Hunde aus dem Tierschutz übernommen habe.
Ich danke dir für den Beitrag
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