• Ich sehe viel Potential, mich mit meinen Gedanken gleich in die Nesseln zu setzen. ;)

    Wenn ich über eine Hundeanschaffung nachdenke, schau ich immer, welche Bedürfnisse hat ein Hund (später dann was für Bedürfnisse hat diese Rasse, und welche der spezielle Hund), was erwarte ich von ihm, was kann ich ihm bieten, und ist das alles kompatibel.

    Einer der Punkte, die dem Hund wichtig sind, ist Bewegung, klar. Nun ist die normale Hundegangart unterwegs ein Trab, am Gehwagen würde es vermutlich eher auf Schritt hinauslaufen. Das ist für Hunde auf lange Strecken echt anstrengend, geht aber, wenn man dem Hund zusätzlich freie Phasen anbieten kann.

    Risiko Tierschutzhund: ich finde Deine Entscheidung, Die im Falle des Falles einen älteren Hund zu holen, absolut richtig. Ich bin außerdem ein Fan von Tierschutzhunden, sehe aber auch die Schwierigkeit, dass man selbst flexibler sein muss bezüglich dessen, was der Hund mitbringt. Wenn Du Ausgleich zu dem Schrittlaufen schaffen willst, muss der Hund perfekt abrufbar sein, sozialverträglich, angstfrei, und er sollte keinen (bzw. einen sehr gut kontrollierbaren) Jagdtrieb haben. Das sind vier Dinge, die ich in ein oder der anderen Form fast immer bei Tierschutzhunden erstmal bearbeiten muss. Trotzdem kann man natürlich die Ausnahme finden, muss sich eben für die Suche Zeit lassen und bei der Auswahl sehr kritisch sein.

    Hundehaltung, Hundeerziehung und gute Hundeführung beinhaltet immer auch Timing und schnelle Reaktionen. Ich kenne mehrere Mensch-Hund-Rolli-Gespanne, da kompensiert der Rolli perfekt die Geschwindigkeit, die Menschen verfügen über eine hohe Ausstrahlung und führen wirklich tolle Hunde. Ich kenne leider auch Teams mit Rolli oder Gehwagen, da ist diese Schnelligkeit nicht gegeben, und keines dieser Teams funktionierte wirklich gut, heißt jeder dieser Hunde zeigte einen enorm hohen Stresslevel, der sich unterschiedlich äußerte, aber jeweils durch eine entsprechend energievolle Führung sehr gut auszugleichen war. Nur waren die jeweiligen Besitzer einfach körperlich nicht in der Lage, den Hunden diese Führung zu bieten. Da ist ihnen natürlich überhaupt kein Vorwurf zu machen, dennoch war es eben für die jeweiligen Hunde echt eine missliche Lage.
    Inwieweit Du selbst schnell und punktgenau reagieren kannst, kannst Du natürlich am besten beurteilen.

    Hast Du die Möglichkeit, in Deinem Umfeld mit anderen Hunden Gassi zu gehen? Nachbarn, Freunde, Tierheim? Vielleicht lässt sich da schon ein bisschen abgleichen, ob Deine Vorstellung von Hundehaltung und die tatsächliche Umsetzung zueinander passen, wo sie voneinander abweichen, ob sich das ausgleichen lässt, usw. Denn sobald ich Verantwortung für ein Tier übernehme, muss ich eben auch dafür sorgen können, dass seine Bedürfnisse artgerecht befriedigt werden, das ist Dir sicherlich auch ein Anliegen, sonst würdest Du Dir ja gar nicht im Vorfeld so viele Gedanken darüber machen. ;)

  • @ Rotbuche

    zu deinem text

    wir haben 1 bekannte wo einen hund hat

    und wir hatten auch schon gassi hunde in denn letzten 3 jahren des wegen weis ich das ein hund zu uns passen könnte chiwawa, yorkshirer terrier, mops , mal um hunde zu nenne die uns rasse mässig intressiert hätten...


    ich weis das ich alleine durch das gehen am geh wagen mit 30-40min spazier gänge einem hund nicht gerecht werden würde wollten auch kein kläffendes schoßhündchen uns züchten ,

    denn gehwagen wollte ich auch nur an der morgen und abend / nachts runde nehmen...

    tags über bei der Grossen runde(n) hatten wir / ich eh gedacht denn e rolli zu nehmen da muss der hund neben her traben oder mal rennen , oder liegerad jenach dem wie er erzogen ist...


    hunde erziehung / tieming wie getippt meine frau hat zeit mich und denn hund zu begleiten wäre sie 10-12std auser haus gebe es keine überlegungen zum hund. vieleicht würde es gehen lieber zu 2


    thema tier heim hund wahr eine überlegung,

    welpe würde auch in frage kommen zeit technisch, mach bar alle 30min oder alle 1 oder alle 2 std raus zu gehen

    wir machen uns da schon gedancken so ist es nicht


    aber da es ja nein heist, und da nix drann zum rüttel gibt habe ja nicht nur 1 mal gefragt in denn letzten jahren . ist der hunde traum momentan auf eis gelegt, end weder andere wohnung oder eben kein hund, bin ja auch nimmer der jüngste

    lg

  • Hallo und guten Abend!

    mein Thread ist hier ja netterweise schon verlinkt worden - vielen Dank dafür! Vielleicht hilft dir ja das eine oder andere, was dort geschrieben wurde? Ansonsten kannst du mich gerne auch privat anschreiben!

