verschärftes Leinenzwanggesetz in Berlin

  • Nicht Sachkundige, wie es falsch auf der Berlin.de Seite in der Zusammenfassung steht, sondern nur noch Sachverständige dürfen Hunde verkaufen (bitte das PDF genau studieren).

    Das stimmt doch gar nicht.


    Unter § 16 3.2. steht


    "als sachkundig geltende Person". Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.


    Das kann der Auslandstierschutz genauso wie der Züchter im Ausland sein. Die Bescheinigung, die vorgelegt werden soll, ergibt sich aus Kaufvertrag, Ahnentafel, Übernahmevertrag. Dort sind alle Amgaben, die vom Abgeber des Hundes verlangt werden, enthalten.

  • Gemeint ist aber nicht der neue Sachkundenachweis, wie ihn der HH jetzt ablegen soll sondern z. B. §11, wie den Tierschutzorgas machen, oder TA, Diensthundeführer, HH die die Jagdhundegebrauchsprüfung bestanden haben, sowie sachverständige Personen nach §10.


    Das kann der Auslandstierschutz genauso wie der Züchter im Ausland sein. Die Bescheinigung, die vorgelegt werden soll, ergibt sich aus Kaufvertrag, Ahnentafel, Übernahmevertrag. Dort sind alle Amgaben, die vom Abgeber des Hundes verlangt werden, enthalten.

    Wo liest du das? Da steht nirgendwo drin, dass ein simpler Kaufvertrag mit Ahnentafel oder ein Übernahmevertrag etc. ausreicht. Die wenigsten TH im Ausland haben den §11, oder erfüllen eine der anderen Voraussetzungen, wozu auch? Genausowenig wie das bei ausländischen Züchtern der Fall sein dürfte.

  • Meine sichere Quelle ist das Gesetz also genau §16 Abschnitt 3, da stehen die einzelnen Gruppen aufgelistet, die noch Hunde verkaufen dürfen, in Absatz 4 steht nur, welchen Papierkram sie dem Neuhalter aushändigen müssen:


    "4) Wer einen Hund abgibt, hat dem Erwerber eine Bescheinigung, die Angaben über seine Identität, einen Nachweis der Voraussetzungen nach Absatz 3 sowie Angaben, welcher Rasse oder Kreuzung der Hund angehört zu erteilen. Der Erwerber eines Hundes ist verpflichtet, sich eine Bescheinigung gemäß Satz 1 ausstellen zu lassen und diese für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren."


    Wenn es so einfach wäre, wie von dir beschrieben, hätten die sich die Mühe gar nicht gemacht und den Verkauf gesetzlich eingeschränkt, sich Züchter oder Tierschützer nennen und Kauf- oder Übernahmeverträge ausfüllen, kann jeder auch die Tierquäler, denen z. B. die Welpenfabriken gehören.

  • Das diese Formulierungen nicht durchdacht sind, darüber möchte ich gar nicht diskutieren.


    Aber Fakt ist nun mal, selbst ausländische "Welpenfabriken" können mir eine derartige Bescheinigung ausstellen, denn unsere Behörden sind gar nicht in der Lage die Richtigkeit dieser Angaben zu prüfen.


    Selbst ein auf dem Polenmarkt gekaufter Welpe wird dann von seinem Verkäufer eine tierärztliche und somit von einer sachkundigen Person ausgestellte Bescheinigung vorweisen können.


    Solange es kein bundesweites Importverbot für Hunde unter einem Jahr gibt, kann sich Berlin, wenn denn das Gesetzt so ausgelegt wird, wie Du meinst, nicht durchsetzen.

  • Aber Fakt ist nun mal, selbst ausländische "Welpenfabriken" können mir eine derartige Bescheinigung ausstellen, denn unsere Behörden sind gar nicht in der Lage die Richtigkeit dieser Angaben zu prüfen.


