Wann ist man eigentlich rechtlicher Eigentümer eines Hundes?

  • hey, das reiht sich sehr gut in die erfahrungen bezüglich der abholung von tieren aus dem tierheim ein. du bist nicht die einzige, der das leben durch ein th schwer gemacht wird.


    was genau sagt denn der vertrag mit dem th aus? steht da irgendwas drin???

  • @ peg83


    Tierschützer sind schon ein ganz besonderes Völkchen. Es ist mir völlig unbegreiflich, warum solche "Tierschützer" lieber auf Einschüchterung und haltlose Drohungen setzen, statt mal einen RA mit der Gestaltung eines gerichtsfesten Schutzvertrages zu beauftragen. Jedenfalls werden die meisten Klagen abgeschmettert.


    1.) Beauftragte Tierschützer haben praktisch garkeine Befugnisse. Wenn Du das nicht möchtest, dürfen die nichtmal Dein Grundstück betreten. Wenn sie glauben einen Rechtsanspruch auf den Hund zu haben, dann müssen Tierschützer wie auch die normal Sterblichen den Rechtsweg einschlagen. Wenn die da anders drüber denken, schmeiß sie einfach raus und erstatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wenn sie nicht freiwillig gehen.


    2.) Ob in dem Vertrag nun steht das Du nicht züchten darfst ist völlig belanglos. Eine Vertragsverletzung ergäbe sich erst in dem Moment in dem Du erfolgreich gezüchtet hättest. Eine bloße Unterstellung und selbst eine öffentliche Absichtserklärung durch Dich, wäre noch keine Vertragsverletzung.


    3.) Es kommt natürlich darauf an was in dem Vertrag steht. Allerdings berühren einige Vertragsklauseln in solchen Verträgen Deine Persönlichkeitsrechte und sind schon deshalb nichtig.


    Lass es mich so ausdrücken: Mit den meisten "Schutzverträgen" kann man sich den Hintern abwischen. Die Tierschutzvereine (nicht alle, aber sehr viele) wissen das ganz genau. Sie verlassen sich nur darauf, dass die Leute das nicht wissen und versuchen es lieber mit großen dummen Sprüchen.


    Gruß
    Wakan

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