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zettel u stift oder handy
wenn sie nix hergeben will: polizei rufen.... geht ja nicht anders.
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Zitat
Ich hab mal ne rein theoretische Frage
:
Wie geht das mit der Versicherung beim Fall wenn ein Hund den anderen gebissen hat?
Wenn das erst später entdeckt wird?
Wenn Name und Adresse des Halters des Hundes der gebissen hat nicht bekannt sind, man ihn nur vom sehen kennt, und dieser Mensch keine Lust hat, sich um die Versicherungsfrage zu kümmern?
Zahlt die Versicherung (welche auch immer :/ ), wenn beide HH fahrlässig gehandelt haben, d.h. der gebissene ohne Leine war, und der beißende an der ausgefahrenen Flexi?Hab noch mal Deinen Eingangspost kopiert. So sehr "theoretisch" scheint Deine Frage ja nicht zu sein.
Da Du ja den Vorfall nicht wirklich geschildert hast, sondern nur nach der Versicherungshaftung gefragt hast, ist schwer zu urteilen. Aber ich zitiere Dich noch mal:
ZitatKlagen, wenn man selber Schuld ist?]
Ich habe alles in allem das Gefühl, Du solltest das Thema ad acta legen und Dir die eigene TA-Rechnung ans Bein binden. Oder möchtest Du eine Versicherung zur Ader lassen, weils ja weder Dich noch den anderen Hundehalter was kostet? Am Ende zahlt dafür die Gemeinschaft der versicherten Hundehalter durch erhöhte Prämien.
LG Appelschnut
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