Man will mir den Hund wegnehmen und nach China bringen !
- Chincha0408
- Geschlossen
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Übrigens - wir essen Kühe, was glaubt ihr, was die Leute in Indien von uns denken?
sehr gut, ich habs mir verkniffen -
- Vor einem Moment
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Hi
hast du hier Man will mir den Hund wegnehmen und nach China bringen !* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Also, ich würde ihm den Hund auf keinen Umständen aushändigen. Geh zu einem Anwalt, eine Rechtsberatung ist nicht so sehr teuer....evt lass Dir dort ein Schreiben aufsetzen das nach der ganzen Zeit der Hund in Dein Eigentum übergegangen ist. Zumal Du die email hast von ihm wo drin steht das sie ja ein schönes Zuhause gefunden hat. Vorher würde ich noch das Gespräch suchen mit ihm, am besten per mail, dann haste was Schriftliches
Wenn alles nix nützt...erst dann würde ich eine Kostenrechnung aufstellen und vom Anwalt als Schreiben verfassen lassen. Und zwar ALLE angefallenen Kosten incl einer Tagespauschale, und die würde ich höher ansetzen als 10€. Bin mal gespannt wie das endet, aber ich denke er wird sie Dir überlassen wenn Du ihm erklärst wie lieb Du sie gewonnen hat...und andersrum ja auch. Ich denke rein rechtlich hast Du einige Möglichkeiten wenn man mal nachdenkt darüber.
Frag doch einfach mal im Tierheim/Hundehotel nach ab wann die Hunde, die nicht wieder abgeholt werden, weiter vermitteln.
Ich wünsche Dir viel Glück, ich würde nicht nach China wollen....schon gar nicht wenn ich Hund wär :/ -
Zitat
Schau mal da: http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html
§854 BGB behandelt den Besitzerwerb. Ein §854 HBG existiert überhaupt nicht, das geht nämlich nur bis §475h. Du hast dich also mehr als eindeutig im Gesetz vertan...Hallo,
leider bist Du etwas überfordert.
Ich nannte den § und den Hinweis auf die Durchführungsverordnung.
Deine Aufgabe wäre es jetzt, deine inhaltliche , falsche Aussage zu dokumentieren, das das HGB nur für " Kaufleute " gilt.
Diesen Beweis definierst Du aber nicht.
Kannst Du auch nicht, da Du in diesem Punkt unsachlich argumentierst.
Was denn nu ?
Auf das falsche Pferd gesetzt ?
Deine anfängliche aggressive Art zu schreiben, mildert sich jetzt ?
Danke.
Fakt : Das HGB gilt nicht nur für Kaufleute.
Da hast Du einfach Unsinn geschrieben.
Ist ja gar nicht so schlimm.
Kann jedem mal passieren.
Aber dann mal Charakter beweisen.
Kann aber nicht jeder.Gruß
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Hi,
ZitatWarum weiss eigentlich jeder ganz genau, dass es der Hund bei der TE besser hat?
Weil sie es sagt?
OK - dann sage ich euch jetzt mal "Gras ist blau" ..........
Leute Leute, nur mal so als Info - es soll sogar Leute in China geben, die Agility machen. Und ja - es soll sogar Leute im China geben, die so verrückt sind und den Aufwand und die Mühen nicht scheuen, mit ihren Hunden auf ne Agi-WM zu gehen!
Übrigens - wir essen Kühe, was glaubt ihr, was die Leute in Indien von uns denken?
Manchmal kann ich hier echt nur den Kopf schütteln.
Schon mal daran gedacht, dass hier einige der TE raten, Straftaten zu begehen?
Wie war das eigentlich mit dem Anstiften zu einer Straftat? Ist das nicht auch schon strafbar?
Und wer denkt, nur weil er sich "anonym" im Internet bewegt .....Dann - Kostenaufrechnung gut und schön. Aber letztendlich haben die beiden einen mündlichen Vertrag geschlossen. Der Eigentümer des Hundes hat seinen Willen geäussert, der TE den Hund zur Pflege zu geben - und die TE hat sich bereit erklärt, den Hund in Pflege zu nehmen. Wenn die TE nicht vorher darüber nachgedacht hat, für sich günstigere Bedingungen auszuhandeln - ihr Pech.
