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Hund im Kombi Kofferraum Vorschrift?
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Hallo,
In den nächsten Wochen ziehe ich vom Ausland zurück nach Deutschland.
Mein Hund wird im Auto mitfahren. Wir fahren in einem Citroën Picasso. Wenn man alle drei Kopfstützen Hinten hoch macht, kann mein Hund(etwa 70cm) unmöglich in Fahrgastraum fallen bzw kommen.
Nun ist meine Frage, ob so ein Netz trotzdem gesetzlich drangemacht werden muss?
Ich finde dazu nichts beim ADAC oder sonst im Internet.Vielleicht weiß jemand von euch Bescheid?
Danke :)
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9. September 2013 um 18:18
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Hund im Kombi Kofferraum Vorschrift? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Auch Tiere müssen im PKW sicher "verstaut" werden.
Ich denke mal, deine Kopfstützen werden da nicht anerkannt werden.
http://www.adac.de/infotestrat/ra…rd/default.aspx
Gaby und ihre schweren Jungs
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Nöö, gesetzlich nicht.
Was du mit deiner Sicherheit und die des Hundes machst, is dem Gesetzgeber egal. -
Ich glaube, der Hund gilt als ´Ladung´und muss gesichert sein...d.h. hintem im Kombi so, dass er nicht in den Fahrgastraum springen kann und auch so, dass er nicht rausspringen kann, wenn z.B. bei einem Auffahrunfall die Heckklappe aufspringt.
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Hallo,
ich habe ein Hundegitter in meinem Auto. Trotzdem steht auf der Ladefläche ein Box, die extra befestigt ist.
Kopfstützen werden einen Hund, im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalls nicht aufhalten und ein Netz auch nicht. Du müsstest dich mal erkundigen was es für dein Auto für Möglichkeiten gibt. Ich würde immer auf etwas fest Eingebautes zurückgreifen, auch nicht auf die Gitter die man nur einklemmt. Das hält nicht.
Solange nichts passiert wenn dein Hund so mitfährt und nur am Drüberklettern gehindert wird, ist es gut. Im Falle eines Schadens hast du die A....karte. Selbst wenn nur du bei einer Vollbremsung durch den nach vorne schießenden Hund verletzt wirst, wird keine Versicherung zahlen.Gruß Terrortöle
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Nöö, gesetzlich nicht.
Was du mit deiner Sicherheit und die des Hundes machst, is dem Gesetzgeber egal.Lutz, da irrst Du.
ZitatSie sind hier:Home » Alles rund um Hunde » Alltag mit Hund » Hund im Auto » Sicherungspflicht
Regeln im Auto
Schwierige BeifahrerDer Hund als Beifahrer
Schätzungsweise 80 Prozent der in Autos mitgeführten Hunde sind ungesichert. Was Halter nicht wissen: Ist das Tier ursächlich für einen Unfall, zahlt die Kaskoversicherung nicht.
Der Hund als zu sichernde LadungGenauso wie Gurtpflicht für Menschen oder eine Freisprecheinrichtung beim Telefonieren im Auto eine Vorschrift zur Verkehrssicherheit ist, gehört auch das Sichern von Ladung dazu. Der Gesetzgeber betrachtet auch Hunde als solche, daher ist eine ordnungsgemäße Sicherung des Vierbeiners Pflicht. Wer sein Tier im Auto frei mitfahren lässt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 35 bis 50 Euro rechnen.
Quelle: http://www.partner-hund.de/info-rat/allta…fuer-hunde.html
Gaby und ihre schweren Jungs
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Danke, dass ihr mir so schnell geantwortet habt.
Der Picasso ist hinten abgerundet, daher ist eh nicht viel Abstand von der Rückbank zur Decke und mit den Kopfstützen wird dieser Bereich geschlossen. Die Rückenteile sind sehr hoch.
Wenn mein Hund hinten steht, sieht man nur den Kopf.Er würde bei einer Vollbremsung gegen die Rückenteile gedrückt werden.
Was ich jetzt gelesen habe ist dann wohl, dass es nicht gesetzlich vorgegeben wird ein Gitter zu befestigen.
Das Auto ist nicht meins und mein Hund würde nur dieses Mal mitfahren.
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Zitat
Nöö, gesetzlich nicht.
Was du mit deiner Sicherheit und die des Hundes machst, is dem Gesetzgeber egal.Nicht ganz:
Für Tiere gelten eigene Vorschriften, aber auch die für "Ladung".
Schau Dir mal unter anderem StVO §22 und § 23 an:
Zitat
§22 Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. (...)Zitat
§23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. (...)Das mit den Kopfstützen könnte reichen, sofern sichergestellt ist, dass sich der Hund nicht vorbeizwängt.
Es gab einen Fall, wo der Hund nach vorne und dem Fahrer ins Lenkrad gesprungen ist; dabei kam es zu einem Unfall. War nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Versicherung hat auch nicht gezahlt.
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Zitat
Auch Tiere müssen im PKW sicher "verstaut" werden.
Ich denke mal, deine Kopfstützen werden da nicht anerkannt werden.
http://www.adac.de/infotestrat/ra…rd/default.aspx
Gaby und ihre schweren Jungs
Danke Gaby, da hatte ich aber schon geguckt
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ZitatAlles anzeigen
Nicht ganz:
Für Tiere gelten eigene Vorschriften, aber auch die für "Ladung".
Schau Dir mal unter anderem StVO §22 und § 23 an:
Das mit den Kopfstützen könnte reichen, sofern sichergestellt ist, dass sich der Hund nicht vorbeizwängt.
Es gab einen Fall, wo der Hund nach vorne und dem Fahrer ins Lenkrad gesprungen ist; dabei kam es zu einem Unfall. War nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Versicherung hat auch nicht gezahlt.
Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast.
Mein Hund kommt zwischen den Kopfstützen ganz sicher nicht durch.
Aber im §22 steht, dass die "Ladung" nicht verrutschen darf. Wie ist das dann? Hat der Hund vorgegeben Quadratzentimeter? Also er dürfte z.b nicht den ganzen Kofferraum haben?
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