• Zitat

    Hallo MGF2,

    die Hündin ist ungefähr 2 Jahre eher etwas jünger, also es ist jetzt ihr 2. Wurf.

    LG Anja

    Folgendes:

    Das deutsche Tierschutzgesetz verpflichtet jeden Hundezüchter, der mehr als drei fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder drei oder mehr Würfe Welpen pro Jahr zieht, eine Erlaubnis nach § 11 TSchG einzuholen

    Beobachte mal, wann der nächste Wurf kommt.

    Viele Grüsse
    Marianne

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!