ZitatEigentlich sollte jede Hundehaftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen, unabhängig davon, ob der Hund angeleint war, oder nicht.
Hier kommt der Begriff "Gefährdungshaftung" ins Spiel.
Allein das Halten eines Hundes stellt schon eine (erlaubte) Gefahr dar. Und egal ob und wie Du Deinen Hund sicherst, richtet er einen Schaden an, bist Du dafür haftbar. Und damit Du Dich damit nicht ins Unglück stürzt, gibt es eine Haftpflichtversicherung, die dann für jeden Schaden aufkommt.
Hier ist es vielleicht etwas besser erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung
Stimmt so nicht ganz. Gefährdungshaftung heißt, alleine weil der Hund da ist, stellt er eine Gefahr da. Dasselbe gilt für PKW, nur weil es da steht, stellt es eine Gefahr da, deshalb muss man eine Versicherung abschließen.
Das heißt aber nicht, dass beim Hund immer gezahlt wird. Bis jetzt war es oft so, war ein Hund angeleint und einer frei und es kam zum Konflikt, war der im Recht, der den Hund an der Leine hatte. Inzw wird das aber auch differenziert. Und nicht immer ist eben der unangeleinte Hund an allem Schuld. Und das klärt dann auch eine Versicherung.