Haftpflicht mit/ohne Leine versichert
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Zitat
Eigentlich sollte jede Hundehaftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen, unabhängig davon, ob der Hund angeleint war, oder nicht.
Hier kommt der Begriff "Gefährdungshaftung" ins Spiel.
Allein das Halten eines Hundes stellt schon eine (erlaubte) Gefahr dar. Und egal ob und wie Du Deinen Hund sicherst, richtet er einen Schaden an, bist Du dafür haftbar. Und damit Du Dich damit nicht ins Unglück stürzt, gibt es eine Haftpflichtversicherung, die dann für jeden Schaden aufkommt.Hier ist es vielleicht etwas besser erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftungStimmt so nicht ganz. Gefährdungshaftung heißt, alleine weil der Hund da ist, stellt er eine Gefahr da. Dasselbe gilt für PKW, nur weil es da steht, stellt es eine Gefahr da, deshalb muss man eine Versicherung abschließen.
Das heißt aber nicht, dass beim Hund immer gezahlt wird. Bis jetzt war es oft so, war ein Hund angeleint und einer frei und es kam zum Konflikt, war der im Recht, der den Hund an der Leine hatte. Inzw wird das aber auch differenziert. Und nicht immer ist eben der unangeleinte Hund an allem Schuld. Und das klärt dann auch eine Versicherung.
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20. Januar 2014 um 18:07
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Haftpflicht mit/ohne Leine versichert - Vor einem Moment
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"Hund gegen Hund" ist evtl. noch eine spezielle Sache?
Ich bin keine Juristin. Habe aber eben auf einer Schulung gelernt, daß man erst mal immer schuld ist und aus diesem Grund die Versicherung einspringt.
So hatten wir hier zum Beispiel den Fall, daß ein angeleinter Hund einen Passanten angesprungen und ihm dabei die Jacke demoliert hat. Da hat die Versicherung gar nicht erst nach Leine oder nicht Leine gefragt und hat die Jacke bezahlt.
Ähnliches stelle ich mir vor, wenn z.B. ein angeleinter Hund trotzdem plötzlich vom Bürgersteig auf die Straße springt, ein Auto ausweichen muß und es dadurch zu Schäden kommt...? -
http://www.haftpflicht-info24.de/ratgeber/was-l…erung-bedeutet/
Hier ist es gut erklärt.
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