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Einreise nach Deutschland mit American Staffordshire Terrier
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Liebe Hundefreunde,
mein Freund hat einen American Staffordshire Terrier. Er ist 3 Jahre alt und kastriert und hat den Wesenstest bestanden und jegliche Versicherungen. Zurzeit leben wir noch in Italien möchten aber nach Berlin ziehen nächstes Jahr. Ich hatte dieses Gesetz gelesen, dass besagt, dass diese Rasse nicht nach Deutschland eingeführt werden darf. http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/listenhunde.html#gesetz
Wer hat damit Erfahrung und gibt es Ausnahmeregelungen?
Ich brauche dringend einen Rat!Vielen Dank schon einmal,
Kristin
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9. August 2012 um 12:34
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LG Steffi mit Buddy
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Hallo Kristin,
leider hast du schon richtig recherchiert. Es gibt ein Impotverbot für diese Rasse nach Deutschland, unabhängg davon in welches Bundesland ihr einreisen wollt und wie dortigen Gesetze sind.
Nur wenn dein Freund in Hund schon mal in Deutschland angemeldet hatte und es somit eine Wiedereinfuhr wäre, oder er aber bsplw. beim Militär wäre und hierher versetzt werden würde, gäbe es eine Möglichkeit.
Ansonsten leider nicht, sorry
LG Katrin
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§ 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
(1) Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.
(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfenQuelle: http://www.bmj.de/
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Fliegt ihr denn? Oder wie reist ihr ein?
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Vielen Dank für die Antworten!
Da der Hund vorher noch nicht in Deutschland gemeldet war ist es leider keine Wiedereinfuhr und beim Militär oder der Polizei arbeitet mein Freund auch nicht.
Aber dieser folgende Artikel, bedeutet er nicht, dass falls alle Papiere vorhanden sind, der Hund trotzdem eingeführt werden kann???

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen
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Ach jetzt verstehe ich, nur wenn 1) oder 2) des Artikels §2 erfüllt werden. Dann müsse wir schauen was wir machen

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@ meike: wir wollten eigentlich mit dem Auto kommen, aber halt über mehrere Tage fahren, damit es nicht so anstrengend wird.
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