Maulkorbpflicht f. gr. Hunde im HVV???

  • Hallo liebe Hamburger!


    Ich habe was entdeckt....und finde es sehr interpretationswürdig!


    Der HVV (Busse) hat ja für alles wichtige so nette Icon-Aufkleber an den Türen. Hinweise für das Verzehr-Verbot von Eis (oder Lebensmittel allgemein, woran sich eh niemand hält, schon garnicht Döner-Esser...), Sonntags-Fahrschein-Vorzeigepflicht, Rollstuhl-entgegen-Fahrtrichtung-und-mit-angezogener Bremse-aufstellen und was auch immer.
    Ausserdem gibt es ja die Hunde-Anlein-Pflicht...das finde ich auch gut und in Ordnung...aaaber, jetzt hab ich einen neuen Aufkleber entdeckt, zu sehen ist ein großer Hund (größer als der nur mit Leine) mit einem Maulkorb...Hmmm...1. in den AGBs steht, Listenhunde seien allgemein von der Beförderung ausgenommen, 2. der Aufkleber weist nicht auf Listenhunde hin, sonder nur "ein großer Hund". Heisst das jetzt das jeder große Hund (über 40cm würd ich sagen) mit Maulkorb in der öffentlichen Verkehrsmitteln zu führen ist???


    Also wenn es so heißen soll, Listenhunde ja, aber mit Maulkorb finde ich es ok, aber dann muss es da doch so stehen oder was meint ihr? Hat jmd. von euch schon Erfahrung diesbezüglich mit dem Personal gehabt??


    "In den Beförderungsbedingungen des HVV heißt es ab dem 1. April 2006 in §12 Absatz (2):


    Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Die Mitnahme von
    gefährlichen Hunden nach § 2 Absatz (1) des Hamburger Hundegesetzes (Pitbull Terrier,
    American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen
    untereinander oder mit anderen Hunden) ist verboten. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach
    § 2 Absatz (3) des Hamburger Hundegesetzes in der jeweils geltenden Fassung vermutet wird,
    und andere Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Hunde
    sind stets an der Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und
    Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind."


    Das klingt genauer, aber auf Hunde der Kategorie 2 wird da nicht hingewiesen....

  • Wenn Du das mal aus dem Absatz löst steht doch da:

    Zitat

    "In den Beförderungsbedingungen des HVV heißt es ab dem 1. April 2006 in §12 Absatz (2):


    Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. .............................. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach
    § 2 Absatz (3) des Hamburger Hundegesetzes in der jeweils geltenden Fassung vermutet wird, und andere Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen ........................ Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind."


    Ich denke das dieser § 2 Absatz (3) immer angepasst wird? In der augenblicklichen Fassung steht ja genau drin welche Hunde gemeint sind:

    Zitat

    (3) Bei den folgenden Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: 1. Bullmastiff, 2. Dogo Argentino, 3. Dogue de Bordeaux, 4. Fila Brasileiro, 5. Kangal, 6. Kaukasischer Owtscharka, 7. Mastiff, 8. Mastin Español, 9. Mastino Napoletano, 10. Rottweiler, 11. Tosa Inu.


    Hast Du einen von denen, dann Maulkorb. Hast Du keinen von denen, "Stein vom Herzen" fallen lassen.


    Das Schild alleine ist nur ein Hinweispiktogramm ohne rechliche Relevanz.


    Also, entweder - oder?


    Grüße


    Herbert & Bellini :evil:

  • Da haben wir aber Glück. Hier in unserem VRR sind Hunde frei (müssen nichts bezahlen) und auch keinen Maulkorb tragen.


    Man bin ich froh, dass die bei uns noch nicht so beklopt sind.


    LG
    agil

  • Ich bin zum Glück ja nicht auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen aber ja Belline, da hast Du Recht, bei der Bundesbahn haben alle Hunde Maulkorbpflicht. Eine Ausnahme bildet da unser Naverkehr VRR, da haben Hunde das nicht und müssen auch nicht bezahlen.


    Auch wenn ich es nicht Nutze, finde ich das mal klasse.


    LG
    agil

  • In den Statuten der Bundesbahn, dass alle Hunde auf dem gesamten Bundesbahngelände und in den Zügen einen Maulkorb tragen müssen.


    LG
    agil

  • Das ist aber so. Nachbarn von uns sind mit ihrem Hund im Zug nach Norddeutschland gefahren und musste für diese Zugfahrt extra einen Maulkorb anschaffen.


    Ist echter Schwachsinn aber man kennt das ja.

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