Hallo liebe Hamburger!
Ich habe was entdeckt....und finde es sehr interpretationswürdig!
Der HVV (Busse) hat ja für alles wichtige so nette Icon-Aufkleber an den Türen. Hinweise für das Verzehr-Verbot von Eis (oder Lebensmittel allgemein, woran sich eh niemand hält, schon garnicht Döner-Esser...), Sonntags-Fahrschein-Vorzeigepflicht, Rollstuhl-entgegen-Fahrtrichtung-und-mit-angezogener Bremse-aufstellen und was auch immer.
Ausserdem gibt es ja die Hunde-Anlein-Pflicht...das finde ich auch gut und in Ordnung...aaaber, jetzt hab ich einen neuen Aufkleber entdeckt, zu sehen ist ein großer Hund (größer als der nur mit Leine) mit einem Maulkorb...Hmmm...1. in den AGBs steht, Listenhunde seien allgemein von der Beförderung ausgenommen, 2. der Aufkleber weist nicht auf Listenhunde hin, sonder nur "ein großer Hund". Heisst das jetzt das jeder große Hund (über 40cm würd ich sagen) mit Maulkorb in der öffentlichen Verkehrsmitteln zu führen ist???
Also wenn es so heißen soll, Listenhunde ja, aber mit Maulkorb finde ich es ok, aber dann muss es da doch so stehen oder was meint ihr? Hat jmd. von euch schon Erfahrung diesbezüglich mit dem Personal gehabt??
"In den Beförderungsbedingungen des HVV heißt es ab dem 1. April 2006 in §12 Absatz (2):
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Die Mitnahme von
gefährlichen Hunden nach § 2 Absatz (1) des Hamburger Hundegesetzes (Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit anderen Hunden) ist verboten. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach
§ 2 Absatz (3) des Hamburger Hundegesetzes in der jeweils geltenden Fassung vermutet wird,
und andere Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Hunde
sind stets an der Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und
Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind."
Das klingt genauer, aber auf Hunde der Kategorie 2 wird da nicht hingewiesen....