Führungszeugnis für Spaziergang mit TH-Hund??

  • Hallo Leute,


    da ich letztens unter der Woche einen Tag frei hatte, dachte ich mir, nehme ich doch auf unseren Nachmittags-Spaziergang einen Wuffel aus dem Tierheim mit. Also habe ich dort angerufen und mich nach den Gassigeh-Zeiten erkundigt. Auf meine Frage, ob es in Ordnung ist meinen Hund mitzubringen, reagierten sie schon recht zögerlich. Zuerst meinten sie: Wir wissen nicht, ob sich unsere Hunde mit anderen Hunden vertragen. :???: Als ich dann meinte, das kann doch gar nicht sein, wie vermitteln sie die Hunde denn, meinten sie schließlich, kommen sie doch vorbei dann schauen wir mal ob wir einen Hund haben, der sich mit ihrem Hund verträgt.
    (Wenn Viena nicht so absolut verträglich mit wirklich jedem Hund wäre, hätte ich nie angefragt.)


    Ok, ich mich also auf den Weg gemacht. Dort angekommen meinte der Mitarbeiter nur: Ja also bevor sie einen Hund zum Spaziergang mitnehmen dürfen, müssen sie erstmal einige Unterlagen beibringen. Und zwar brauchen sie den Sachkundenachweis und ein polizeiliches Führungszeugnis. :shocked:
    Hatte ich natürlich beides nicht mit, und ein polizeiliches Führungszeugnis liegt auch nicht zu Hause bei mir rum.


    Mal abgesehen davon, dass sie mich da ja auch am Telefon hätten drauf hinweisen kommen, grübel ich nun die ganze Zeit ob das wirklich stimmt (lt. TH-Mitarbeiter ist das so im Landeshundegesetzt NRW verankert) oder ob die mir nur einfach keinen Hund geben wollten. (Warum auch immer...)


    Kennt sich hier jemand damit aus?? Ich habe schon im Internet geg**gelt, zum Thema Führungszeugnis und Landeshundegesetz NRW aber immer nur die einschlägigen Paragraphen zur Haltung von Listenhunden gefunden.


    Würd mich echt mal interessieren.


    LG, Eva

  • Also ich war schon in mehreren Tierheimen Gassi, aber ein polizeiliches Führungszeugnis wollte noch keiner. Was verlangt wurde ist ein Personalausweis und das wars. Ich weiß nicht wofür die Sachkunde, braucht man die bei jedem Hund? Ansonsten könntest du ja mit Hunden gehen, die nicht unter diese Regelung fallen.


    Das sie nicht begeistert waren, dass du mit deinem Hund gehen wolltest verstehe ich allerdings vollkommen. Das ist ein Risiko das man nicht unbedingt eingehen muss. Bei einer Vermittlung ist das wieder etwas anderes. Was ist wenn dein Hund gebissen wird, wer zahlt das dann? Tierheimhunde sind oft einfach auch nicht wirklich erzogen, da braucht man seine ganze Aufmerksamkeit für den Hund. Der kann oftmals eben nicht einfach mit.

  • Ok das dachte ich mir schon, dass das mit dem polizeilichen Führungszeugnis Quatsch ist. Kann mir auch nicht vorstellen, dass sie das von Jugendlichen verlangen die dort einen Hund ausführen.


    Das man schauen muss, ob sich die Hunde vertragen ist schon klar. Ich hätte es eh so gemacht, Viena läuft frei (sie kommt zuverlässig zurück) und der andere Hund an der Leine hätte meine volle Konzentration gehabt.
    Und im Tierheim wirds doch auch Hunde geben, die mit andern Hunden verträglich sind, oder? Zumindest eine Hündin ist doch für die meisten Rüden kein Problem.
    Naja, wer nicht will.... Für die Hunde tats mir leid. Da haben sie einen um einen großen Waldspaziergang gebracht. :( :
    Und dass ich meinen eigenen Hund zu Hause lasse, um mit einem aus dem Tierheim zu gehen, das ist dann doch zuviel verlangt...

