Man will mir den Hund wegnehmen und nach China bringen !
- Chincha0408
- Geschlossen
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Ich glaube, Lotusliese meinte das wirklich nicht böse sondern im Grunde ähnlich wie du.
Andere Kulturen heißt andere Wertvorstellungen und andere Gepflogenheiten.
Worauf sie aufmerksam macht ist doch lediglich, dass der Mann den Hund vielleicht abgeben würde, dies aber -aufgrund seiner Bräuche oder ähnlichem- nicht so einfach zugeben kann.Oder kritisierst du gerade das?
Ich finde ihren Gedankengang nämlich gar nicht mal sooo schlecht -
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Hi
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Ich habe mal grob quer gelesen und sehe es ganz ähnlich wie trash (und auch lotuslise, wenn ich das jetzt nicht komplett falsch verstanden habe, was sie gepostet hat)...
Bin einige Jahre sehr viel durch Asien gereist und was trash schreibt, trifft es gut: mit das Schlimmste für einen Asiaten (nein, kein Vorurteil, sondern eine Tatsache) ist, sein Gesicht zu verlieren. Er "kann" Dich vom Prinzip her also gar nicht direkt fragen, ob Du Chincha übernehmen willst, selbst wenn er das wollte - das wäre ein Eingestehen, dass er selber nicht für Chincha gut genug sorgen kann. Und mal ehrlich: das fällt uns in unseren Kulturkreisen Aufgewachsenen schon nicht leicht, obwohl wir das sicher nicht so (streng) erlernen
Ich würde es so angehen wie trash geschrieben hat - bitte ihn darum Chincha behalten zu dürfen. Punkt. Wenn das in die Hose geht, kann man immer noch über Kostenaufstellung und Co. nachdenken. Wobei das Ding mit den Kosten IMHO nicht ziehen wird...aber das ist nur meine ganz private Einschätzung....die wird er noch zahlen und damit auch sein Gesicht wahren...
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Zitat
Warum sollte der chinese den hund bekommen Hunde haben auch eine physche und sind an eine person gebunden d
*lach* - Du würdest Dich wundern .... wie schnell dein Hund dich vergessen hat, wenn es ihm anderswo auch gut geht.
Das geht ganz schnell, da reichen 2-3 Wochen völlig aus.
Habe ich oft genug im Bekanntenkreis gesehen - eine Bekannte hat bsp. ihre 11jährige Hündin für 3 Wochen zu einer anderen Bekannten gebracht, da sie ins Krankenhaus musste. Der Hündin ging es bei Bekannte A die ganzen Jahre wirklich gut - nach drei Wochen brachte Bekannte B den Hund zu A zurück ... und als B gehen wollte, ging die Hündin, die 11 Jahre bei A gelebt hatte, wie selbstverständlich mit B wieder mit.
Meine zweite Hündin kam mit 5 Monaten von den Züchtern zu uns - und sie war der erklärte Liebling des Mannes. Nach 1,5 Wochen trafen wir uns bei einem Clubtreffen das erste Mal wieder - die Kleine tillte völlig aus, sprang dem Mann mit ihren 55 cm glatt in die Arme und warf ihn fast um vor Begeisterung.
Als wir uns abends trennten, machte ich die "Probe auf's Exempel" - sprich, ich habe sie nicht angeleint, wir haben uns verabschiedet, die Züchter blieben noch und wir gingen - sie schaute ein paar Mal hin und her und ging dann wie selbstverständlich mit uns mit.Also - wer tatsächlich glaubt, dass sein Hund ohne ihn nicht leben könne und ihn nie gegen einen anderen Halter "eintauschen" würde - ist sehr naiv. Hunde sind Opportunisten par excellence.
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Ich glaub ich würde das Gespräch suchen und ihm vllt. Geld bieten...
Ich weiß was es heißt an seinem Hund zu hängen! -
Ganz ehrlich????!!!!---Ich würde den Hund NICHT zurückgeben.
Er gibt dir den Hund 1 JAhr, du übernimmst alle Kosten und der Hund hat es bei dir viel besser als bei ihm-ne auf keinen FAll.
versuch vielleicht ihm den Hund abzukaufen, wenn ich an einem Hund hänge, würde ich bis zum Gericht gehenWünsch dir viel Glück
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versuch es doch erstmal im Guten, mit dem Angebot, ihm die Maus abzukaufen und ihm die Sache wegen der Quarantäne schlecht zu reden..vielleicht willigt er ja von sich aus ein.. bis Juni ist ja noch etwas Zeit und bis dahin kann theoretisch noch viel passieren (falls er deine Angebote nicht annehmen sollte..)
