Erfahrung mit Eigentümerversammlung / Mietwohnung?

  • *lach* irgendwie habe ich mein Problem noch nicht ganz verständlich erklärt.


    Ich lebe zur Miete.
    Meine Mietwohnung befindet sich in einem Wohnkomplex aus 3 Mehrfamilienhäusern und einer Außenanlage. Diese Wohnungen sind zum Teil vermietet und zum Teil wohnen die Eigentümer selbst darin.


    Die gesamte Eigentümerschaft wird von einem Verwalter vertreten. Direkter Kontakt zur eigentlichen Vermieterin ist daher nicht möglich. Ich habe kein Kontaktdaten der Vermieterin sondern kann immer nur über den Verwalter gehen.


    Aussage des Verwalters war, dass die Zustimmung der Vermieterin nicht ausreicht, sondern dass in einer Eigentümerversammlung über den neuen Hund entschieden werden müsste.


    Im Prinzip geht es mir um diese Versammlung. Was für eine Mehrheit wird bei sowas benötigt und kann man das eventuell auch in schriftform lösen. Was für Erfahrungen habt ihr gemacht.


    Bisher kannte ich das eben auch so - ich frage den Vermieter und fertig. Hier ist es das erste Mal mit so einem Aufwand verbunden und ich sehe auch noch nicht so richtig durch. Insbesondere weil ich die Vorstellung doof finde das Leute über meinen Hund entscheiden, deren Wohnung von meiner Wohnung weit entfernt liegt und die mit dem Hund nie in Berührung kommen werden.

  • Auch wir wohnen in einer Wohnanlage, die aus 56 Einheiten mit 3 Eingängen besteht. Die Wohnungen gehören unterschiedlichen Leuten, wir sind auch Eigentümer.


    Haustierhaltung ist in der Hausordnung geregelt, allerdings mit Leinenpflicht auf dem Grundstück. Sie ist - bei uns - grundsätzlich erlaubt. Dennoch standen "wir" in den letzten drei Jahren auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlungen, weil einige Leute Angst vor unserer manchmal etwas lauten Dame haben und das thematisiert haben.


    Für ein Hundeverbot wäre m. W. Einstimmigkeit erforderlich - und es würde nur für die Zukunft gelten.


    Es gab z. B. auch Diskussionen, weil eine Eigentümerin ein Katzenschutznetz an ihrem Balkon angebracht hat. Aber das ist ein anderes Thema, denn die Balkone sind "Gemeinschaftseigentum".


    Grundsätzlich kann trotz genereller Erlaubnis der Haustierhaltung der einzelne Eigentümer für seine Wohnung ein "Hundeverbot" aussprechen. Eine einzelne Hundeerlaubnis ist wohl nicht möglich.


    Schau mal in die Hausordnung - so etwas sollte es eigentlich geben. Vielleicht steht da schon etwas drin.


    Ansonsten wurde ja schon der Verwaltungsbeirat als Ansprechpartner genannt - wobei normalerweise die Hausverwaltung Bescheid wissen sollte.


    Eigentlich ist es nicht normal, dass in einer grösseren Wohnanlage jeder einzelne Hund von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.


    Wenn die Verwaltung sich aber schon so zickig anstellt, würde ich es nicht darauf ankommen lassen, einen Hund anzuschaffen, der möglicherweise nicht geduldet wird.... dann lieber etwas warten..... und schon mal bei den Nachbarn gut Wetter machen.


    Liebe Grüsse
    Gudrun

  • Ich lächle mal genauso freundlich zurück :D


    Das WEG Recht ist extrem komplex...


    Eine Eigentümerversammlung wird i.d.R durch den Verwalter in den ersten 3 Monaten eines Jahres einberufen & abgehalten. Deshalb der Hinweis von mir, dass bezügl. Oktober soll ein Hund einziehen, wohl keine Sondersitzung einberufen werden wird.


    Beschlußfähig ist die Versammlung, wenn die in der Versammlung vertretenen Stimmrechte (wird durch den einladeten Verwalter vor Ort geprüft) mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind. ABER es handelt sich hierbei um eine Eigentümerversammlung, bzw. deren Vertreter und NICHT um eine Mieterversammlung!


    Deshalb noch einmal meine Frage:


    Was steht im Mietvertrag bezügl. Haustierhaltung und was sieht die Hausordnung/Gemeinschaftsordnung vor?

