Welpen gekauft

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    Also laut meines Anwalts den ich beauftragt habe bzw. mal gefragt hab was jetz sache ist und was sie uns kann. Laut ihm kann sie uns nichts tun den der vertrag ist ungültig da er erstens auf der Motorhaupe abgeschlossen worden ist und zu dem wir keine Abschrift haben. Also ist der schonmal für die tonne...


    Komische Begründung. Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
    Denn unabhängig davon, ob die Frau nun ne Vermehrerin ist oder einfach, sagen wir so naiv wie ihr, habt Ihr meiner Meinung nach einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. Wo der geschlossen wurde, ist doch piepegal und dass Ihr keine Kopie habt, ebenso.


    @ JennyHund: 100 + 150 = 350 ... ah ja :D

    • Neu

    Hi


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    • Warum sollte der Vertrag ungültig sein und wie kann dein Anwalt das sagen ohne den gesehen zu haben? Ist nicht bös gemeint, aber die Begründung dass er auf der Motorhaube etc. gemacht worden ist macht den Vertrag ncht ungültig. Sie hat ein Angebot gemacht, ihr habt es angenommen- fertig. Sehe bei euch auch keine Ausnahme. Und wie gesagt wenn ihr nicht zahlt dann muss auch der Hund zurück. Ein Vertrag verpflichtet beide Seiten.

    • Dummheit gemacht?! Sehe ich nicht wirklich so, ICH habe mir den Hund schon einige Tage zuvor angesehen... DIESEN wollte ich dann auch haben. Persönlich getroffen haben wir die Züchterin dann erst auf der Rückfahrt vom Urlaub weil dies mit dem zu bestreitenden Weg zusammen gepasst hat, es war keine "spontane Entscheidung" einen oder etwa genau diesen Hund zu holen, es war spontan direkt nach dem Urlaub dort hin zu fahren!


      Die einzige Dummheit die wir gemacht haben war der falschen Person Geld für den Hund zu zahlen. DIESE Dummheit sehen wir ein, stimmt.Was ist an der ganzen Sache noch dumm? Das wir den Hund nicht zu einem Wesenstest und nem "Hundetüv" geschickt haben bevor wir ihn mitnahmen? Sind Hunde nur gut wenn man sie mit Stammbaum von einem eingetragenen Züchter bekommt? Diese Aussagen verstehe ICH widerum nicht, tut mir leid.


      Es ging in diesem Thema lediglich darum ob sie uns den Hund ohne weiteres weg nehmen kann. Ich merke schon, wir hätten uns mit dem Thema lieber an ein Paragraphen / Rechtsforum wenden sollen.


      Edit: Da ich mit dem Anwalt telefoniert habe gebe ich nun wieder was dieser sagte. Man kann den Vertrag anfechten weil dieser auf dem Haustürprinzip abgeschlossen wurde. Es gab riesige Diskussionen darüber ob Verträge gültig sind wenn man mit diesen "überrumpelt" wurde, bestes Beispiel sind die Vertreter einer großen Staubsaugerfirma.



      Edit2: Das Geld soll auch bezahlt werden, wie schonmal erwähnt, es ging NUR darum ob sie uns den Hund abnehmen kann wenn wir nicht auf ihre Forderung eingehen das Geld persönlich dort vorbeizubringen

    • Zitat

      Komische Begründung. Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
      Denn unabhängig davon, ob die Frau nun ne Vermehrerin ist oder einfach, sagen wir so naiv wie ihr, habt Ihr meiner Meinung nach einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. Wo der geschlossen wurde, ist doch piepegal und dass Ihr keine Kopie habt, ebenso.


      @ JennyHund: 100 + 150 = 350 ... ah ja :D


      :lol: drum hab ich es ja geschrieben... Verkaufspreis in der Anzeige sind 350 Euro, TS hat 150 angezahlt und soll noch 100 überweisen.... = 350 (das war bewusst so geschrieben!)


