Welpen gekauft
- moonlightlady
- Geschlossen
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Es geht nur um die Einnahmen aus dem Verkauf, die unter Umständen versteuert werden müssen.
Oh zu langsam..
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Das stimmt so nicht!! Ich schlage vor mal die Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz zu lesen.
Nicht gewerbsmäßige Züchter sind Personen, die entweder weniger als 3 zuchtfähige Hündinnen haben, oder im Jahr weniger als 3 Würfe produzieren.
Da die Dame eine heiße Hündin hat die auch noch vom Rüden des Nachbarn gedeckt wurde, kann sicher nicht von einer gewerbsmäßigen Zucht ausgegangen werden. Sollte sie mehr als diese 3 Hündinnen haben, muß man es nachweisen. Wer behauptet muß beweisen.
Ich habe 2 zuchtfähige Hündinnen in meiner Obhut. Somit zähle ich auch zu den nicht gewerbsmäßigen Züchtern.
LG Andreas
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Zitat
Ich habe 2 zuchtfähige Hündinnen in meiner Obhut. Somit zähle ich auch zu den nicht gewerbsmäßigen Züchtern.
Ganz blöde Frage, nur zum Verständnis.
Ich habe auch zwei "zuchtfähige" Hündinnen (was heisst, dass? im richtigen Alter und nicht kastriert?)
Hätte ich eine Dritte (nicht kastrierte Hündin im Alter zwischen 2-6 Jahren), wäre ich ein gewebsmäßiger Züchter oder wie? Hobbyzüchter? oder für das Finanzamt ein "Züchter"?
Ich dachte Züchter ist immer mit Papieren...
Ich bin irgendwie grad etwas durcheinander...Liebe Grüße
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Zitat
Da die Dame eine heiße Hündin hat die auch noch vom Rüden des Nachbarn gedeckt wurde, kann sicher nicht von einer gewerbsmäßigen Zucht ausgegangen werden.
Das hat sie erzählt, ob es wahr ist, steht auf einem ganz anderen Blatt
Von daher: Nachfragen kostet nichts. -
Zitat
ich würde ihr an deiner Stelle keinen Cent überweisen.
Solche Vermehrerei muss man wirklich nicht unterstützen.
Die armen Hunde..Schick ihr lieber das Vetamt an die Tür.
Wenn es wirklich ein Mitleidskauf sein sollte, habe ich dafür so gar kein Verständnis. Abstellen tut man das Hundeelend so nämlich nicht.
Und vorne kaufen, Vertrag unterschreiben und dann hinten jammern finde ich erst recht nicht ok.
Den Hunden ist damit jedenfalls nicht geholfen - da hätte man auch gleich anders agieren können.Wenn du den Hund kaufen wolltest, weil Du eben diesen Hund haben wolltest (auch wenn ich das so gar nicht verstehen kann) und nicht aus Mitleid gehandelt hast, dann steh dazu und bezahl den Rest.
Ob man zusätzlich dann noch andere Hebel in Bewegung setzt, weil nun doch eine gewisse Erkenntnis gekommen ist, steht auf einem anderen Blatt und ist dann ja immer noch möglcih.
ZitatDie "gut gemeint"-Aussage zählt übrigens nicht, denn gut gemeint ist leider oft einfach schlecht gemacht!
Viele Grüße
Doris,
die nichts dagegen hat, wenn Hundekäufer, die Tiere aus solchen Quellen kaufen, "Lehrgeld" zahlen müssenSchlaubi,
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Zuchtfähig sind Hündinnen, die zur Zucht eingesetzt werden könnten. Damit ist man aber noch kein Züchter. Der Wille zur Zucht muß vorhanden sein. In dem Moment wo man erklärt "ich bin Züchter" kommt dieses erst zum tragen. Dem Finanzamt ist es egal ob Züchter mit Verbandszugehörigkeit oder auch nicht. 3 zuchtfähige Hündinnen allein reichen allerdings auch nicht aus um gleich Züchter vor den Steuerbehörden zu sein. Du kannst 6 zuchtfähige Hündinnen haben. Wenn du weniger als 3 Würfe im Jahr machst, bist du weiterhin Hobbyzüchter und somit nicht gewerbsmäßig.
Ich führe ein peinlich genaues Zuchtbuch, mit dem ich vor den Behörden nachweisen kann das ich eine Zucht aus Liebhaberei betreibe. Ich mag den Begriff Hobbyzüchter nicht so gerne. Das klingt so nach Hausfrauenzucht.
Das Finanzamt geht davon aus, dass bei weniger als 3 Würfen im Jahr Liebhaberei betrieben wird, da der Züchter damit kaum Profit machen kann.
Ich betone es geht nicht um die Massenvermehrer. Die machen wohl Profit mit ihren Welpen.
LG Andreas
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Achso, danke für die Erklärung.
Jetzt habe ich es verstanden, also wäre ich auch keine. Weil ich einfach keine Welpen haben möchte...!
Und zudem meine Beiden mir vollkommen ausreichenLiebe Grüße
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Ich würde nix zahlen. Vetamt und Ginanzamt vorbeischicken.
Was soll die Dame denn machen? So wie es sich anhört ist sie die letzte, die die Polizei in diese Sache verwickelt haben möchte.
Im Zweifelsfall Rechtberatung in Anspruch nehmen. Theoretisch hat sie nämlich schon den Anspruch auf das Geld. Ihr habt ja eingewilligt.
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12 Seiten durchgelesen..... und immer noch KOPFSCHÜTTELND.....
Wie kommt man bitte auf solch eine Idee..Rückfahrt Urlaub..ach ja da hab ich was bei Markt.de gesehen; halten wir doch mal an und kaufen nen Welpen...
Hey sorry.... mit 22 sollt man dann doch soviel Grips haben um bei diesen Umständen allein schon stutzig zu werden! Sich dann noch lustig machen über Rechtschreibung wo die eigene nicht besser ist....UNMÖGLICH diese ganze Story.... Also an all die Jenigen die sich einen Welpi nach Hause holen möchten ( NICHT von Markt.de oder Ebay oder sonstigen komischen nicht tierischen Portalen); da seid IHR das BESTE BEISPIEL dafür wie man es NICHT macht!!!!
Ich kann auch gerad nicht soviel Essen wie ich KO**EN möchte.
Und nu im nachhinein jammern ...... ja nee ist klar. Ich hoffe dass der Welpe wenigstens einigermassen gesund aufgezogen werden kann und IHR beide da wenigstens euren (wenn vorhanden) Verstand einsetzt! *sauerbin*
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Also bis jetzt hatte ich noch nie probleme mit markt.de gehabt ob es der hund von meinen eltern war oder die vögel bei meinen eltern... Und ich hab mich über die rechtschreibung nicht lustig gemacht sondern mein mann
und zudem wollte ich nur wissen was ich machen kann und mich jetzt nicht verurteilen lassen will wie ich den hund gekauft habe...
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