brauche dringend rat und hilfe
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hallo ich muss kurz etwas zu der vorgeschichte sagen,
wir haben vor 10 monaten unsere zweite tochter bekomemn sie wurde als frühchen geboren udn war sehr krank und hatte lange krankenhaus aufenthalte.
aus diesem grund haben wir unsere hündin knapp 1 1/2 jahre alt zu einer unserer meinung nach sehr netten älteren dame gegeben.
wir jatten uns schweren herzens dazu entschieden aufgrund der krankheit unserer tochter und da wir noch eine große tochter haben zu dem zeitpunkt gerade zwei jahre und mein mann im schichtdienst arbeitet deshalb blieb kaum zeit für sie unser tagesablauf bestand nur noch darin zwischen krankenhaus und hund raus lassen und wir fanden es nicht zu mut bar für die hündin.
nun unser problem ich habe heute die dame getroffen sie hat die hündin nicht mehr hat sie einfach weiter gegeben und sie erzählt mir das die kleine jetzt an einem metallwürger läuft es handelt sich um einen dackelmischling und das der hund in einer 50qm wohnung im 7 stock mit 4 kindern und zwei erwachsenen lebt.
nun möchte ich sie zurück holen wie kann ich das anstellen habe ich irgendwelche rechte?
zudem muss ich sagen die dame hat sie nie umgemeldet ich habe ihre marke ihr echipnummer alles ich möchte einfach nur das es ihr wieder gut geht sie hat bei uns 120qm im haus und ein 800qm grundstück zum toben.
unsere tochter ist inzwischen gott sei dank vollkommen gesund und ich bin den tag über zuhause was kann ich tun mir tut es so weh das wir uns damals so entschieden haben -
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Hallo Julia,
habt ihr damals einen Vertrag gemacht?
Und wurde in dem Vertrag festgehalten, daß der Hund nicht ohne Deine Einwilligung weitergegeben werden darf?Gruß
Bianca -
Bevor es um Rechte oder so geht - ich würde mit der neuen Familie Kontakt aufnehmen und die Situation so schildern, wie sie war bzw jetzt ist. Dass ihr euch eine Zeit nicht um den Hund kümmern konntet, ihn deshalb der älteren Dame gegeben habt und nun aber wieder für den Hund da sein könnt.
Wer weiß, wie die Familie reagiert. Vielleicht ist sie spontan bereit, euch den Hund zurückzugeben?Ich würde erst einmal nicht die evt schlechte Haltung (Kettenwürger) ansprechen, nicht gleich auf böses Blut machen. Dass der Hund in einer Etagenwohnung im x Stock lebt mit x Leuten, darin sehe ich auch keinen Missstand "als solches". Und wenn du das anprangerst, dürfte das Gegenüber sich angegriffen fühlen und dann sicher weniger kooperationsbereit sein.
Falls das Gespräch nicht in deinem Sinne verläuft, würde ich in Ruhe überlegen, wie man vorgehen könnte, evt. auch mit einem Anwalt sprechen (wg Eigentumsverhältnissen). Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, ob ihr den Hund der Dame nur vorübergehend geben habt oder ihr ihn dauerhaft überlassen hat. Bei Letzterem denke ich, darf sie ihn auch weitergeben.
Ich drücke euch die Daumen für ein Happy End.
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Da kann ich BigJoy nur zustimmen. Vielleicht erstmal nett Fragen. Vielleicht ist ja auch alles gar nicht "so schlimm" und die Leute sind nicht so, wie man jetzt eventuell im ersten Moment glauben möchte. Eventuell ist der Hund ja für sie auch schon eine Last. Wenn sie verneinen, würde ich eine kleine Ablöse bieten. Allerdings erst dann, um nicht die Gier zu wecken, die in so manchem von uns schlummert.
Viel Glück!
P.S. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du nach dieser Zeit noch irgendwelche Rechte an dem Hund hast, außer es gibt einen Vertrag, der solche Dinge festlegt, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
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Hi,
Also von deiner Schilderung her kann ich jetzt nicht unbedingt feststellen, dass es dem Hund schlecht geht.