  • Ich hatte das schon verstanden wie du wohnst.
    Wo geht denn deine Miete hin, oder von wem bekommst du deine Abrechnungen, die müßten doch vom Vermieter kommen und nicht von der Hausverwaltung, denn die Hausverwaltung wird von den Eigentümern bezahlt und ist eigentlich auch nur für die zuständig. So war das jedenfalls bei uns.


    Aber Network hat es richtig erklärt. Irgendwo müßte das stehen.

  • Kurz O.T.


    Oh ja Tanzbärin.... Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum.... Eigentumswohnungsanlagen mitsamt dem WEG Recht, Teilungserklärungen.... Katzennetze und Sat-Schüsseln.... usw. das sind alles abenteuerliche Streitgebiete :roll:

  • Hallo ihr Lieben,


    ich sehe schon dass es da wohl total unterschiedliche Ansichten gibt.


    Bei uns ist es tatsächlich so das JEDER Kontakt über den Verwalter geht. Auch das Bezahlen der Miete. Ich kenne nicht mehr als den Nachnamen meiner Vermieterin.


    Im Mietvertrag steht dass die Eigentümerin der Hundehaltung zustimme muss (deckt sich ja mit dem hier gesagten), nur sagte eben der Hausverwalter dass auch alle anderen Eigentümer einverstanden müssen. Wie dem auch sei, am Hausverwalter komme ich nicht vorbei und wenn er das so sagt muss ich das wohl so hinnehmen.


    Vielleicht kann ich in den nächsten Tagen nochmal mit ihm sprechen.


    Ohne schriftliche Zustimmung werde ich mir keinen Hund anschaffen....

  • Das ist nicht sooo unüblich, dass die Miete direkt an den Verwalter geht, soweit Dein Vermieter die Sondermietverwaltung Deiner Mietwohnung an die WEG-Verwaltung übergeben hat. Dann ist auch nicht mehr der Vermieter Dein Ansprechpartner, sondern tatsächlich die Verwaltung, die dann in dessen (des Vermieters) Auftrag handelt.
    Da kannst Du aber nachfragen, denn dann muss es einen Verwaltervertrag zwischen Deinem Vermieter und der Verwalterin geben.


    Meines Erachtens reicht ein Mehrheitsbeschluss aus, also mind. 51 % der abstimmenden Eigentümer. Die Versammlungen finden i.d.R. in der ersten Jahreshälfte statt, eine außerordentliche kann nur der Verwalter aus wichtigem Grund oder 25% der Eigentümer einberufen, das hilft Dir aber nicht weiter.
    Allerdings bezweifle ich, dass, soweit ein Beschluss über eine Hundehaltung noch nicht gefällt wurde, man Dir nach Beschlussfassung im nächsten Jahr den Hund verbieten kann, wenn er bis dahin erst einmal bei Dir eingezogen ist.
    Weil ein Hund schon in der Anlage ist, heißt es aber noch nicht, dass Hundehaltung bisher noch nicht geregelt wurde. Oder vielleicht soll wegen des "SoKas" eine Hundehaltung verboten werden? Hat sich deshalb vielleicht jemand aufgeregt? Wer weiß?
    Ich arbeite selbst in der Verwaltung, auch in einem meiner Objekte ist die Hundehaltung für Neubewohner seit über 10 Jahren untersagt. Ich muss nicht dazu sagen, dass die in der Anlage herumlaufenden Hunde keine 10 Jahre alt sind... :kg: Mir ist es egal, ich finde einen solchen Beschluss irgendwie sittenwidrig, gerade die älteren Leute sind froh, jemanden um sich zu haben. Ich bin noch nie aufgefordert worden, den Beschluss "durchzuführen".
    Erkundige Dich noch einmal, notfalls beim Verwaltungsbeirat (wobei der auch nicht unbedingt alles wissen muss...). Sprich doch mal den Eigentümer/ Mieter an, der den SoKa hat, ob er mehr weiß.


    Lieben Gruß, Anke

  • Ach, eins aber habe ich nun doch vergessen: wenn die Verwaltung tatsächlich auch die Sondermietverwaltung Deiner Wohnung übernommen hat, solltest Du auf jeden Fall die Erlaubnis bei der Verwaltung anfragen.


    Gruß, Anke

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