Mit Soka-Mischling nach Bayern?
-
-
Hallo,ich habe eine frage die einen freund von mir betrifft.
er hat einen hund(Mischling- Vater Labrador,Mutter Labrador-Pitbull).
eine hündin vielmehr.sie lebt hier in kroatien hat also kroatischen impfpass und kroatischen chip.die schwester des besitzers lebt in der nähe von münchen.nun muss der mann an den hüften operiert werden und würde bis zur vollen genesung(ca.10 wochen)den hund gerne seiner schwester zur pflege überlassen.
da sie aber nun in bayern lebt,jetzt die grosse ,grosse frage:
darf sich den ein toristen-soka(blöder ausdruck,aber ich weiss nicht wie ichs deutlicher machen kann)in bayern aufhaltenwenn er in bayern nicht gemeldet ist?er ist ja nur vorübergehend dort?
die frau hat halt angst dass sie mal kontrolliert werden könnte und man dann den hund beschlagnahmt
ich meine wo kein kläger,da kein richterhund sieht 100%wie ein labbi aus,nur bisschen kurzbeiniger
er ist auch lammfromm,verspielt
was meint ihr? - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Mit Soka-Mischling nach Bayern?*
Dort wird jeder fündig!-
-
-
Zitat
Prima,dann ist das ja total legal und keine Probleme zu befürchten
Vielen Dank -
also ich hab das hier gefunden... (einreiseverbot!!!)
"Deutschland- Kampfhunde (Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen) ist die Einfuhr nicht erlaubt ! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten."
quelle: http://www.abc-tierschutz.de/kampfhunde_ausreise.htm
-
ja, aber bei dem Link Evemary_Pablo geht es ja um die Einfuhr, EINFUHR beduetet für mich ja das der Hund bleiben soll, oder?
-
-
da müsste man mal klären, ob "einreise" auch "urlaubseinreise" beinhaltet. so wie ich das lese, leider ja.
hier stehts auch noch mal
-
Zitat
da müsste man mal klären, ob "einreise" auch "urlaubseinreise" beinhaltet. so wie ich das lese, leider ja.
hier stehts auch noch mal
also hier ist wohl ein dauerhafter Aufenthalt gemeint.dies ist ja bei dem hund meines bekannten nicht der fall!
hier nochmal der auszug des bayr.kampfundegesetzes:
. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!