Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Welpe im Büro
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Gibt es eigentlich zu der Aussage, dass ein Hund, auch nicht vorübergehend, in Boxen untergebracht werden dürfen, auch mal einen konkrten Link?
Bei meiner Arbeitsstelle ist es üblich, auch über Nach,t und vom Vet-.Amt so überprüft und abgenommen. Jetzt lese ich das hier aber immer wieder.
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27. November 2013 um 17:16
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Welpe im Büro - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Boxenhaltung ist meines Wissens nach verboten. Ausser die Box hat eine gewisse Grundfläche.. Voilà, ich glaube da steht alles: http://www.tierimrecht.org/de/PDF_Files_g…agazin_9_10.pdf
Übrigens sieht man dort auch, dass Hundehaltung an einer 2,5m langen Leine erlaubt ist (was einen Bereich von 20qm abdeckt, was bei mir auch der Fall ist), solange der Hund min. 5h täglich frei laufen darf. Womit man sieht, dass ich immernoch keinem Tierrecht widerhandle.. Wie gesagt, ich wurde zu unrecht zu einer Tierquälerin verdammt, zumal mein Hund eh «nur» max. 1–2h täglich an der Leine ist.. Ich arbeite ja nicht 24h am Tag.. Und er wird sehr gut ausgelastet mit spielen und spazieren gehen, ca. alle 2h.. Den Rest verschläft er sowieso meist, wodurch die Leine meistens sowieso fast ganz wegfällt.
Falls du Transportboxen meinst hier die Antwort, kopiert aus dem PDF:
Verboten ist die Hundehaltung in Transportboxen. In ihnen darf der Vierbeiner zwar im Auto befördert, auf keinen Fall aber für längere Zeit zu Hause oder gar im Fahrzeug eingesperrt werden.
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Edit (sorry editieren ging nicht mehr): Beachte, dass ist das Schweizer Tierschutzgesetz, wie es in DE genau aussieht weiss ich nicht. Oftmals ist es leider so, dass in Deutschland mehr erlaubt wird als bei uns in der CH.
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also ich halte meine 6 monate alte hündin auch 2x 2 stunden im büro an der leine. hab ich auch mit unserem verhaltenstierarzt und hundetrainerin besprochen. absolut kein problem. dazwischen 30 minuten raus und spielen mit dem anderen bürohund.
zudem: hunde schlafen 18 stunden pro tag, junghunde bis 20. wenn ich einen hund körperlich und geistig auslaste ist das überhaupt kein problem.
das tierschutzgesetz (jedenfalls hier in der schweiz) verbietet die kettenhaltung ab 19 stunden pro tag. zudem darf der hund nicht an einem würgehalsband angeleint sein.
natürlich baue ich auch unangeleinte phasen ein, da darf sie aber trotzdem nicht einfach überall im büro rumlümmeln, sondern muss auf kommando bei mir auf die decke. man muss hunden auch grenzen setzen...
ich frage mich immer: das halten von jack russels durch ältere damen welche dann 3 mal pro tag für 10 minuten raus gehen und zudem den hund geistig überhaupt nicht auslasten soll ok sein. aber den hund 2 stunden an einer langen leine anbinden soll tierquälerei sein. glaubt ihr doch selbst nicht.
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Die Ketten- und Anbindehaltung von Hunden unter einem Jahr ist komplett verboten.
Wenn Dich einer anzeigt, hast Du Pech gehabt, egal, was Deine Trainerin meint. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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ich habe in der schweizerischen tierschutzverordnung keinen solchen artikel gefunden. hast du eine quelle, wäre dir dankbar!
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Zitat
ich habe in der schweizerischen tierschutzverordnung keinen solchen artikel gefunden. hast du eine quelle, wäre dir dankbar!
In der deutschen Verordnung steht dies:
(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf MonatenBei euch müsste das der Artikel 31 sein.
Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, dass es tierschutzwidrig ist, einen jungen Hund über Stunden tagtäglich anzubinden.
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dein welpe darf also im restaurant im ganzen lokal rumhüpfen, im zug durch den waggon rennen oder im auto fliegend von kofferraum zu vordersitz wechseln?
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Bubuka, Edit by Mod - Textteil entfernt
Du bist so dermaßen festgefahren, realitätsfern und dabei auchnoch zusätzlich unhöflich, das ist nicht zu fassen.
KEIN, glaub mir KEIN EINZIGES Veterinäramt wird da jemals ernsthaft eine Verletzung des Tierschutzgesetzes sehen, wenn der Hund, gut gepflegt, gut genährt, genug bewegt und verhaltensunauffällig, einige Stunden am Tag im BÜRO, NEBEN dem HALTER, SCHLAFEND, im WARMEN angeleint unterm Tisch liegt.
Das ist einfach nur unfassbar lächerlich.Edit by Mod - Textteil entfernt
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so, weil ich es wissen wollte habe ich heute dem veterinäramt meines kantons angerufen und einfach mal nachgefragt. ich wurde ausgelacht:
wenn man seinen hund im büro 2 stunden anleint, daneben sitzt und ihn betreut, er wasser hat, einen kennel, eine decke, dann könne man dies in keinster weise als anleinehaltung benennen. auch für junghunde und welpen absolut kein problem.
dann sagte der herr noch ich solle mich in zukunft daran gewöhnen dass ich dumm angemacht werde... sie bekämen oft anrufe wegen tierquälerei weil andere hunde "schwimmen müssen" und so weiter.
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