Vet.-Amt zieht Blindenhund ein

  • Ganz ehrlich?
    Ich hab mir die Mühe gemacht und den Artikel gegoogled...
    Ein VetAmt dass ein Hundehaltungsverbot ausspricht weil ein Labrador 40kg wiegt, das gehört schlicht ins Märchenreich.
    Ebenso dass ein Blinder zum Geschirr spülen einen Blindenhund braucht und es ohne den Hund nicht mehr schafft.

    Und wenn ein Hund drei Jahre unbehandelt an einer Futtermittelallgerie leidet, wird der Hund vermutlich nicht so hübsch ausgesehen haben, wie auf dem gezeigten Foto...

    Ich denke mal, da sich die blöd mal wieder ein paar Fakten so zurecht gebogen, wie sie es für eine Tränendrückstory braucht.

    Und ja, auch ein Behindertenbegleithund darf eingezogen werden, wenn er unter tierschutzrelevanten Bedingungen leben muss. Ganz davon abgesehen, dass ein kranker Blindenführhund auch für den Blinden zur Gefahr werden kann.

  • Zitat

    Hallo zusammen,

    ich habe (zu meiner Schande) heute in einer großen deutschen Boulevardzeitung einen Artikel gelesen, dass einer blinden Seniorin (78 Jahre) der Blindenhund weggenommen wurde, wegen des Verdachts auf Tierquälerei. Die Labradorhündin wurde wohl auf 40kg "gemästet".

    Davon abgesehen das der Hund eindeutig zu fett ist, haltet ihr die Reaktion des Vet.-Amtes für überzogen? Der Sohn habe wohl angeboten in Zukunft die Fütterung zu übernehmen, so dass der Hund an Gewicht verliert. Ich finde das Thema recht schwierig muss ich gestehen, da hier ja zwischen "Menschenwohl" und "Tierwohl" abgewägt werden muss.

    Bin gespannt auf eure Meinungen dazu!

    LG, Chris


    So schwer ist das ja nicht zu finden - auch ohne Gegoogle *gg

    Du hast vergessen, zu erwähnen, daß das Amt die Seniorin 3 Jahre lang begleitet hat mit dem Hund und denen in dieser Zeit deutlich geworden war, daß sie nicht in der Lage war, den Hund angemessen zu betreuen. und das betrifft sicher mehr als nur das Futter bzw. die 10 Kilo Übergewicht (immerhin 1/4 des Körpergewichts als Übergewicht - das ist nicht nur ein bißchen.......). Insofern gab´s sicherlich plausible Gründe, denn einer blinden den Hund "nur" wegen falscher Fütterung wegzunehmen, wäre sicherlich eine unbillige Härte. Erkärt auch, warum das Angebot des Sohnes, die Fütterung zu übernehmen, nicht "gezogen" hat in der Argumentation, wenns auch andere Gründe gab.

    Möchte übrigens die 78jährige sehen, die nen Labbi, der in die Leine springt, noch halten kann, ohne zu fallen. Einem älteren Menschen würd ich eher nen etwas kleineren bzw. zumindest leichteren Hund als Führhund geben. Gibt ja auch noch Pudel in dem Job als Blindenführhund, da täte sich ein Blinder, der evtl. nimmer ganz fit im Laufen ist altersbedingt, sicherlich leichter.... Was die sich bei sowas denken, würd ich gern wissen..... ;-)

  • Naja um die Seriosität des Artikels braucht man sicherlich nicht diskutieren, man weiß ja aus welcher Zeitung er stammt.. ;)

    Mir ging es da eher um die generelle Frage ob es in so einem Fall gerechtfertigt ist der behinderten Person das Tier wegzunehmen oder ob es nicht sinnvoller wäre gewissen Auflagen - z.B. ein intervallmäßiger Gesundheitscheck durch den Amtstierarzt - einzufordern.

    Was den Labrador bei kräftemäßig unterlegenen und möglicherweise sturzgefährdeten Senioren anbelangt - dazu kann ich nicht wirklich was sagen. Aber sollten nicht gerade solche Begleithunde souverän agieren und eben nicht pöbelnd in die Leine springen und die hilfsbedürftige Person hinterherreißen?

    edit: das mit der 3-jährigen Begleitung durch das Amt habe ich wohl übersehen bzw. es beim Schreiben vergessen. Was aber bei mir die Frage aufwirft: Warum schauen sich Behörden sowas 3 Jahre an bevor sie eingreifen? Ist doch auch relativ sinnfrei... Oo

  • Angeblich hat das Amt die Dame seit 3 Jahren begleitet.

    Aber welches Vet.-Amt hat Zeit und Muße einen zu dicken Hund zu begleiten? Zumal diese Statur bei Haushunden nun nicht soooo ungewöhnlich ist. Da müssten ja Tausende Hunde pro Jahr entzogen werden.

    In NRW gab es 2007 einen Fall, wo Blindenhunde massiv gequält wurden. Da sah man lange kein Problem. :muede2:

  • Zitat

    edit: das mit der 3-jährigen Begleitung durch das Amt habe ich wohl übersehen bzw. es beim Schreiben vergessen. Was aber bei mir die Frage aufwirft: Warum schauen sich Behörden sowas 3 Jahre an bevor sie eingreifen? Ist doch auch relativ sinnfrei... Oo

    Man kann es als Behörde auch nicht recht machen :roll:
    Zieht man den Hund sofort ein, wird geschrien, dass es übereilt ist. Gibt man der Halterin die Chance das ganze ins Lot zu bringen und wartet, dann ist es auch wieder nicht richtig....

    Es weiß ja niemand, ob es die drei Jahre nicht ein dauerndes auf und ab war, ob es nicht mal Besserung gab und dann wieder Rückfall....

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