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Ich hab mal ne rein theoretische Frage
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Wie geht das mit der Versicherung beim Fall wenn ein Hund den anderen gebissen hat?
Wenn das erst später entdeckt wird?
Wenn Name und Adresse des Halters des Hundes der gebissen hat nicht bekannt sind, man ihn nur vom sehen kennt, und dieser Mensch keine Lust hat, sich um die Versicherungsfrage zu kümmern?
Zahlt die Versicherung (welche auch immer :/ ), wenn beide HH fahrlässig gehandelt haben, d.h. der gebissene ohne Leine war, und der beißende an der ausgefahrenen Flexi? -
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Zitat
Ich hab mal ne rein theoretische Frage
:
Wie geht das mit der Versicherung beim Fall wenn ein Hund den anderen gebissen hat?
der HH von dem beißenden Hund muss den vorfall seiner versicherung melden, die zahlt dann.ZitatWenn das erst später entdeckt wird?
Beweisproblem zulasten des HH des gebissenen Hundes.ZitatWenn Name und Adresse des Halters des Hundes der gebissen hat nicht bekannt sind, man ihn nur vom sehen kennt, und dieser Mensch keine Lust hat, sich um die Versicherungsfrage zu kümmern?
Anwalt einschalten, bringt das nix, klagen. Ist aber eher unrealistisch dass sowas bei "kleinen" bissverletzungen/kosten passiert und ein versicherungsschutz besteht.ZitatZahlt die Versicherung (welche auch immer :/ ), wenn beide HH fahrlässig gehandelt haben, d.h. der gebissene ohne Leine war, und der beißende an der ausgefahrenen Flexi?
generell haftet der HH ohne sein Verschulden, dh nur weil er einen Hund hält (Gefährdungshaftung). daraus folgt, wenn kein sonderfall vorliegt (ein hund angeleint, der andere nicht) haften beide HH hälftig für den Schaden. -
Erst einmal müssen alle Namen und Adressen bekannt sein, sonst kann keine Versicherung handeln.
Selbst wenn eine Verletzung erst später erkannt wurde, ist die Versicherung des anderen HHs durchaus in der Pflicht.
Inwieweit eine Fahrlässigkeit aufgrund von Freilauf/Laufleine dabei in Betracht kommt, entscheidet jede Versicherung für sich und meistens gegen das "Opfer".
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Zitat
der HH von dem beißenden Hund muss den vorfall seiner versicherung melden, die zahlt dann.
Zahlt sie ihm das Geld aus?Zitat
Beweisproblem zulasten des HH des gebissenen Hundes.
Wenn Fotos bestehen und TA-Rechnung direkt vom Tag des Vorfalls.Zitat
Ist aber eher unrealistisch dass sowas bei "kleinen" bissverletzungen/kosten passiert und ein versicherungsschutz besteht.
Ab wieviel Euro Kosten ca. tut sich was?Klagen, wenn man selber Schuld ist?
Und wie klagen ohne Name ohne nix?Zitat
generell haftet der HH ohne sein Verschulden, dh nur weil er einen Hund hält (Gefährdungshaftung). daraus folgt, wenn kein sonderfall vorliegt (ein hund angeleint, der andere nicht) haften beide HH hälftig für den Schaden.
Ah ja, ok. -
Zitat
Zahlt sie ihm das Geld aus?
das kommt darauf an, ob der versicherte den schaden schon bezahlt hat oder eben noch nicht.ZitatWenn Fotos bestehen und TA-Rechnung direkt vom Tag des Vorfalls.
Damit beweist du aber nicht, dass es tatsächlich der eine Hund von dem einen HH gewesen ist...Das ist ja das eigentliche Problem. Dass der Schaden entstanden ist ja nicht.Wegen Anwalt etc:
Ich meinte, dass ich es als eher weniger wahrscheinlich einschätze, dass es zu so einem ärger mit anwalt pipapo kommt, wenn es sich um kleinere verletzungen handelt, die keine langwierige Heilungsbehandlungen u -kosten verursachen, denn da sind die HH bestimmt weniger "klagefreudig". Wieso sollte ein normal vernünftiger Mensch mit Tierhalterhaftpflicht nicht den 50€ Schaden seiner Versicherung melden, überspitzt gesagt? Gut, es gibt überall Blöde.
und mit kläger meinte ich den HH, der den Schaden hat. Falls der andere HH sich eben weigert zu zahlen/es der Versicherung zu melden (falls er überhaupt eine hat).wenn man keine daten vom dem HH des beissenden Hundes hat steht man so oder so schlecht da, wie will man da was beweisen/einfordern können? dann bleibt man leider auf den kosten sitzen.