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Zitat
Also wenn man hier schon §§ in den Mund nimmt, dann bitte die Richtigen und den Ball mal flach halten, wenn man von Jura keine Ahnung hat!
1. Das gute Gesetz, dass du zitierst heißt BGB ( HGB gilt nur zwischen Kaufleuten, die hier offensichtlich NICHT vorliegen)
Hallo,
Kaufleute wie Nichtkaufleute sind den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterworfen. Für einen Kaufmann im Sinne des HGB gelten jedoch zusätzlich die Rechte und Pflichten des HGB. Nur wenige Vorschriften des HGB sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar. ( Quelle HGB / Wikipedia )
Eben diese §, die ich gepostet habe, sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar.
Zumindestens steht das in Durchführungsverordnungen des HGB.
Somit ist die Aussage : " HGB gilt nur zwischen Kaufleuten " sachlich falsch.
Natürlich hast Du die Möglichkeit, den Ball hoch zu halten und deine Aussage mit der entsprechenden Anlage im HGB zu posten.Gruß
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Zitat
der Hund hat es bei dir viel besser als bei ihm-ne auf keinen FAll.
Warum weiss eigentlich jeder ganz genau, dass es der Hund bei der TE besser hat?
Weil sie es sagt?
OK - dann sage ich euch jetzt mal "Gras ist blau" ..........
Leute Leute, nur mal so als Info - es soll sogar Leute in China geben, die Agility machen. Und ja - es soll sogar Leute im China geben, die so verrückt sind und den Aufwand und die Mühen nicht scheuen, mit ihren Hunden auf ne Agi-WM zu gehen!
Übrigens - wir essen Kühe, was glaubt ihr, was die Leute in Indien von uns denken?
Manchmal kann ich hier echt nur den Kopf schütteln.
Schon mal daran gedacht, dass hier einige der TE raten, Straftaten zu begehen?
Wie war das eigentlich mit dem Anstiften zu einer Straftat? Ist das nicht auch schon strafbar?
Und wer denkt, nur weil er sich "anonym" im Internet bewegt .....Dann - Kostenaufrechnung gut und schön. Aber letztendlich haben die beiden einen mündlichen Vertrag geschlossen. Der Eigentümer des Hundes hat seinen Willen geäussert, der TE den Hund zur Pflege zu geben - und die TE hat sich bereit erklärt, den Hund in Pflege zu nehmen. Wenn die TE nicht vorher darüber nachgedacht hat, für sich günstigere Bedingungen auszuhandeln - ihr Pech.
Skoda hat die Farbe "brunello-rot-metallic" in der Palette. Diese Farbe war kurzzeitig nicht erhältlich - da konnten die Händler auch nicht einfach kommen und zu Kunden, die ihr Auto bereits gekauft hatten, sagen "hey, im Moment ist die Nachfrage nach Autos in der Farbe grösser als das Angebot, also müsst ihr bei Abholung nochmal 2000 Euro mehr bezahlen".
So läuft das nicht - Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder nicht.
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Zitat
Übrigens - wir essen Kühe, was glaubt ihr, was die Leute in Indien von uns denken?
yane.....
top Beitrag (der ganze)!
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Hallo,Kaufleute wie Nichtkaufleute sind den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterworfen. Für einen Kaufmann im Sinne des HGB gelten jedoch zusätzlich die Rechte und Pflichten des HGB. Nur wenige Vorschriften des HGB sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar. ( Quelle HGB / Wikipedia )
Eben diese §, die ich gepostet habe, sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar.
Zumindestens steht das in Durchführungsverordnungen des HGB.
Somit ist die Aussage : " HGB gilt nur zwischen Kaufleuten " sachlich falsch.
Natürlich hast Du die Möglichkeit, den Ball hoch zu halten und deine Aussage mit der entsprechenden Anlage im HGB zu posten.Gruß
Schau mal da: http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html
§854 BGB behandelt den Besitzerwerb. Ein §854 HBG existiert überhaupt nicht, das geht nämlich nur bis §475h. Du hast dich also mehr als eindeutig im Gesetz vertan...Abgesehen davon ist das HGB eine Art Sammlung von Spezialvorschriften aus dem privatrechtlichen Bereich, die speziell unter Kaufleuten gelten sollen.
Und ganz abgesehen davon wiederum geht es hier nicht um Besitzerwerb, denn den hat die TS schon (Besitz ist einfach nur die tatsächliche Sachherrschaft, sonst nix), sondern um einen möglichen Eigentumserwerb und das muss man beides ganz und gar voneinander trennen.
Bitte keine Paragraphen einwerfen, wenn man nicht weiß, ob sie hier auch hingehören.
Die Seite, aus der ich den Link gepostet habe, kann da weiter helfen. -
- Vor einem Moment
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