Skoda hat die Farbe "brunello-rot-metallic" in der Palette. Diese Farbe war kurzzeitig nicht erhältlich - da konnten die Händler auch nicht einfach kommen und zu Kunden, die ihr Auto bereits gekauft hatten, sagen "hey, im Moment ist die Nachfrage nach Autos in der Farbe grösser als das Angebot, also müsst ihr bei Abholung nochmal 2000 Euro mehr bezahlen".
So läuft das nicht - Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder nicht.
Dein Beitrag trifft es für mich ganz genau!lg,
Sanne -
Also ich sehe das auch ein bisschen kritisch.
Ich kann gut verstehen, dass der Gedanke, den Hund wieder zurückzugeben, sehr schmerzhaft ist.
ABER: auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Der Besitzer hat den Hund in Pflege bei dir gegeben und du hast zugestimmt. Du hast kein Pflegegeld oder irgendetwas vereinbart -- anders als bei einem Fundhund hast du den Bedingungen so wie sie sind ja zugestimmt.
Einbehalten? Na ja, das kann so oder so ausgehen, wenn es vor Gericht geht. Selbst wenn Pflegegeld anerkannt wird, hast du noch lange nicht das Recht den Hund bis zur Bezahlung einzubehalten.
Es gibt zu dem Thema schon einige Gerichtsurteile. Ich habe jetzt leider nicht das AZ parat (kann man aber in den Urteilsdatenbanken leicht recherchieren) aber erst kürzlich ist eine Tierklinik in Berlin damit hinten runter gefallen, einen Hund bis zur Bezahlung der Rechnung einbehalten zu wollen. Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass der Hund sofort an den Besitzer auszuhändigen ist, und dass die TK ihre Forderung auf dem ganz normalen Rechtsweg einzutreiben hat.
Klar, kann ein Gericht auch anders entscheiden. Man weiss es halt nie, wie die Einzelheiten dann konkret vom Gericht gewertet werden.
Ob der Hund es bei Dir oder beim Eigentümer besser hat, na ja, da würde ich mich auch nicht drauf verlassen, dass das ein Argument ist. Zumal ich es auch nicht als erwiesen ansehe, dass der Eigentümer den Hund nicht gut behandelt. Immerhin will er ihn ja zurück, es scheint ihm also nicht egal zu sein.
Am besten ist es sicher, wenn du den Hund abkaufen kannst. Überleg dir ein paar gute Gründe und versuch es dann. Vielleicht klappt es ja.
Herausgabe verweigern halte ich aber für problematisch.
Man hört ja immer wieder mal, das Pflegestellen die Herausgabe des Hundes verweigern. Leute, macht immer einen Pflegevertrag (auch mit Freunden -- das ist auch besser wegen der Haftpflicht- und der Krankenversicherung, falls die in Abwesenheit des Eigentümers in Anspruch genommen wird) aus dem klar hervorgeht, dass ein Eigentumsübergang unter keinen Umständen gewollt oder vorgesehen ist. Lieber einen Scheck hinterlegen, für den Fall dass man unfreiwillig (Unfall, Krankheit) erst mit erheblicher Verspätung zurückkehren kann, dass die weitere Betreuung gewährleistet ist. Ich händige auch nie dem Impfpass aus, sondern immer nur ein Kopie. Jemand, der mir meinen Hund nicht freiwillig zurückgeben würde könnte was erleben.
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Zitat
[...]
