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Maulkorbpflicht durch Vermieter möglich?
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Falsch. Haftpflicht geht nicht zu weit.
In NRW zumindest (§11) Landeshundeverordnung -- und auch in den meisten anderen Bundesländern -- ist für große Hunde (definiert als über 40 cm Schulterhöhe ODER mehr als 20 kg Gewicht) eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso übrigens die Leinenpflicht in durchgängig bebauten Gebieten für "große" Hunde.
Das einzige, wo der Vermieter hier den gesetzlichen Rahmen überschreitet ist die Maulkorbpflicht. Ob er das darf, oder damit zu weit in die private Lebensführung des Mieters eingreift ist etwas was wir hier nicht klären können -- da müsste ein Jurist befragt werden.
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23. November 2011 um 10:50
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Maulkorbpflicht durch Vermieter möglich? - Vor einem Moment
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Ein Vermieter kann definitiv nicht verlangen, dass irgendwelche Versicherungen abgeschlossen werden. Egal ob es sich um Hausrat, private Haftpflicht oder ( in dem Fall ) Hundehaftpflicht handelt.
'Ne Hundehaftpflicht ist als HH schon klar ... schon im eigenen Interesse, aber kann nicht vom Vermieter verlangt werden.
Das Vorlegen beim Vermieter ist m. E. nicht Pflicht
.Kann ja aber vom Anwalt mal abgeklärt werden.
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Der Vermieter verlangt mit der Haftpflicht, dass sie gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Ein Blick in die Landeshundeverordnungen hilft weiter.
Nur mit der Maulkorbpflicht weicht er ab.
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Wir haben exakt die gleichen Auflagen, anders hätten wir Rocky nicht holen können.
Ich habe der Vermieterin dann eine Dankeskarte mit einem niedlichen Foto von
Rocky geschickt und die Geschichte mit dem Maulkorb war gegessen.
Vielleicht klappt das auch bei euch
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Ich habe meiner Ma als Vermieter auch angeraten auf eine Haftpflichtversicherung zu bestehen...
Wie schnell ist mal ein Schaden an der Wohnung verursacht und was ist, wenn der Hundehalter das nicht zahlen kann...
Und es ist sein Privateigentum, da kann er bestimmen wie die Hunde geführt werden müssen... würde ich sagen - kenne mich damit aber nicht aus...
Aber definitiv - andere Wohnung suchen...
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Zitat
...
Und es ist sein Privateigentum, da kann er bestimmen wie die Hunde geführt werden müssen... würde ich sagen - kenne mich damit aber nicht aus...
Sooooooo einfach ist das nicht. Vermieter können nicht schalten und walten, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt, auch wenn es Privateigentum ist.Aber wie schon geschrieben ... müsste mal ein Anwalt für Mietrecht beurteilen.
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Wenn ich mich nicht zu sehr täusche ist es doch von Stadt oder Gemeinde abhängig, ob eine Maulkorbpflicht ausgesprochen wird?
Und wenn in der Stadt Maulkorbpflicht herrscht, dann müsste der Vermieter das auch auf seinen Privatgrund ausweiten können.
Sollte eine solche Pflicht bestehen, gibt es aber sicher auch die Möglichkeit eine Befreiung zu erwirken. Wenn die dann freundlich vorgelegt wird liegt es im Ermessen des Vermieters diese zu akzeptieren.Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich, was das deutsche Recht angeht, immerwieder zu naiv bin

Dass eine Versicherung abgeschlossen wird halte ich für selbstverständlich, denn man weiß ja nie was so passieren kann... Und wenn man dann eine hat, ists doch wurscht, wer sie sich anschaut, oder?
Ich vermute mal, dass all diese Anforderungen im Lauf der Zeit hinzugefügt wurden, weil Sie sich inhaltlich wiederholen. Wahrscheinlich sind immer wieder Kleinigkeiten vorgefallen, die durch die erste Anordnung nicht gedeckt waren, deshalb ein neuer Satz dazu - Und Juristen neigen dazu solche Klauseln furchtbar dramatisch zu schreiben

Bezüglich
Zitat- Der Hund ist so zu halten, dass Belästigungen Dritter durch Lärm, Verschmutzungen oder in sonstiger Weise ausgeschlossen sind.
gibt es auch irgendwo ein Urteil, dass genau festlegt, wie lang ein Hund am Tag bellen darf...
Verschmutzung ist durch den Punkt vorher bereits geregelt.
Und Belästigung ist durch die Leinenpflicht auch schon auf ein Minimum reduziert. -
Wo ist jetzt da ein Problem? Fühlt man sich jetzt in seiner persönlichen Entfaltung beeinträchtigt oder muss man grundsätzlich auf Gegenkurz gehen?
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hm irgendwie verstehe ich das Dilemma nicht. In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist es doch auch oft so, das kleinen Hunde keinen Korb brauchen, große dagegen schon. Muss man sich halt daran halten. Will ich das nicht, dann kann ich diese Verkehrsmitteln nicht nutzen. Ähnlich sehe ich das bei dem Mietvertrag. Es ist kein Prob dem Hund kurz den Korb drauf zutun und draußen wieder runter zu machen und wenn ich das nicht will, dann mus ich den Vertrag nicht unterschreiben und mir einen anderen Wohnraum suchen.
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Zitat
Sooooooo einfach ist das nicht. Vermieter können nicht schalten und walten, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt, auch wenn es Privateigentum ist.Aber wie schon geschrieben ... müsste mal ein Anwalt für Mietrecht beurteilen.
Im Zweifelsfall kann er aber auch die Hundehaltung grundsätzlich verbieten
.Also soo übertrieben finde ich die Bedingungen jetzt auch nicht. Das meiste halte ich für selbstverständlich. Ich hätte auch kein Problem damit, den Versicherungsnachweis zu erbringen. Und was den Maulkorb angeht: Ich würde da einfach mal nachfragen, ob es die Möglichkeit einer Befreiung gibt, beispielsweise durch den Nachweis einer Begleithundeprüfung oder einem freiwilligen Wesenstest (wobei ich keine Ahnung habe, wie teuer der wäre).
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