      Lachende Grüße


      Jennyhund

    • Wenn du aber schon Tage davor den Hund angeschaut hast wurdest du mit dem Vertrag nicht überrumpelt und das Gesetz zieht nicht. Sie kam auch nicht an deine Haustür und wollte den Hund verkaufen. DU hast angerufen, angeschaut, den Vertrag abgeschlossen. Wie gesagt ich bin kein Anwalt, aber ich finde das hört sich nicht überlegt an. Aber viel Glück beim Anfechten ;)


      EDIT: Euch gings doch um die rechtliche Seite. Paragraphen kannste selber suchen. Ich empfehle das BGB als Lektüre :roll: Aber ihr habt ja euren Anwalt ;)

    • Nochmal im Ernst...
      kaufmännisch ist die Sache eindeutig! Aber es müssen immer!!! die korrekten
      Wege eingehalten werden. Dieses gilt für beide beteiligten Parteien. Bleibt
      die Frage, ob die jeweiligen Parteien in der" Lage" sind diese Wege korrekt zu
      beschreiten. Schriftverkehr mit E.R., Mahnbescheide etc... (keine SMS oder
      Mails ) .
      Für nen Hunni frag ich keinen Anwalt |)...lasst die Sache auf sich beruhen solange
      keine eindeutigen Unterlagen, Schreiben etc. kommen.


      Aus reiner Gefälligkeit kann man nochmal nett mit E.R. an die Verkäuferin schreiben
      und die Gegenrechnung aufstellen...kann man...muss man aber nicht :hust:

    • Von dem Vertrag war keine rede als wir uns den hund angeschaut haben als wir den Hund abgeholt haben legte sie mir/uns den "Vertrag" auf die Motorhaupe vorher war davon keine rede und als wir den Hund geholt haben hab ich sie gefragt ob man da noch was am der Summe machen kann deshalb 250€


    • Wie hast du den Hund denn ohne die Züchterin kennen zu lernen angesehen? Und wieso der falschen Person das Geld gegeben? jetzt verstehe ich gar nix mehrobwohl ich schon über 22 bin

    • Du kannst demnach den Welpen zurückgeben...soviel zum Haustürgeschäft!
      Abholen wird in diesem Fall dann ein Gerichtsvollzieher. Die Polizei ist
      für " Sachen" nicht zuständig.

    • Zitat

      Dummheit gemacht?! Sehe ich nicht wirklich so, ICH habe mir den Hund schon einige Tage zuvor angesehen... DIESEN wollte ich dann auch haben. Persönlich getroffen haben wir die Züchterin dann erst auf der Rückfahrt vom Urlaub weil dies mit dem zu bestreitenden Weg zusammen gepasst hat, es war keine "spontane Entscheidung" einen oder etwa genau diesen Hund zu holen, es war spontan direkt nach dem Urlaub dort hin zu fahren!


      ...


      Edit: Da ich mit dem Anwalt telefoniert habe gebe ich nun wieder was dieser sagte. Man kann den Vertrag anfechten weil dieser auf dem Haustürprinzip abgeschlossen wurde. Es gab riesige Diskussionen darüber ob Verträge gültig sind wenn man mit diesen "überrumpelt" wurde, bestes Beispiel sind die Vertreter einer großen Staubsaugerfirma.


      Du schreibst doch selbst, dass Du nicht überrumpelt wurdest.
      Zahlt das Geld - auf welchem Weg auch immer - und schon ist das Thema erledigt.


      Denn JA, ich gehe davon aus, wenn Ihr Euren Part des Vertrages nicht erfüllt, muss die Verkäuferin (Züchterin finde ich wirklich ein falsches Wort für solche Leute!) ihren Part - Hund an Euch übereignen - auch nicht erfüllen.


      Leute, die beim Kaufpreis eines Lebewesens handeln, finde ich auch echt :mute:

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