Sachbeschädigung ist absoluter Quatsch. Dafür müsstest DU (nicht der Hund) VORSÄTZLICH eine Sache zerstört oder beschädigt haben. Klar haftest du (bzw der Halter) für die Schäden der Hunde, aber nur zivilrechtlich nicht strafrechtlich. Zivilrechtlich hat jeder Schuldner (in dem Fall die Nachbarin) eine Schadensgeringhaltungspflicht. D.h. der Schaden muss beseitigt werden, allerdings zum niedrigst möglichen Preis. Wenn man die Hose in die Waschmaschine stecken kann um den "Schaden" zu beseitigen, muss du keine Reinigung bezahlen.
Das ist absolut korrekt !
Die Anzeige wird keine Polizeidienststelle aufnehmen. Die werden der angesabberten Dame sagen, das sie es zivilrechtlich Regeln muss und das wird sie nicht machen. Die wollte sich nur aufplustern
Die Hose würde ich reinigen lassen ! Wir HH wollen ja niemanden etwas schuldig bleiben und sind gut erzogen, im Gegensatz zu Treppenhauspöblern !
Wieso rennt die auch im Treppenhaus rum, wenn Du mit den Hunden kommst ? Die Hunde könnten sich echt erschrecken ! ts ts ts ! Ist die etwa auch neugierig ?