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Vermieterwechsel und Hundegenehmigung
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Soeben erhielt ich den Anruf von unserer Genossenschaft, das unsere Wohnung evtl an Privat verkauft wird.
Angeblich möchte die Dame die Wohnung weiterhin vermieten und nicht selber nutzen. (Trotzdem gehen wir auf Nummer sich und schauen uns schonmal um)
Nun stellt sich die Frage, wir haben eine Haltungsgenehmigung für unsere beiden Hunde, kann diese widerrufen werden, wenn die Dame die Wohnung kauft und gegen Hundehaltung ist?
Wie sieht es da rechtlich aus?Sind über diese Nachricht nicht sonderlich begeistert :/
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24. März 2012 um 12:05
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Vermieterwechsel und Hundegenehmigung - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ging mir ähnlich, nur dass bei uns das ganze Haus (15 Wohnungen oder so) verkauft wurde:
Von Vermieter 1 hatten wir die schriftliche Genehmigung zur Hundehaltung. Dann wurde das Haus an Vermieter 2 verkauft, ich hab gleich nachgefragt, wie das jetzt ist. Hundehaltung ist weiterhin erlaubt, aber schriftlich krieg ich nix mehr. Tja, was willste machen...besser, als direkt verbieten. -
die Genehmigung kann nicht einfach widerrufen werden, denn man kauft sich in einen bestehenden Vertrag ein.
Nur wenn etwas vorfällt, kann der neue Eigentümer die Genehmigung zurücknehmen.
Bei uns ist esähnlich, wir habe in 3 Jahren inzwischen den dritten oder sogar vierten Eigentümer, aber das Mietverhältnis wurde noch nie geändert.
LG Susanne und Xena
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