Rezeptgebühr ???
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Und bitte, wofür braucht Dein Hund Folsäure? In 30 Jahren TA-Leben habe ich das noch kein einziges Mal verabreicht - ...Seit du 14 bist arbeitest du als TA? Sauber!
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Seit du 14 bist arbeitest du als TA? Sauber!
gut gerechnet darauf hab ich garnicht geschaut
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gut gerechnet darauf hab ich garnicht geschaut
Laut Profil hätt ich auf Tierarzthelferin getippt. Und selbst mir als Otto-Normal-Hundehalterin fällt prompt eine Indikation für Folsäure ein. -
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Laut Profil hätt ich auf Tierarzthelferin getippt. Und selbst mir als Otto-Normal-Hundehalterin fällt prompt eine Indikation für Folsäure ein.
Na Gott sei dank -
Der Tierarzt darf Rezeptgebühren verlangen. In welcher Höhe ist, wie schon oben bemerkt, in der GOT geregelt.
Dass die Agila diese Gebühr nicht übernimmt, dürfte daran liegen, dass es sich bei dem pflanzlichen Präparat vermutlich nicht um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelte. Für nicht verschreibungspflichtige, also frei verkäufliche Medikamente braucht man kein Rezept. Wenn man trotzdem, warum auch immer, eins haben möchte, muss man es eben selbst bezahlen.
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Also er hat wie gesagt einmal ein Rezept bekommen für Folsäuretabletten (die sind wohl nicht verschreibungspflichtig) hierfür wurde keine Gebühr erhoben und beim zweiten Besuch habe ich ein Rezept erhalten für Pascopankreat Tabletten N3... ob diese verschreibungspflichtig sind weis ich leider nicht.
Habe aber jetzt mal bei der TA angerufen um mir auch die Unterlagen von der Blut-/Kotuntersuchung schicken zu lassen und mal wegen der Rezeptgebühr nachzufragen... die TA-Helferin meinte sie hat bis jetzt noch nichts von einer Rezeptgebühr gehört ... Finde das schon sehr komisch, da sie ja dort arbeitet
Sie meinte aber die TA schickt mir eine E-Mail mit den Unterlagen und nimmt Stellung dazu...Dann bin ich mal gespannt
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Ist zwar etwas off Topic, aber muss ein TA auch begründen, warum er einen höheren Satz berechnet?
In der humanmedizin muss bei einem erhöhten Satz angegeben werden weshalb z.b.erhöhter Zeitaufwand etc. -
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Ist zwar etwas off Topic, aber muss ein TA auch begründen, warum er einen höheren Satz berechnet?
In der humanmedizin muss bei einem erhöhten Satz angegeben werden weshalb z.b.erhöhter Zeitaufwand etc.Gute Frage!!!! Darauf wollte ich eigentlich hinaus
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Gute Frage!!!! Darauf wollte ich eigentlich hinaus
Bei Rezepten für Menschen rechnet der Arzt bei gesetzlich Versicherten eine andere Pauschale ab, als bei privat Versicherten. (Beides nicht steigerbar, das geht nur bei Leistungen wie Gespräch oder Untersuchung)
Die gesetzlich Versicherten bezahlen dann anteilig am Medikament in der Apotheke, es sei denn man ist befreit oder das Medikament liegt preislich unter der zuzahlungsgrenze. -
Er muss dir die einzelnen Posten erklären können, aber nicht, wieso er welchen Satz berechnet.
gesendet vom Handy
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