Was muss im Mietvertrag stehen?

  • Ich habe mit unserer Hündin eine neue Wohnung gesucht und war mit ihr bei der Besichtigung, lt. Vermieter auch gar kein Problem, Hund kann gerne mit einziehen :smile:

    Und habe ich den Mietvertrag bekommen, indem steht Hundehaltung nur nach Vereinbarung. Ich also nochmal mit dem Vermieter telefoniert, er meinte er könnte reinschreiben " Haltung erlaubt wenn keine Dreck und Lärmbelästigung", was mir reichlich komisch vorkommt. Ich möchte auf jeden Fall die schriftliche Erlaubnis haben.

    Was sollte also drinstehen, damit das rechtlich in Ordnung ist?

    Danke und liebe Grüße
    Eva

  • bei uns steht im Mietvertrag handschriftlich vom Vermieter,- Hundehaltung erlaubt -,
    ich denke das reicht.

  • Hallo,

    immer, wenn ein "wenn nicht, wenn keine ...." drinsteht, würde ich das ändern lassen ;-)

    Ihr habt eine Hündin, dann lass doch einfach reinschreiben: Haltung der Hündin [Name] erlaubt.

    Das gilt zwar dann nur für diese Hündin, ist aber meiner Meinung nach eine sichere Formulierung.

    Viele Grüße

    Doris

  • Huhu,

    ich habe ein extra schreiben bekommen, indem drin steht "...genehmigen wir Ihnen die Haltung eines Hundes auf jederzeitigen Widerruf."

    Im Anhang stehen dann noch Sachen, die ich einhalten muss... z.b Hund muss im Treppenhaus an die Leine.
    [/quote]

  • "auf jederzeitigen Widerruf"?

    Würde ich mich nie drauf einlassen. Was ist, wenn nach dem Einzug - warum auch immer - der Widerruf kommt?

    Ne danke! Entweder ganz oder gar nicht!

    Viele Grüße

    Doris

  • also ich habe es mit im mietvertrag stehen,hunde erlaubt und noch ein extra zettel wo drin steht hund pico rasse dalmatiner mix ist in der wohnung so und so erlaubt.mein vermieter hat sogar ein bild. :D

  • In meiner alten Wohnung wurden konkret die Rassen aufgeführt, mit dem Zusatz, dass die Erlaubnis Widerrufen werden kann, wenn die Hunde Mitmieter belästigen. Und dem Hinweis, dass die Erlaubnis nur für diese Hunde gilt und nicht auf andere Hunde übertragen werden kann.

    Im neuen Mietvertrag steht nur "Der Mieterin ist die Haltung von 2 Hunden gestattet"

  • Bei uns steht "Wir erlauben hiermit die Haltung der Hündin XY. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich keine Mitbewohner durch den Hund (Lärm, Dreck, ...) belästigt fühlen)." Für mich war das ok, bei uns war der Hund ja auch nicht von vornherein geplant.

    lg LIly

  • bei mir Steht drin, Tierhaltung nach Vereinbarung
    und darunter, das meine Hunde Luna uns Kira nach Vermietererlaubnis mit einziehen dürfen, solange sie sich unscheinbar verhalten

    (nein, die Formulierung war noch anders, aber zumindest, steht inhaltlich drin, dass meine Hunde beiben können, solange sie sich nicht in wilde Bestien verwandeln)

    wobei meine Vermieterin eh meine Hunde mag und meine Nachbarin (ihre Tochter) Hunde liebt und sie es süß findet, wen Luna anschlägt, wenn die Besuch mitbringen
    und meine Vermieterin fühlt sich sicherer mit Hunden im Haus :D

  • Danke euch allen, nachdem es jetzt noch einige andere Dinge gab, die ich mit dem Vermieter besprochen hatte und an die er sich plötzlich nicht mehr erinnern konnte :headbash: habe ich mich gegen diese Wohnung entschieden. Morgen habe ich noch einen Besichtigungstermin, drückt mir die Daumen ;)

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