Man hört ja immer wieder mal, das Pflegestellen die Herausgabe des Hundes verweigern. Leute, macht immer einen Pflegevertrag (auch mit Freunden -- das ist auch besser wegen der Haftpflicht- und der Krankenversicherung, falls die in Abwesenheit des Eigentümers in Anspruch genommen wird) aus dem klar hervorgeht, dass ein Eigentumsübergang unter keinen Umständen gewollt oder vorgesehen ist. Lieber einen Scheck hinterlegen, für den Fall dass man unfreiwillig (Unfall, Krankheit) erst mit erheblicher Verspätung zurückkehren kann, dass die weitere Betreuung gewährleistet ist. Ich händige auch nie dem Impfpass aus, sondern immer nur ein Kopie. Jemand, der mir meinen Hund nicht freiwillig zurückgeben würde könnte was erleben.Das ist ja mal ein guter Tipp für die Praxis. Ich werde es mir merken, falls ich doch mal jemanden zur Betreuung in Anspruch nehmen müsste.
Wer weiß, vielleicht fällt sonst demjenigen noch ein, dass ich ja schon 43 bin und ein Hund es ja auf keinen Fall richtig gut bei mir haben kann.
Hier wird einem ja Angst und Bange -
Nur weil die asiatische Kultur in einigen Punkten ganz anders ist als unsere Kultur,ist sie doch nicht schlechter?? Glaube ich nicht, dass das hier jemand wirklich meinte!
Habe mich die Zeit dort sehr wohl gefühlt und bin immer wieder sehr gerne dort, aber trotzdem kann man es nicht von der Hand weisen, dass sie Menschen dort doch etwas anders ticken als bei uns und man gewisse Dinge einfach anders angehen muss! Und das meine ich absolut gar nicht als Wertung was besser und was schlechter ist! Ganz im Gegenteil ich habe dort auch eine Menge Wertvolles für mich mitnehmen können, was mich in meiner Ansicht einige Dinge überdenken lassen hat!
Warum ein Hund aus Deutschland nicht nach China gehört hat für mich rein gar nichts mit der Kultur zu tun, sondern mit dem Klima, der heimischen Tierwelt mit der ein Hund aus Deutschland so rein gar nichts anfangen kann usw. Der Hund wird meiner Meinung nach einfach nicht wirklich klar kommen dort, ganz unabhängig vom Menschen bei dem er dort sein wird!
Und wenn der Threadstarter das Gefühl hat der eigentliche Besitzer hat kein wirkliches Interesse mehr am Hund usw. dann ist doch eigentlich der einzige Schritt ein Gespräch dies bezüglich mit dem Besitzer zu führen! Dazu habe ich ein paar Tips gegeben, weil ich die asiatische Kultur etwas kenne, wie sie das am besten angehen sollte! Und da ist es auch nicht von der Hand zu weisen, das dort eine andere Taktik anzuwenden ist als bei jemanden von hier!
Und klar wir kennen nur die eine Seite und da die andere Seite hier leider nicht schreibt, bleibt uns leider kaum etwas anders übrig als kritisch nachzufragen und das Geschriebene zu glauben und das als Grundlage für unsere Empfehlung zu nehmen!
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Ja, das meinte ich.......Trash.
Sagen wir es mal so:
Wie würde denn ein deutsches Gespräch vielleicht ablaufen?
"Hallo, ich möchte meinen Hund abholen"
"Ähm, wir haben da ein kleines Problem"
"Wieso?"
"Ich möchte den Hund gerne behalten, schließlich war er ein ganzes Jahr bei mir, in dem sie sich so gut wie nie gemeldet haben. In dieser Zeit habe ich ihn richtig lieb gewonnen"
"Wir hatten aber ausgemacht, dass ich ihn wieder zu mir nehme"
"Das ist richtig, aber in Deutschland zu bleiben wäre doch besser für den Hund, auch wegen seiner Sicherheit"
"Es ist mir klar, dass der Hund es bei Dir sehr gut hätte"
"Gut, wenn das so ist, dann erstatten Sie mir wenigstens den Aufwand für die Zeit, das ist nur gerecht"
usw. usw. usw.Ach ja, und Dinge wie List und Taktik sind in chinesischen Verhandlungsgesprächen nicht negativ belegt wie bei uns......