  • Hi Viena,


    Zitat


    Und im Tierheim wirds doch auch Hunde geben, die mit andern Hunden verträglich sind, oder? Zumindest eine Hündin ist doch für die meisten Rüden kein Problem.


    ehrlich gesagt, finde ich es zwar blöd, dass der dir so einen Käse von wegen Führungszeugnis und Co erzählt, weil auch ich nicht glaube, dass das stimmt, aber andererseits kann ich durchaus verstehen, dass sie dir keinen Hund zusätzlich zu deinem mitgeben wollen. Wäre ich der TH-Mitarbeiter gewesen, hätte ich vermutlich auch keinen Hund mitgegeben.
    Das Tierheim kennt weder dich noch deinen Hund und selbst wenn der erste Kontakt gut verläuft, wie soll sich der TH-Mitarbeiter denn sicher sein, dass du in der Lage bist, zwei sich zoffende Hunde zu trennen, sollte es unterwegs doch Ärger geben?


    Ich hab zwar nen Sachkundenachweis, hab ihn aber noch nie zum Gassi gehen benötigt... :???:


    LG
    Shalea

  • Hmm vielleicht habt ihr Recht und ich bin da zu gutgläubig ran gegangen... Dachte halt, das passt super, mein Hund muss eh raus und so ein armer Fratz aus dem Tierheim sieht mal was anderes als den betonierten Auslauf.


    Aber ne vernünftige Begründung hätte ich trotzdem besser gefunden, als mich so abzuwimmeln. :|

  • Zitat


    Aber ne vernünftige Begründung hätte ich trotzdem besser gefunden, als mich so abzuwimmeln. :|


    Klar, versteh ich gut! Find ich auch doof, dass die dich erst kommen lassen und dir dann doch keinen Hund mitgeben - noch dazu ohne jegliche Begründung.


    Aber sag mal, müsst ihr nicht in NRW bei Hunden mit ner SH über 40cm sowieso nen Hundeführerschein machen? Zählt der da nicht?
    Ansonsten ist der Sachkundenachweis (jedenfalls in Bayern!) für Leute bestimmt, die mit Hunden arbeiten. Man kann ihn klar als "normaler Mensch" auch machen, aber warum sollte man? :???:

  • Doch das ist richtig, bei Hunden über 40cm und/oder 20kg Gewicht.
    Viena ist aber auf meinen Freund angemeldet, daher hat er den Sachkundenachweis abgelegt. Ich hab zwar fleißig mitgelernt beim Abfragen, aber den Test an sich nicht gemacht und mir die 39 Euro gespart.

  • Zitat

    er auf meinen Freund angemeldet, daher hat er den Sachkundenachweis abgelegt. Ich hab zwar fleißig mitgelernt beim Abfragen, aber den Test an sich nicht gemacht und mir die 39 Euro gespart.


    Ach so. Danke für die Aufklärung. ;)

  • Das TH Düsseldorf fordert von Gassigängern und Interessenten immer ein Führungszeugnis und den passenden Sachkundenachweis. ;) Hat also absolut nichts mit dir zu tun.
    Das Landeshundegesetz besagt zwar zu den 20/40ern nur, dass der Halter des Hundes den Nachweis braucht und dass ein Führungszeugnis nur im Zweifelsfall gefordert wird, aber der Amtsvet in Ddorf ist eher resolut und die Versicherungsbedingungen des THs kenne ich auch nicht..
    Gassigänger kennen die Hunde nicht sonderlich gut, oft ist die Vorgeschichte unbekannt, man kennt die Gassigänger nicht (in genügend anderen THs muss man Mitglied im Verein werden damit man Gassigehen kann, weil sonst die Versicherung nicht greift), daher müssen einige Vorgaben erfüllt werden.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Hallo! ^^


    Also auch unser Tierheim hier möchte den Perso IMMER sehen.
    Führungzeugnis und Sachkundenachweis werden allerdings auch hier von einem verlangt, wenn es sich um Anlagehunde handelt, mit denen man ne Runde drehen möcht.


    Ich denke, das ist so vorgegeben. Es war also echt nicht gegen dich gerichtet. ;) Aber ne nettere Umgangsweise hätte ich auch erwartet.


    Ach ja, dass mit den ganzen Papieren steht bei unserem Tierheim aber auch auf der Homepage. Möglicherweise waren die deshalb so pampig, weil sie dachten: es steht doch da...oder so. :???:


    gglg AD

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!