HELP - Argumente gegen Welpen
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Du musst ja nun auch einiges unternehmen, damit es etwas geben kann.
Und das tun leider viel zu wenig Käufer, daher haben Vermehrer da keine Angst vor.OT: Was muss man denn unternehmen?
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Naja, wenn man Schadensersatz etc. von seinem Züchter will, dann wird das wohl ein ziemlich langer, Nerven- und Kostenintensiver Gerichtsprozess mit sehr unsicherem Ausgang benötigen..
Glaube, so in die Richtung war das gemeint, oder?
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Wenn ich das richtig sehe gibt es durchaus in Sachsen eine Liste mit 3 als gefährlich eingestuften Rassen.
Das wäre der American Staffordshire Terrier,Bullterrier und der American Pitbull Terrier.
Nachzulesen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/RasselisteLaut sächsischer Polizeiverordnung ist das Züchten mit diesen Rassen verboten.Ich nehme mal an das dies auch Mischlinge aus diesen Rassen betrifft.
Es dürfte doch nicht schwer sein sich mal zu erkundigen ob eine Verpaarung dieser beiden Hunde bei Euch zulässig ist.Bekommst Du einen negativen Bescheid hast Du das beste Gegenargument.
Sagt man es ist erlaubt,mußt Du es ihr ja nicht mitteilen.Liebe Grüße
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Ich habe in diesem Sinne auch grad nochmal weiterrecherchiert...also
ZitatBei diesen Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander wird eine besondere Gefährlichkeit vermutet.
Wobei ich da echt offiziell anfragen muss, ob die Kreuzung von mit Listis gekreuzten Hunden auch darunter fällt...
Aber egal wenn, es als verboten hinstellen kann ich ja trotzdem..
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Hier noch einige Infos, die interessant sein dürften:
http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-39644.html
http://www.hundehaftpflicht-info.de/sachsen.htmViel Erfolg!
Gruß
Doris
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Ich muss noch einmal auf das Thema zurückkommen...denn ihre Nichte (mit einem reinrassigen Staff, aber ohne Papiere und auch nicht als solcher gemeldet) träumt nun auch davon, die Hündin in 1 Jahr zuzulassen und redet vom "Welpen wegmachen, wenns zuviele sind"...
Beide finden, dass das verantwortungsvoller wäre, als die Hunde zu "irgendwelchen komischen Leuten" zu geben...verdrehte Auffassung von Tierschutz...Wie genau läuft das denn mit den Gesetzen?
In diesem Fall ist ja eindeutig, dass die Zucht mit diesem Listenhund nicht zulässig wäre. Aber wenn der Hund garnicht so gemeldet ist...Kann das nachvollzogen werden, wird es das im Falle eines Verdachts?
Liebe Grüße,
Lily und Happy -
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träumt nun auch davon, die Hündin in 1 Jahr zuzulassen und redet vom "Welpen wegmachen, wenns zuviele sind"...
Beide finden, dass das verantwortungsvoller wäre, als die Hunde zu "irgendwelchen komischen Leuten" zu geben...verdrehte Auffassung von Tierschutz...Wäre es nicht das Verantwortungsvollste, die Hündin gar nicht erst belegen zu lassen? Ich kann mir nur noch die Haare raufen. Herr, wirf Hirn vom Himmel!
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In diesem Fall ist ja eindeutig, dass die Zucht mit diesem Listenhund nicht zulässig wäre. Aber wenn der Hund garnicht so gemeldet ist...Kann das nachvollzogen werden, wird es das im Falle eines Verdachts?
Dann würde ich der Nichte sagen, wenn sie sich nicht von dem Gedanken verabschiedet, werde ich das Ordnungsamt informieren, damit ihr - nicht als Staff gemeldeter Hund - mal überprüft wird.
Verwandtschaft hin oder her. Sowas geht gar nicht!
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Wie genau läuft das denn mit den Gesetzen?
In diesem Fall ist ja eindeutig, dass die Zucht mit diesem Listenhund nicht zulässig wäre. Aber wenn der Hund garnicht so gemeldet ist...Kann das nachvollzogen werden, wird es das im Falle eines Verdachts?
Liebe Grüße,
Lily und HappyIst der Hund denn überhaupt angemeldet und versichert, da würde ich mal nachfragen.
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Die Hunde sind angemeldet und versichert, aber nicht als Listis, sondern als Nicht-Listis. Deshalb die Frage, ob und wie der Staat sozuagen feststellen kann, dass es sich um Listis handelt?
Die Beiden sind ja immer der Meinung, dass sich das nicht nachweisen lassen würde.
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