Probleme mit den Lieben Nachbarn

  • Ich würde den Hund erstmal nur unter Aufsicht rauslassen.

    Du könntest mit ihm via Schleppleine üben, dass er zu dir kommt bzw. ins Haus kommt, sobald die Nachbarn am Zaun sind und deinen Hund ärgern wollen. Wenn er bei dir ist, bekommt er eine tolle Belohnung.

    Oder: Wenn die Nachbarn wieder extrem am Zaun nerven und den Hund provozieren, so dass er laut bellt (und damit die öffentliche Ruhe stört), würde ich mich nicht scheuen, die Polizei zu rufen und deine Nachbarn anzeigen. Wegen Ruhestörung und Tierquälerei.

    So eine Anzeige wirkt meist Wunder. Selbst, wenn sie fallen gelassen wird.

  • Zitat

    Oder: Wenn die Nachbarn wieder extrem am Zaun nerven und den Hund provozieren, so dass er laut bellt (und damit die öffentliche Ruhe stört), würde ich mich nicht scheuen, die Polizei zu rufen und deine Nachbarn anzeigen. Wegen Ruhestörung und Tierquälerei.

    So eine Anzeige wirkt meist Wunder. Selbst, wenn sie fallen gelassen wird.

    Letzteres kann ich aus mehrfacher eigener Erfahrung bestätigen!
    Wer in unserer Rechtsprechung als erstes den Finger hebt und Anzeige erstattet, wird zunächst einmal mehr Glauben geschenkt als der anderen Seite.
    Wenn bei den Beschuldigten mal zwecks Vernehmung ein blau-silbernes, bzw. grün-weißes Auto vor fährt, werden die meisten ganz klein mit Hut.
    Auch wenn die Anzeige "aus mangelndem öffentlichen Interesse" von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird, sind die "Herrschaften" aktenkundig.
    So ist es gut möglich, dass sich im Wiederholungsfall die Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht die Beschuldigten doch mal etwas näher anschaut.
    Davon unabhängig sind die Erfolgschancen auf eine erfolgreiche Zivilklage auch deutlich besser, wenn in der Sache schon ein polizeiliches Ermittlungsverfahren vorausgegangen ist.

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