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Hundeurlaub in Hamburg - Tipps gesucht!
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MorticiaMotte -
20. Oktober 2010 um 16:53
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Ohne als Südländer nun wirklich Ahnung zu haben (immer eine tolle Basis für einen Kommentar
), dachte ich bislang, dass auch alternative Prüfungen wie bspw. eine Begleithundeprüfung nach Richtlinie des VDH anerkannt wären?Ah hier (hoffentlich korrekt untermauert ^^):
"Wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten wollen, können Sie
mit Ihrem Hunde die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung ablegen oder
nachweisen, dass Sie eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben oder
belegen, dass Ihr Hunde aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen kann."
(Quelle: http://www.hamburg.de/anleinpflicht/ )und als gleichwertige Prüfung in diesem Sinn gilt:
"§ 4
Anerkennung von weiteren Nachweisen(1) Der Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung nach § 4 Absatz 2 HundeG stehen die Bescheinigungen über den erfolgreichen Abschluss folgender Prüfungen gleich:
Prüfung zur Erlangung des Hundeführerscheins und Begleithund-Prüfung des VDH, des BHV, des Dehra-Zentrums, der HSAG und der Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen sowie Jagdeignungsprüfung des Jagdgebrauchshundverbandes e.V.,
nach § 26 Absatz 2 des Hamburgischen Jagdgesetzes vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 162), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 257), in der jeweils geltenden Fassung und den jagdrechtlichen Vorschriften anderer Bundesländer abgelegte Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde,
Ausbildung zum Blindenführhund oder Behindertenbegleithund für jede Person, die den Hund führen will und
in anderen Bundesländern behördlich anerkannte Nachweise über den Gehorsam des Hundes."
(Quelle: Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)
vom 21. März 2006*) -
21. Oktober 2010 um 10:59
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klaro, wenn du als Hundeführer mit deinem Hund ne BH abgelegt hast, ist die Leinenbefreiung selbstverständlich mit drin und wird auch aus anderen Bundesländern anerkannt.
Aber die Kontrollen haben in letzten Jahren generell deutlich nachgelassen... und es wird auch lange nicht mehr so eng damit umgegangen.
Vorausgesetzt natürlich, es hat keine Beißerei gegeben :) -
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, legt man erst mal die Gehorsamsprüfung ab und beantragt dann diese "Freilaufbescheinigung" so stand es zumindest bei unserer Hundeschule auf der Webseite.
Und wenn sich seit 2 Jahren nichts geändert hat, ist in einigen Bezirken diese "Freilaufbescheinigung" das Papier nicht wert, wo sie drauf gedruckt ist.
In Bergedorf war (ist?) es so, dass der Hund dann immer noch nicht überall Off-Lein laufen kann. Auf Fußwegen dürfte der Hund dann unangeleint laufen - in Nebenstraßen vielleicht noch machbar, aber wer lässt seinen Hund schon an Hauptstraße ohne Leine laufen...
Wegen dieser merkwürdigen Regelung haben wir seinerzeit drauf verzichtet diese Prüfung zu machen und hatten nie Probleme gehabt.
Und ganz ehrlich - für einen Urlaubsaufenthalt würde ICH mir solche Mühen nicht machen (zudem kostet der "Spass" ja auch noch was...)
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Zitat
Und ganz ehrlich - für einen Urlaubsaufenthalt würde ICH mir solche Mühen nicht machen (zudem kostet der "Spass" ja auch noch was...)
:reib:
seh ich ganz genauso!wenn du ne BH gemacht hast, nimm den Ausweis mit.
Wenn nicht, auch gut
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Vielen Dank!!
Mit meiner Dicken habe ich noch gar keine Prüfung gemacht, nicht mal eine HuSchu von innen gesehen.
Ich habe mir aber auch überlegt, dass sie dann eben an der Leine bleibt, ausser im Freilaufgebiet. Tüten habe ich eh immer dabei, hab nen eigenen Bauchgürtel nur für Hundi
.Ich denke, es wird eher Stadtmitte werden, suchen aber noch das passende Hotel. Mein Freund arbeitet unter der Woche in Mitte (am Wochenende ist er zu Hause in D'dorf), daher bietet sich das an.
bungee:
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