Frage zur Hundeverordnung

  • Hallo zusammen,

    in einem guten halben Jahr ist es soweit und wir werden endlich wieder nach Deutschland ziehen. Nun habe ich mir gerade mal die Hundeverordnung Brandenburg angeschaut...
    Ehrlich gesagt verwirrt die mich ein Stück weit. Darin heißt es:

    § 6 Anzeige- und Kennzeichnungspflicht

    (1) Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des § 12 vorzulegen.
    (2) Ein Hund im Sinne von Absatz 1 ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige nach Absatz 1 mitzuteilen.


    § 12 Zuverlässigkeit

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 2, 5 Abs. 1 und der §§ 6 und 10 Abs. 2 Nr. 3 besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere
    1. wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum und das Vermögen,
    2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
    3. wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die
    1. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes oder gegen die §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und 3, §§ 4, 6, 7, 8, 10 Abs. 1 und 4 sowie die §§ 13 und 16 dieser Verordnung verstoßen haben,
    2. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind,
    3. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind oder
    4. keinen festen Wohnsitz nachweisen können.
    (3) Als Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen. Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 begründen, so kann die örtliche Ordnungsbehörde von dem Erlaubnispflichtigen die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangen.

    Die große war schon einmal in einem anderen Bundesland gemeldet. Bilde mir, dass ich da die Rasse, Farbe etc. angeben musste, wann sie zu mir kam und meinen Ausweis vorlegen. Dann zahlte ich nach dem Bescheid die Steuer und gut. War das praktisch schon die Meldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder ist das nochmal was anderes? Weil zumindest die Große (Goldimädchen erfüllt die Kriterien von §6) und bei der Kleinen wissen wir es noch nicht, ist erst 8-9 Monate alt und ein Fliegengewicht. Und wirkt zumindest klein.
    Die spezifischen Papiere, Chip und Tassoregistrierung etc. haben beide, da mache ich mir eher weniger sorgen.
    Nur irgendwie verstehe ich den §6 nicht ganz. Ist ein Hund nach §6 nun auch gleichzeitig ein gefährlicher Hund? Dann müsste ich ja beide getrennt Gassi führen, weil man da nach §3 nur einen "gefährlichen" Hund auf einmal ausführen darf....

    Bin a little bit confused

    Wie macht Ihr das denn so?

  • Ganz entspannt bleiben. :D

    Du kommst zurück nach D, dann meldest du den Hund bei deiner Gemeinde 2 mal an.
    Einmal meldest du den Hund zur Hundesteuer an, also das, was du schon kennst.
    Und dann meldest du den Hund beim Ordnungsamt an, die senden dir auf Wunsch auch das passende Formular.
    Das "polizeiliche Führungzeugnis" bekommst du beim Bürgeramt, kostet 12 Euro oder so, die Zusendung dauert einige Zeit, reichst du nach, du kannst eine Kopie der gezahlten Gebühren beilegen, dann bist du damit durch.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Mal eine blöde Frage. Unser Hund wiegt nicht mal 10kg, hat aber lange Stelzen, wodurch er etwas über 40cm ist. Müsste ich ihn echt auch beim Ordnungsamt melden? Irgendwie ist das echt lachhaft, wenn man ihn sieht...

  • Wie jetzt??Man muss dort für die Haltung JEDES Hundes über 20kg und/oder 40cm ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen?! :???:

    Die Voraussetzungen die unten beschrieben sind, gelten bei uns nur für SoKa-Halter...

  • In NRW und Brandenburg schon. Keine Ahnung, wo in D es noch solche Regelungen gibt. Jetzt machen ja wieder viele Länder etwas neues. NRW hat das aber etwas einfacher, da brauchts für 20/40er nur ein Führungszeugnis, wenn das OA das explizit verlangt.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich wohne in NRW, das ich vor Gina schon einen Hund hatte, der in die Kategorie 20/40 fiel, brauchte ich keinen sachkundenachweis. bei uns im Ort reicht ausserdem die bestätigung einer Hundeschule über regelmässigen Besuch als sachkundnachweis. Die Trainerin meiner Hundeschule schreibt ausserdem einen kurzen Bericht für das Amt.
    petra

  • Zitat

    In NRW und Brandenburg schon. Keine Ahnung, wo in D es noch solche Regelungen gibt. Jetzt machen ja wieder viele Länder etwas neues. NRW hat das aber etwas einfacher, da brauchts für 20/40er nur ein Führungszeugnis, wenn das OA das explizit verlangt.

    LG
    das Schnauzermädel

    :schockiert: Das ist ja krass...Naja, hier in Hessen ist des zum Glück alles net so streng...Ich reg mich zwar auch immer wieder mal über die Stadt auf, aber wenn ich sowas lese, weiß ich die Heimat dann doch wieder zu schätzen! :pfeif:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!