Eben deswegen beunruhigte mich ja der Aufkleber, weil mir das mit der deutschen Bahn auch bekannt war.
"Größere Hunde sind anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen"
Die Beförderungsbestimmungen sagen zwar, dass nur Hunde der Kategorie 2 welche tragen müssen, aber das geht daraus nicht hervor, sonder nur die "große Hunde"-Version...
Im Zweifelsfall gilt aber doch das schriftliche, nicht das geklebte, oder?
Ich schau nachher mal, ob die Bestimmungen vielleicht inzwischen sogar geändert sind und o.g. garnicht mehr gelten...