    Zuallererst: mit dem Begriff "Behindertenbegleithund´(BBH)" geht bitte vorsichtig um (das mal so allgemein, an niemanden speziell gerichtet).
    Diese Hunde haben sehr hohe Ansprüche zu erfüllen, was Gesundheit angeht, was den Charakter etc. angeht. Die Ausbildung dauert nicht ohne Grund sehr lange und ist (leider zurecht) nicht ganz günstig. Eine sehr vorsichtige Schätzung einer mir bekannten Trainerin war, dass selbst aus deren ausgesuchten Züchtungen 3 von 5 Hunden minimal die Ausbildung nicht anfangen oder nicht erfolgreich beenden.

    Und was das Verbieten angeht: Nach dem neuen Urteil des BGH darf ein Vermieter die Hundehaltung nicht generell verbieten! Siehe dazu bitte auch diesen Artikel: http://www.mieterbund.de/pressemitteilu…che=1&tx_ttnews[tt_news]=19734&cHash=4b3e598e2ddea8f5ad899838bfdebc41

    Ich frage mich bei dir (bin ich auch gefragt worden), ob es bei dir wirklich ein BBH sein muss. Soweit ich das jetzt verstanden habe, willst du einen Hund und gut du hast einen E-Rolli und einen Rollator, aber auch noch eine Frau. Wie fit ist deine Frau? Gerade wenn man eigentlich noch relativ fit ist, liegt die Frage eigentlich nahe. Das lag sie auch bei mir. Da gab es dann noch andere Gründe, weswegen ich mit "nein" geantwortet habe.

    Vielleicht wäre eine (auf jeden Fall preisgünstigere) Lösung, sich einen ruhigen alten Hund aus dem TH zu holen, bei dem vllt auch schon der Vorbesitzer vielleicht verstorben ist? Das klingt jetzt sicher makaber und herzlos, tut mir leid. Meine Gedanken gehen nur dahin, dass ein solcher Hund eventuell auch die Umstände, die ältere und kranke Menschen i.d.R. mit sich bringen gewohnt sind. Es gibt Hunde, die sich zB an weniger Bewegung gewöhnen können.
    Wenn du deinen Hund nicht für bestimmte Hilfeleistungen haben willst (und das lese ich nicht raus bislang - kann aber auch der Müdigkeit geschuldet sein), würde ich nicht die Ausbildung zum BBH empfehlen. Die ist nicht nur kostspielig, die hat neben vielen Ansprüchen auch einen Teil in der Prüfung, wo der Hund drei speziell für den Hundehalter trainierten Übungen/Befehle zeigen muss.
    Das wäre die Frage, ob das wirklich "not tut".
    Einem Hund beizubringen, am Rollator oder am E-Rolli ordentlich zu laufen ist soweit ich das bislang gehört habe von Betroffenen und Trainern nicht wirklich schwer und wäre auch wesentlich günstiger.

    Außerdem wäret ihr gerade in der Hundewahl viel freier!
    Nur so noch als kleine Bemerkung: Von einem Welpen würde ich dir eher abraten. Die müssen oft raus, brauchen wirklich konsequente und durchsetzungsstarke Erziehung... ich würde mir das selbst ohne Rollstuhl und Rollator nicht zutrauen, aber das ist nur ein Bauchgefühl von mir. Ich will dir das nicht ausreden, musst du wissen. Kam mir nur gerade in den Sinn!

    Wie gesagt - du kannst mir gerne jeder Zeit schreiben, ich antworte so schnell ich kann!

    Einen schönen Abend wünscht
    Takara

  • Mist der Link lässt sich nicht mehr korrigieren... also nochmal http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=19734&cHash=4b3e598e2ddea8f5ad899838bfdebc41

    (Weiß nicht, warum der Link hier so rumspinnt. Ich hab nur "Mietrecht Hundehaltung bgh 2013" gegoogled und bin dann auf die Seite vom Mieterbund gekommen und hab dann eben den entsprechenden Artikel angeklickt)

    Was den Kommentar angeht, dass dir ein BBH (in Deutschland) generell nicht verboten werden kann - muss ich sehr klar verneinen.
    Diese Art Hunde ist in Deutschland gesetzlich nicht als Hilfsmittel anerkannt - anders als ein Blindenhund!
    Du hast keinen einklagbaren Anspruch darauf! Nur durch das Urteil ist es halt leichter geworden... und es wäre moralisch usw. verwerflich ihn dir zu untersagen.

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