Wie helfen? Hund verwaist in Serbien? Nach BRD holen?

  • Hi Leute,

    heute morgen hat mich ein Arbeitskollege (AK) angesprochen und um Hilfe gebeten. Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet ihm Ratschläge zu geben.

    Es geht um folgendes:
    Seit Montag ist der 3-jährige Terriermischling in Belgrad alleine in seinem Zuhause (Bauernhof mit Gärten), da seine Besitzerin verstorben ist.
    Der AK ist befreundet mit dem Enkel der Besitzerin. Die beiden wollen dem Hund unbedingt helfen und überlegen welche Möglichkeiten sie haben und nun kam die Frage, ob ich Rat geben kann.

    Folgende Sachen haben wir durchgesprochen:

    a) serbische Tierschutzorgas um Hilfe bitten
    -> diese sind lt. AK überlaufen und haben genug zu tun

    b) die Nachbarschaft um Hilfe bitten
    -> keine Option, da er nur ein Hofhund ist und somit wenn er nervt "wegkommt" lt. AK

    c) der Enkel würde den Hund nach Dtl. holen
    -> er geht VZ arbeiten, würde sich allerdings um eine Betreuung kümmern, hat sich schon nach Hundeschulen etc. umgeguckt.
    Die Männer würden ihn mit dem Auto holen fahren, aber haben eben Bedenken wie man dem Kerlchen gerecht werden könnte.

    Meine Anmerkungen:
    - der Hund muss zwingend vor Einreise nach Dtl. durchgecheckt, geimpft und auf Krankheiten gecheckt werden u.a. Mittelmeerkrankheiten -> das würden sie alles egal was es kostet machen
    - der Hund ist es gewohnt in Wald und Wiese wie er lustig ist rumzurennen -> die Umstellung wäre evtl. einiges an Arbeit zu Beginn für Hund und Halter
    - der Hund ist eine Handaufzucht der Verstorbenen, also evtl. Vorschäden
    - Hundeverträglichkeit weiß man nicht sicher
    - er verteidigt sein Revier - Trainingssache
    - er hat schonmal eine Katze erwischt - viel Spaß beim AJT

    EDIT: noch vergessen: die Männer kennen den Hund schon live

    Wie seht ihr das, was soll man da raten? Kennt jemand doch eine TierschutzOrga die man um Hilfe bei der Abwicklung bitten könnte?
    Das Ganze muss recht schnell gehen, der Hund ist alleine dort momentan.

    Danke für Tipps!

  • Ganz ehrlich?
    Ihr wollt einen Hund der bislang nur als Hofhund gelebt hat mit ausgeprägtem Revierverhalten und starkem Jagdtrieb (nicht nur hetzen sondern auch reißen) nach Deutschland in einen normalen Haushalt holen.
    Denk ihr wirklich, das sich der mit einer Gassibetreuung und ein paar Trainingsstunden zu einem problemlosen Alltagsbegleiter umerziehen lässt?

    Auch wenn man den Leuten im Ausland gern das schlimmste nachsagt, würde ich mich eher umhören, ob ein Bauernhof in der Nachbarschaft einen passionierten Wächter und Rattenjäger braucht.

  • Hi Raphaela,

    ich sehe das genauso wie du und stehe solchen Rettungsaktionen sehr kritisch gegenüber, deshalb habe ich um eure Meinungen gebeten, da ich evtl. eine mögliche Option übersehe.

    Mein erster Post dient dazu ein möglich umfassendes Gesamtbild zu bekommen.

    Ich persönlich würde so einen Hund auf keinen Fall in ein dann städtisches Umfeld holen.

    Im Gespräch war nach meinen Einwänden auch, dass man den Hund auch weitervermitteln würde, da der Hund wohl eher ein ländliches Umfeld benötigt.

    hmmm, schwierig.

  • Ich gebe noch zu bedenken:

    Serbien ist nicht EU-Mitglied, d.h. der Hund muss gechipt sein. So wie ich es momentan sehe, ist Serbien nicht gelistetes Drittland, d.h. es muss eventuell ein Antikörpernachweis erbracht werden mit entsprechender Wartefrist VOR Einreise. Vielleicht hat sich die Mitnahme-Idee damit schon erledigt.

    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Sta…htGelistet.html

    Zitat

    Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein.

    Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise
    erfolgen. Dabei hat die Blutentnahme ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vorzunehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).

    aus:
    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Sta…9CA999.2_cid358

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!