Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Hundekabbelei – unser Westie wird brutal getreten – was tun?
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@ Hund
Sorry, wenn ich da etwas falsches geschrieben habe.-Ich kenne es nur so:
das ich außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. 50 Metern außerhalb bebauter Gebiete meinen Hund laufen lassen darf.
Mir wurde das Damals so gesagt und auf alle Bundesländer bezogen.
Die Tatsache, das es von Bundesland zu Bundesland oder auch von Kummune zu Kommune Unterschiede im Bezug auf Wälder und Naturschutzgebieten gibt-war mir bekannt.
Aber das keine generelle Leinenpflicht in Deutschland herrscht-war mir neu.
-SorryLG Nadine
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1. Dezember 2006 um 16:29
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Hundekabbelei – unser Westie wird brutal getreten – was tun? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Hi Christine,
hmm, so hab ich das noch gar nicht gesehen, dass mein Hund das "aus" und "nein" brüllen als anfeuern verstehen könnte. Denn er weiß ja sonst auch was die beiden Wörter bedeuten.
Das einfach weggehen bei einer Rauferei – da müsste dann erst mal der andere Hundebesitzer auch mitmachen, aber der ist in unserem Fall ja völlig durchgeknallt...Und ich meine, dass mit "die fiesen natürlich" zurück nicht so, dass die anderen Hunde fies sind, sondern dass die logischerweise zurückfiesen in dem Sinne, dass die darauf antworten, wenn sie angebellt/angemacht werden.
Schönen Abend,
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Zitat
@ Hund
Sorry, wenn ich da etwas falsches geschrieben habe.-Ich kenne es nur so:
das ich außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. 50 Metern außerhalb bebauter Gebiete meinen Hund laufen lassen darf.
Mir wurde das Damals so gesagt und auf alle Bundesländer bezogen.
Die Tatsache, das es von Bundesland zu Bundesland oder auch von Kummune zu Kommune Unterschiede im Bezug auf Wälder und Naturschutzgebieten gibt-war mir bekannt.
Aber das keine generelle Leinenpflicht in Deutschland herrscht-war mir neu.
-SorryLG Nadine
Nadine, du liegst nicht ganz falsch! Das ist von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich gereglt. Bei mir gilt Anleinpfölicht in Ortschaften und Städten. In manchen gegenden darf man den Hund nicht im Wald frei laufen lassen, z.B. gibt es das in Schleswig-Holstein!
Ebenso ist in jedem Bundesland das mit den Kampfhunden gesondert geregelt.Es soll Bundeslännder geben, da darf ein Hund nur frei laufen, wenn man die Begleithundeprüfung hat.
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@ Biber:
Bitte die entsprechenden Verordnungen bzw. Links.
Wenns so ist hätte ich gerne was schriftliches dazu.
Danke. -
Zitat
Das ist von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich gereglt. [...] Es soll Bundeslännder geben, da darf ein Hund nur frei laufen, wenn man die Begleithundeprüfung hat.
Also nee. Richtiger wird's wohl so:
Die Regelungen zu sogenannten "Listenhunden" ist Ländersache.
Regelungen zu eventuellen Leinenpflichten ist Sache der Kommunen, wie Hund schon schrieb.
Wir hatten das aber auch schon tausendmal....Gruß, :fisch:
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Genau :fisch: ,
so kenne ich es auch. Dachte schon, an mir ist mal wieder was vorüber gegangen, zumal die Info von unserer Abgeordneten Dr. Kramme noch nicht mal so lange her ist.Schönen Tag noch vom :runningdog:
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Also mit dem ableinen ist es bei uns so dass im umkreis vom markt für alle anleinpflicht ist und für hunde ab 40/20 überall wo mehr als ein haus steht.also quasi überall außer auf feldern.Finde ich ziemlich unfair die kleinen machen hier überall auf die gehwege und meiner darf nicht ohne laufen obwohl er weiß wo er machen darf,aber es gibt ja zum glück rollleinen
Duna was mich an deiner einen aussage gestört hat war der spruch dass dsh gerne auch westies losgehn.Also mein husky-dsh geht auf niemand los,er mag große hunde lieber aber auf kleien passt er auf.die einzigen hunde die er anbellt sind die die von ihrem besitzer direkt weggezogen werden und nichtmal grüßen.aber ich glaub da meint er mit dem bellen sogar eher die besitzer.Benny weiß sich halt zu benehmen
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