Aus chinesischer Sicht nach meinem Verständnis: das Problem wurde direkt angesprochen, macht man nicht. Der Vorwurf zeigt mangelnde Charakterstärke, weil man ihn macht. Das Heimatland schlecht zu machen, ist selten gut. Das "hätte" wird als Zugeständnis ausgelegt, obwohl es eigentlich ein "Nein" umschreibt. Die Kosten können den Mann nicht schocken, weil er von sich aus eigentlich eine größere Gegenleistung erbringen müsste....
Trash, magst verbessern, wenn ich das falsch sehe?
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Ja, deshalb wäre meine Tatik ihm zu sagen wie sehr ICH an dem Hund hänge und ob er sich nicht vorstellen kann, den Hund mir zu überlassen, weil MIR das so wichtig ist und er MIR einen riesen Gefallen tun würde! Er wird dazu niemals offen nein sagen, aber man merkt an seiner Antwort wie er dazu steht!
Asiaten untereinander hätten das wahrscheinlich noch ganz anders gelöst, da ich als Asiate ja so mein Gesicht verloren hätte, aber da ich aus Deutschland bin wird er mir diesen Fehler verzeihen, solange er nicht im Stolz verletzt wird und sein Gesicht wahrt!
Deshalb: Niemals würde ich ihm einen Vorwurf machen wie er den Hund behandelt oder das er gar nicht an ihm hängt, niemals würde ich meine Bedenken gegenüber China und dem Hund äußern, niemals hätte ich es so angebracht, dass es ja für ihn besser ist, wenn er den Hund überlässt! Er wird sich damit nämlich entweder gekränkt fühlen oder er fühlt sich in der Verantwortung für den Hund und das geht bei Asiaten eigentlich fast immer nach hinten los! Das schlimmste für einen Asiaten ist es da für ihn so öffentlich bloß gestellt ist werden, er wird sie in seinem Stolz angegriffen fühlen und dann den Hund erst Recht zu sich nehmen!
List und Taktik würde ich das nicht mal nennen, hört sich so negativ an, würde er ein geschicktes Umschreiben des Problems nennen. Auf die Art das keiner der Seiten das Gesicht verliert, aber doch für alle Seiten das best mögliche raus geholt wird :)
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Hallo,
leider bist Du etwas überfordert.
Ich nannte den § und den Hinweis auf die Durchführungsverordnung.
Deine Aufgabe wäre es jetzt, deine inhaltliche , falsche Aussage zu dokumentieren, das das HGB nur für " Kaufleute " gilt.
Diesen Beweis definierst Du aber nicht.
Kannst Du auch nicht, da Du in diesem Punkt unsachlich argumentierst.
Was denn nu ?
Auf das falsche Pferd gesetzt ?
Deine anfängliche aggressive Art zu schreiben, mildert sich jetzt ?
Danke.
Fakt : Das HGB gilt nicht nur für Kaufleute.
Da hast Du einfach Unsinn geschrieben.
Ist ja gar nicht so schlimm.
Kann jedem mal passieren.
Aber dann mal Charakter beweisen.
Kann aber nicht jeder.Gruß
Es existiert definitiv kein § 854 HGB, das kann man auch problemlos nachschauen, ich habe es extra nochmal in meinem Schönfelder nachgeschlagen.
Und das HGB gilt als Spezialrecht für Kaufleute, ob es nun auch vereinzelte Normen enthält, die auch auf Privatleute anzuwenden sind, habe ich nachgeschaut, da es in meinen Augen für das Thema irrelevant ist.
Denn wieso sollte das HGB herangezogen werden, wenn die hier auftretenden Norme im BGB geregelt sind?Ebenso hat das das_caro vollkommen richtig angeführt, dass Normen, die die Besitzverhältnisse klären, hier keine Bedeutung haben, da es um den Eigentum geht und nicht den Besitz. Eigentum geht nach § 929 BGB über.
In meinen Augen würde es hier definitiv an der tatbestandlichen Voraussetzung einer Einigung fehlen.Weiterhin könnte sich der Eigentümer wohl auch auf § 812 BGB (ungerechtfertige Bereicherung) berufen.
Aber ein Anwalt ist bei sowas immer der bessere Ansprechpartner, der kann genau sagen, ob es Chancen gibt oder nicht.
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