Man will mir den Hund wegnehmen und nach China bringen !
- Chincha0408
- Geschlossen
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HGB
Es gab eine mündliche Vereinbarung bezüglich des Besitzverhältnises.
Es ist jetzt dein Hund.
Das Gegenteil muss jetzt der Chinese dokumentieren.
Stelle Dich nicht so dämlich an.
§ 854
Erwerb des Besitzes(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
MfG
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Hi
Schau mal hier: Man will mir den Hund wegnehmen und nach China bringen !* Dort wird jeder fündig!
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http://www.youtube.com/watch?v=ZjEHljAYe2U
für alle die nicht wissen was für einen Wert Hunde in China haben... ich konnte mir das nicht zu ende anschauen... Da schiessen mir sofort die tränen in die Augen !!!
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Holger, aber "Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers" besteht offensichtlich nicht, oder?
Und gibt es nicht einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Kenne mich da nicht so ausPS: ich sehs jetzt rein rechtlich. Der Hund tut mir natürlich leid, wenn er weg muss, genauso wie du, Sarah. Ich drück dir die Daumen.
PPS: Ja, wie siehts mit Englisch aus? Chinesen können das ja idR recht gut.
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Ein Problem wird wohl aber noch sein, dass sie das hier schön breitgetreten hat.
Chincha. Dir wurden viele gute Tipps gegeben. Setz die doch erstmal um.
Im übrigen denk ich, dass hier jeder weiß wie in China mit Hunden umgegangen wird. Ich hab das verlinkte Video nicht angeklickt und es wird vermutlich sowieso gleich gelöscht werden.
Ich hoffe doch sehr, dass es sich bei diesem Thread nicht mal wieder um einen Troll handelt.
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Zitat
Ich hoffe doch sehr, dass es sich bei diesem Thread nicht mal wieder um einen Troll handelt.
Oh.. dann hätte sie aber meinen Respekt für den realistischsten Troll des angefangenen Jahres -
chincha: Was mich unheimlich interessieren würde....wie hast du diesen Mann überhaupt kennen gelernt ?
Du hast ihn ein, zweimal gesehen, hast vll gesagt "Ohh, was für ein süßer Hund!!" und dann sagt er "Ja, ich muss übrigens bald nach China....könntest du sie in der Zeit nehmen ?"
Hää ?! Wtf !??
Wie alt ist dieser Mann denn ? (interessiert mich wegen dem Aspekt der "Herangehensweise")
Und wir alt ist Chincha eigentlich ? -
Holger78,
gut, dass Du Dich juristisch da offensichtlich auskennst..
Der Satz: Stelle Dich nicht so dämlich an- an die TS gerichtet-
das ist unverschämt. Achte auf Deinen Ton.
Die TS versucht nur, Rat zu kriegen, wie sie mit der Situation umgehen soll.
Kein Grund, sie anzupflaumenverärgert,
Kathrin -
Zitat
chincha: Was mich unheimlich interessieren würde....wie hast du diesen Mann überhaupt kennen gelernt ?
Du hast ihn ein, zweimal gesehen, hast vll gesagt "Ohh, was für ein süßer Hund!!" und dann sagt er "Ja, ich muss übrigens bald nach China....könntest du sie in der Zeit nehmen ?"
Hää ?! Wtf !??
Wie alt ist dieser Mann denn ? (interessiert mich wegen dem Aspekt der "Herangehensweise")
Und wir alt ist Chincha eigentlich ?
Ganz, ganz OT,diese letzte Frage bringt mich wieder drauf- dass ich mal die Mods auf das Thema "Altersangabe bei Usern" angesprochen hatte.
Ich finds ja schon nervig, dass man oft nicht weiss, wie alt- oder zu welcher Altersgruppe gehörig- ein User ist- die Ausdrucksweisen und Reaktionen liessen sich doch besser einschätzen, und es liesse sich auch adäquater antworten, findet Ihr nicht? Und ist eine ungefähre Altersangabe sooo ein Problem?Sorry fürs OT.
lg, Kathrin -
Zitat
HGB
Es gab eine mündliche Vereinbarung bezüglich des Besitzverhältnises.
Es ist jetzt dein Hund.
Das Gegenteil muss jetzt der Chinese dokumentieren.
Stelle Dich nicht so dämlich an.
§ 854
Erwerb des Besitzes(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
MfG
Passt wie die Faust auf´s Auge...
Mehr sage ich dazu nicht. Die Gedanken sind frei -
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