Hi Wenkie,
ja es sind 5 Mill. Ich glaube, in NRW müssen es 5 Mill sein. Das Landeshundegesetz wird in jedem Bundeland anders umgesetzt und bei uns ist man sehr pingelig.
Wir mussten sogar, obwohl wir keinen Anlagehund haben, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Alle 40/20 Hundebesitzer müssen das hier. Schwachsinn, aber nicht zu ändern.
LG
Nele