    Selbst ein auf dem Polenmarkt gekaufter Welpe wird dann von seinem Verkäufer eine tierärztliche und somit von einer sachkundigen Person ausgestellte Bescheinigung vorweisen können.

    Ja, du kannst dir die auch selbst drucken. Die Frage ist halt, ob die dann in Berlin anerkannt wird und wenn nein, was dann mit dem Hund passiert.

  • "Schön" ist auch, dass Hundehalter keine Subjekte sind, die uneingeschränkt mit grundrechtsähnlichen Rechten bzw. Grundrechten wie Vertragsfreiheit o.ä. ausgestattet sein müssen, um es polemisch zu sagen. Eine Haftpflichtversicherung war schon immer Pflicht und ist ja auch unabhängig davon sinnvoll, keine Frage.
    Aber wenn es eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (und diese dazu jetzt auch noch unter bestimmten Vorgaben) geben soll, dann bitte nicht nur für Hundehalter!
    Jeder verf**** Gehwegradler kann im Vorbeirasen vor allem älteren Leuten und kleinen Kindern einen lebensgefährlichen Schaden zufügen und sich einfach aus dem Staub machen. Wo bleibt da die Versicherungspflicht? Wo bleibt die Kennzeichenpflicht? Wo bleibt der "Sachkundenachweis"?

  • Irgendwie geht es hier einigermaßen am Thema vorbei, oder? :pfeif:


    Ich sehe es wie @anfängerinAlina: Wer sich jetzt blöd benimmt, wird es auch dann tun - Leinenpflicht hin oder her. Ähnliches gilt vermutlich auch für Vermehrerhunde, diese Entwicklung begrüße ich persönlich grundsätzlich aber durchaus. Je schwerer man es den unüberlegten Welpenproduzenten macht, desto besser.


    Etwas besorgniserregend finde ich die Möglichkeit hundefreie Zonen einzurichten... Vielleicht wird das ja nochmal gekippt, es scheint mir als Laie insgesamt schwer umsetzbar ohne auf berechtigten rechtlichen Widerstand zu stoßen.


    Die Vergleiche zu Radfahrern sind doch müßig, das ist doch ein ganz anderes Thema :ka: Wieso muss man denn immer mit dem Finger auf andere zeigen ala "XY macht aber auch Mist und gehört bestraft". Aus so einem Denken entstehen doch eben genau solche Restriktionen wie jetzt mit dem neuen Hundegesetz... :tropf: Da hat dann nämlich mal wer gesagt "aber die bösen Hundehalter".

  • Na weil die bösen Radfahrer und so.. Sind doch Hassobjekt Nr. 2 gleich nach den Hundehaltern. Vielleicht kann man die vorschieben, damit Hunderhalter auf Platz 2 rutschen.



    Etwas besorgniserregend finde ich die Möglichkeit hundefreie Zonen einzurichten... Vielleicht wird das ja nochmal gekippt, es scheint mir als Laie insgesamt schwer umsetzbar ohne auf berechtigten rechtlichen Widerstand zu stoßen.

    Das wird meines Achtens nicht passieren, weil das nun wirklich Diskriminierung ist.
    Das Problem ist auch, dass viele Bezirke jetzt schon schlecht versorgt sind mit öffentlichen Grünflächen und dann kann man nicht noch eine Bevölkerungsgruppe (zumindest zweitweise) davon ausschließen. Zu den Grünflächen zählen ja auch Spielplätze und z.T. Kleingartenanlagen und dort herrscht teilweise (auf Spielplätze ja immer) auch Hundeverbot. Das heißt, dass uns ohnehin nicht der volle Umfang zur Verfügung steht..
    Gut versorgt ist übrigens wenn pro Einwohner 6m² Grünfläche zur Verfügung stehen.
    Man kann das im Umweltatlas auch gut nachschlagen wenn man die Kartenfunktion startet im FIS-Broker
    Inhalt 06.05 Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen (Ausgabe 2013)
    Kann man sich auch raussuchen wo man mit Hund vielleicht eher nicht hinziehen sollte ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!