Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Leinenpflicht wird nicht eingehalten - was kann ich tun?
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Zitat
Mein Tip ist, eine gute (belastbare) Aktenlage herzustellen, also mit der Handykamera oder Kamera die Ereignisse aufzuzeichnen..dazu Protokolle schreiben...und die an die zuständige Behörde zu schicken.....wenns wirklich ´gerichtsmassig´wird hat man dann schon mal eine ´Aktenlage´...
andrerseits sind auch manchmal die Hundehalter ´überbesorgt´ und fühlen sich oder ihren Hund ´angegriffen´ ...hab ich auch schon erlebt....
Wobei Menschen meines Wissens nicht gegen ihren Willen gefilmt und fotografiert werden dürfen.
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26. Juli 2013 um 01:48
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Leinenpflicht wird nicht eingehalten - was kann ich tun? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich wuerde nochmal mit Ordnungsamt sprechen.
Gibts bei euch an der Stadt vielleicht noch nen Ansprechpartner?
Brief an Buergermeister?
Schalt doch mal die Presse ein, die suchen doch immer nach Storys.
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Zitat
Schalt doch mal die Presse ein, die suchen doch immer nach Storys.
Besonders jetzt, zur Saure-Gurken-Zeit.
Doch bedenkt: der Schuss kann (für alle Hundehalter!) nach hinten losgehen. -
Wenn beim Wohngebiet Grundstückseigentümer die WBG ist, melde dich dort, dann müssen sie etwas machen, besonders wenn die Leinenpflicht von denen ausgeht.
Ist die Gemeinde Eigentümer melde dich beim OA, dann sollen sie kontrollieren. -
Neuigkeiten!
Nachdem ich beim Ordnungsamt auf unerwartet großes Desinteresse stieß, habe ich ein Schreiben an die hier vertretenen Wohnungsverwaltungen geschickt. Erste, positive, Rückmeldung kam heute durch den Hausmeister. Der darf ab sofort Abmahnungen in Auftrag geben, wenn sich Hundehalter nicht an die Leinenpflicht in Häusern und im Wohngebiet halten. Und hat als Vorwarnung dazu gleich mal Flyer an den Pinnwänden verteilt.
Na mal sehen, ob das was bringt. -
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Zitat
Mein Tip ist, eine gute (belastbare) Aktenlage herzustellen, also mit der Handykamera oder Kamera die Ereignisse aufzuzeichnen..dazu Protokolle schreiben...und die an die zuständige Behörde zu schicken.....wenns wirklich ´gerichtsmassig´wird hat man dann schon mal eine ´Aktenlage´...
als beweis darf man diese jedoch nicht verwenden.
dies verstösst gegen die persönlichkeitsrechte und ist nicht als beweis zulässig oder gar vor gericht verwendbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_…d#Erkennbarkeitjedoch darf man im gegenzug durchaus fremde hunde fotografieren. wird jedoch schwierig auch das betreffende gebiet somit einzufangen und als "beweis" zu werten.
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