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Zitat
das kommt darauf an, ob der versicherte den schaden schon bezahlt hat oder eben noch nicht.
Weil sonst könnte der sich ja nen bunten machen mit dem Geld.Zitat
Damit beweist du aber nicht, dass es tatsächlich der eine Hund von dem einen HH gewesen ist...Das ist ja das eigentliche Problem. Dass der Schaden entstanden ist ja nicht.
hmm ja. :denken: Er, bzw. sie meint, "kann ja auch beim spielen mit nem anderen Hund passiert sein", also leugnet es mehr oder weniger.Zitat
Wieso sollte ein normal vernünftiger Mensch mit Tierhalterhaftpflicht nicht den 50€ Schaden seiner Versicherung melden, überspitzt gesagt?
Ick weiß et nisch! :kopfwand: Sind über 200 €.
Bin ja auch der Meinung, dazu is ne Versicherung da. Und das wär eigentlich keine große Sache. Geht ja nich um ´du bist Schuld´ und mit Finger zeig, sondern nur um Kostenübernahme. -
Ja, sowas ist superätzend.
Da hilf wahrscheinlich nur nochmal ernsthaft drüber reden, dass man 100%ig sicher ist dass es der eine Hund war und es eben nicht schlimm ist wenn die Versicherung einspringt und man eben nicht gerne auf den Kosten sitzen bleiben will, die ein anderer verursacht hat.
Manche Menschen sind so nervig.
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Die eigenen Versicherung anrufen und den Fall schildern. Die wird dann einem schon sagen können ob und was sie machen können als Versicherung.
Also ich sehe in so einem Fall auch wenig Chancen.
Da der HH vom gebissenen Hund beweisen muss, dass es der Hund war. Und das kann man nicht mit einem Foto und einer Ta Rechnung vom Tag.
Man kann natürlich erst mal versuchen mit dem anderen HH zu reden wenn man ihn noch mal treffen sollte.
Anwalt lohnt sich nicht. Da der HH vom gebissenen Hund keine Daten von dem anderen hat. Und wenn es sich um 50 Euro handelt sind die Anwaltskosten höher. Und der Gegener muss die eigenen Anwaltskosten nur bei einem verlorenen Rechtsstreit übernehmen. Also den Schritt sollte man sich überlegen.
Lg
Sacco -
Zitat
Die eigenen Versicherung anrufen und den Fall schildern. Die wird dann einem schon sagen können ob und was sie machen können als Versicherung.
Gute Idee!Hätte ich mal drauf kommen sollen.
Zitat
Da der HH vom gebissenen Hund beweisen muss, dass es der Hund war. Und das kann man nicht mit einem Foto und einer Ta Rechnung vom Tag.
Wie sonst?Zitat
Man kann natürlich erst mal versuchen mit dem anderen HH zu reden wenn man ihn noch mal treffen sollte.
Ich hab sie vorhin zufällig getroffen, und gefragt, ob sie sich erkundigt hat, bei ihrer Versicherung. Sie meinte, neh, die übernähmen das nicht. ( :kopfwand: )
Logisch. Wat sollen die auch sonst sagen.
Und dann hat sie sich verhaspelt und meinte kopfschüttelnd und abweisend "Ich hätte das sowieso nicht gemacht .."
ich: "Wie .. sie haben also gar nicht angerufen?"
sie: "Doch. Aber die hätten das sowieso nicht gemacht - nach so langer Zeit."
- "Zwei Wochen... :schauen: "
- "Ja, das war zu lange!"
ich: "na was hätt ich denn machen sollen? Wie hätte ich sie denn ausfindig machen sollen?!":denken: Sollte es nicht so sein, dass sie mir einfach ihre Versicherungsnummer und den Namen ihrer Versicherung gibt, und ich regle das dann? Immerhin wusste sie, wo ich wohne, und ich hab ihr meinen Nachnamen gesagt. Ist es da so schwer, mal drei Schritte vom Weg abzuweichen, und die Nummer in meinen Briefkasten zu werfen? Was hätte sie denn zu befürchten? Höhere Versicherungsbeiträge?
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So, hab eben mal nachgefragt, bei meiner Versicherung. Ist zwar eh schon viel zu spät, aber mir ließ das keine Ruhe (fürs nächste Mal, kann ja immer mal passieren).
Klare Antwort:
"Lassen Sie sich Name und Anschrift der anderen HHin geben.
Schicken Sie ihr schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, Ihre Geltungsansprüche zu.
Falls die Versicherung der HHin noch Fragen an Sie hat, wird sie (die Versicherung) sich bei Ihnen melden."Also immer Zettel und Stift dabeihaben.
Was macht man, wenn sie sich weigert, mir ihre Adresse aufzuschreiben? -
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