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Hallo,
aus dem KFZ-Zusammenhang weiß ich, dass Versicherungen Zahlungen mittlerweile oft prinzipiell ablehnen, egal erstmal, wer im Recht ist -> der andere muss sich sein Recht dann eben einklagen, und das tun nicht alle - eine Kalkulationsfrage.
Was vielen von uns passiert ist ja z.B., dass der Hund frei läuft und einen Hasen entdeckt. Angenommen, der Hund jagt einen Hasen und es passiert ein Unfall.
Meine Vermutung ist, dass Versicherungen schnell Fahrlässigkeit aus dem Hut zaubern.
In unserer Gemeinde gibt es Leinenpflicht. In einer Nachbargemeinde vielleicht nicht. Darf eine Versicherung dies in ihrer Einschätzung "grob fahrlässig" berücksichtigen?
Micha
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- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Fahrlässigkeit/Grobe Fahrlässigkeit: Hund ohne Leine* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Bei den Tierhaftpflichtversicherungen gibt es einzelne Klauseln, was sie bezahlen und was nicht, bei meiner ist auch das frei laufen des Hundes versichert.
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Also, bei meiner Versicherung ist auch der Freilauf mitversichert! Ob dann auch alle Schäden anstandslos bezahlt werden, weiß ich nicht, da ich zum Glück davon noch keinen Gebrauch machen musste.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, das es da Probleme geben wird, da mein Versicherungsvertreter ein guter Freund ist und ich denke (oder hoffe?!), das er so was immer für mich klären würde.
Liebe Grüße
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Bei mir ist auch der Freilauf mitversichert. Steht so im Leistungskatalog.
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Da muss ich doch mal nachsehen, ob das mitversichert ist. Wir sind bei der LVM.
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Mein Hund ist in ein Auto gerannt. Er war nicht angeleint. Unsere Versicherung (Haftspflichtkasse Darmstadt) hat ohne Probleme bezahlt. Es ist keine Klausel von Leinenpflicht im Vertrag vorhanden.
Gruß
frühaufsteher -
Zitat
Da muss ich doch mal nachsehen, ob das mitversichert ist. Wir sind bei der LVM.
Ich bin auch bei der LVM und bei mir ist es mit drin
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