Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Tierschutzvertrag
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Hätte ja sein können das hier schon mal welche Tierschutzverträge abgeschlossen haben und das wissen.
Lg
Sacco -
5. September 2011 um 11:47
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Tierschutzvertrag - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Hätte ja sein können das hier schon mal welche Tierschutzverträge abgeschlossen haben und das wissen.
Lg
SaccoKlar ist das so (ich habe auch einen abgeschlossen)...aber fast jder TS Vertrag ist anders ausgelegt.
Vielleicht hilft es wenn du die Organisation nennst (ich weiß jetzt nicht ob das erlaubt ist) oder den TS Vertrag ohne persönlichen Angaben hier kopierst. -
Kopie ist definitiv untersagt ohne Einverständnis des Vereins ;-)
aber wie sinaline sagt, anders formuliert, anders ausgelegt und absolut willkürlich
einiges ist erlaubt, anderes verboten ...nur so allgemein kann es da keine Antwort geben
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Dann werde ich mal den Verein fragen und notfalls noch einen Anwalt. Wie gesagt es steht immer nur neuer Tierhalter drin. Aber nicht das der Verein Eigentümer bleibt und alles läuft auch auf den neuen Tierhalter. Und sonst steht da auch nichts wegen Eigentum drin.
Nur das hießen dann, dass der Hund sein Leben lang an der Leine laufen muss. Da er ja wenn er wegläuft der neue Tierhalter die Strafe zahlen muss. Und das finde ich schon komisch. Wie gesagt bei weitervermittlung, verkauf, verschenken kann ich das ja noch verstehen aber bei abhandenkommen ( z.B. Diebstahl, Gartentor aufmachen, entlaufen beim Spaziergang) find ich das schon sehr komisch und nicht fair.
Lg
Sacco -
Zitat
Nur das hießen dann, dass der Hund sein Leben lang an der Leine laufen muss. Da er ja wenn er wegläuft der neue Tierhalter die Strafe zahlen muss. Und das finde ich schon komisch. Wie gesagt bei weitervermittlung, verkauf, verschenken kann ich das ja noch verstehen aber bei abhandenkommen ( z.B. Diebstahl, Gartentor aufmachen, entlaufen beim Spaziergang) find ich das schon sehr komisch und nicht fair.
Lg
Sacco
damit soll meist nur bezweckt werden, dass man auf den Hund achtete
wie oft würden sonst Weitervermittlungen als "Entlaufen" etc. genannt werden …Menschen sind da leider echt kreativ
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Ich kann den Gednken ja verstehen. Aber wie will man wissen ob der Hund nun wirklich nur entlaufen ist warum auch immer. Obwohl man der Meinung war, der kann jetzt ohne Leine laufen. Oder ob derjenige es nur behauptet?
Und da würde ich dann doch lieber vorsichtig sein und den Hund ständig an der Leine haben.
Ich bin mir sehr sicher, dass unsere Hündin nicht weglaufen würde aber sie ist und bleibt ein Hund. Und da kann es trozdem passieren. Auch wenn es in ihrem ganzen Leben noch nicht passiert ist. Würde sie nicht uns gehören oder wir dann eine Strafe zahlen müssen, dann würde sie wahrscheinlich immer an der Leine laufen.
Lg
Sacco -
Eine Vertragsstrafe - und um so etwas handelt es sich ja - kann in der Regel eingeklagt werden, wenn ein Vertragspartner gegen einen zulässigen Passus verstößt.
Wenn ihr den Hund verkauft, verschenkt, etc. besteht die Chance, dass der Verein die Vertragsstrafe erfolgreich einlagt. Wenn der Hund wegläuft oder gestohlen wird, habt ihr ja nicht gegen den Vertrag verstoßen -
ich hab einen sehr ähnlichen vertrag abgeschlossen.
bei dem durfte ich laut aussage sogar meinen hund nicht auf mich bei tasso ummelden.nach jetzt 2 jahren hab ich herausgefunden das die meisten sachen haltlos sind und vor gericht keinen bestand hätten.
im grunde kann man es so sagen, dass sobald der hund in deinen besitz übergeht und du dafür bezahlt hast, er dein eigentum ist. egal was für lustige klauseln sich manch orga ausdenkt (z.b kastraklausel oder diese bei abhandenkommen strafe zahlen).
wenn du sicher gehen willst, frag am besten einen anwalt der sich mit tierschutzrecht oder vertragsrecht auskennt.
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Ich habe mit dem Verein gesprochen. Sie meinten das wäre nur um sich abzusichern. Und sie würden die Strafe nur wollen, wenn jemand nicht auf den Hund achtet, den weiter geben, verschenken, verkaufen usw. Aber wenn er beim normalen Spazierengehen wegläuft dann nicht.
Lg
Sacco -
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