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mit zur Arbeit -Versicherung?
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Hallo,
zum Ende meiner Ausbildung zur Heilpädagogin wird wohl unser erster Hund bei uns einziehen :-)
was aber noch ca.1,5 Jahre dauert *leider*Dennoch bin ich schon jetzt dabei verschiedene Punkte abzuklären.
Ich würde zB sehr gerne meinen Hund mit zur Arbeit nehmen - ich betreue Familien und einzelne Kinder bzw.Jugendliche.
Bevor ich aber meinen Arbeitgeber frage, ob das generell möglich sei, wüsste ich gerne, ob ich dafür eine besondere Versicherung bräuchte?Eine frühere Bekannte hatte ihren Hund mit zur Arbeit (Betreuung von Senioren) mitgenommen und meinte damals, wenn sie eine bestimmte Prüfung mit dem Hund ablegen würde, müßte sie keine Steuern mehr zahlen.
Wißt ihr welche Ausbildung das wäre?Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
LG
Ricky -
14. September 2011 um 17:06
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mit zur Arbeit -Versicherung? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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..schieb...
kennt sich hier wirklich niemand aus????
schönen Freutag an alle :-)
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Guten Tag,
wegen der STEUERN fragst du am besten bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung nach, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.Eine Hundehaftpflichtversicherung habe ich ja als Privatperson sofort abgeschlossen. Ich würde mich mal an eine Gesellschaft wenden, bei der man so wie so schon Verträge am laufen hat. Die Bedingungen wird man dir dort erläutern.
Ich zahle bei der Rhion jährlich ca 40,00 EURO. Da sind Mietschäden, ungewollte Deckakte mitversichert. Auch wenn ich den Hund jemandem zur Aufsicht überlasse, ist die Person versichert.....
Wie das ist, wenn der Hund ,mit zur Arbeit genommen wird, kann die nur die Gesellschaft selbst sagen.
Viel Glück!
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Hallo Merlin,
vielen Dank für Deine Antwort :-)
Gibt es tatsächlich solch vielseitige Abschlüsse,sogar gegen ungewollten Deckakt - kann da der Besitzer einen in Haftung nehmen wegen so etwas?
Jemand anderes mitzuversichern, der den Hund gerade beaufsichtigt macht Sinn, würde dann auch bei der Arbeit gut sein.
Sicherlich kann ich bei Versicherungen nachfrgen, aber ich weiß noch nicht so richtig nach was...
Deswegen dachte ich mir, ob hier vielleicht schon jemand einen Hund in seiner pädagogischen Arbeit miteinbezieht.Lieben Gruß
Ricky -
Die Frage stellst Du einfach so deinem Versicherungsberater.... besonders auf die berufliche Situation hinweisen. Der wird Dir dann schon die Bedingungen nennen.....
Ein ungewollter Deckakt KANN im Einzelfall eine Sachbeschädigung im rechtlichen Sinne sein. Das entscheidet sich dann von Fall zu Fall.
Dazu können sich sicher die hier vertretenen Züchter besser äußern, wenn eine ihrer Hündinnen es erwischt.

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Hi merlin,
vielen Dank, dann werde ich, wenn es aktuell wird, meinen Versicherungsvertreter anrufen...
Ich versuche soetwas gerne zu vermeiden, da er dann immer feststellt, es müste unbedingt mal wieder geschaut werden, ob alles auf dem neuesten Stand ist - und darauf habe ich nie Lust...

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