Nicht Sachkundige, wie es falsch auf der Berlin.de Seite in der Zusammenfassung steht, sondern nur noch Sachverständige dürfen Hunde verkaufen (bitte das PDF genau studieren).
Das stimmt doch gar nicht.
Unter § 16 3.2. steht
"als sachkundig geltende Person". Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
Das kann der Auslandstierschutz genauso wie der Züchter im Ausland sein. Die Bescheinigung, die vorgelegt werden soll, ergibt sich aus Kaufvertrag, Ahnentafel, Übernahmevertrag. Dort sind alle Amgaben, die vom Abgeber des Hundes verlangt werden, enthalten.