Manche Leute glauben auch, dass es sich um einen Kettenwürger handelt, wenn es nur ein Kettenzugstopp-Halsband ist. Das ist aber nicht besser oder schlimmer als jedes andere Halsband. Meine Hündin hat selbst so eins.
7. Stock und kleine Wohnung finde ich überhaupt nicht schlimm, sofern ein Aufzug vorhanden ist.
Im Haus bzw. in der Wohnung sollte der Hund ja eh Ruhe geben und Leute, die keinen Garten haben gehen oft viel viel mehr mit dem Hund spazieren, was eigentlich besser ist. Denn allein im Garten ist dem Hund ja auch langweilig.
Ich hatte bei den Hunden in meiner Familie schon beides, großes Haus mit Garten und kleine Wohnung und konnte nicht feststellen, dass eines besser ist für Hunde als das andere.Ich würde an deiner Stelle mal freundlich Kontakt aufnehmen und nachsehen, wie es der Hündin so geht. Vielleicht ist es ja alles in Ordnung für sie...
Wenn nicht, kannst dus immer noch versuchen. Da würde ich es erstmal auf die Tour "unsere Kinder vermissen den Hund so, wir sind so traurig ohne sie,...; wir geben Ihnen auch Geld etc. versuchen.lg,
SuB -
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Ich finde es schon ein starkes Stück, daß die Dame einfach den Hund weiter gegeben hat, ohne es dir zu sagen.
Und im 7. Stock, in einer 50 qm Wohnung, mit 2 Erw. und 4 Kindern, ist mit Sicherheit nicht artgerecht :/
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Zitat
...ich möchte einfach nur das es ihr wieder gut geht ...
Diese Aussage finde ich ziemlich vermessen, denn ich deute sie so, dass Du der Meinung bist, dem Hund geht es dort nicht gut.
Ich vermittle meine Pflegehunde auch lieber in Haus und Garten als in eine Etagenwohnung. Aber noch viel wichtiger ist mir, dass Familien einen Plan B haben, sollte es mal Probleme hinsichtlich Krankheit, Änderung der Arbeitszeiten usw. weiter geben.
Ihr habt Euch in solch einer Situation entschieden, den Hund abzugeben. Nun lebt er woanders und ob es ihm dort wirklich schlechter geht als bei Euch, vermag ich nicht zu beurteilen. Alleine Deine Aussagen deuten für mich jedoch nicht darauf hin. Von daher würde ich den Hund nun nicht erneut aus seinem Umfeld reißen.
Viele Grüße
Doris
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Also ich würde versuchen mit der Familie Kontakt aufzunehmen - und zu schauen ob es dem Hund dort wirklich schlecht geht.
Sollte es ihr gut gehen würde ich ihn an eurer Stelle nicht wieder versuchen mitzunehmen.
Es sei denn es geht ihr schlecht dann würde ich auch drum "kämpfen"Ich drücke dir die Daumen und warte gespannt wie es weiter geht.
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Zitat
Ich finde es schon ein starkes Stück, daß die Dame einfach den Hund weiter gegeben hat, ohne es dir zu sagen.
Nunja, wenn man aber einen Hund "abgibt" im Sinne des Wortes, dann hat man damit aber auch seine Rechte an dem Hund abgetreten. Genau genommen muss die Frau dann überhaupt nichts mehr mit dem ehemaligen Hundebesitzer besprechen.
ZitatUnd im 7. Stock, in einer 50 qm Wohnung, mit 2 Erw. und 4 Kindern, ist mit Sicherheit nicht artgerecht :/
Nun, 4 Kinder kann aber auch eine ganze Menge Spaß draussen bedeuten und wenn er in der Wohnung ein feines Plätzchen hat, spricht dem erst einmal nichts entgegen. Auch, wenn das etwas eng klingt.
Es ist immer eine Frage, was man daraus macht - und ich finde, es sollte hier zunächst einmal geklärt werden, was überhaupt davon stimmt.
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